Verwaltungsverfahrensgesetz (Bund)
| Teil III - Verwaltungsakt (§§ 35 - 53) |
| Abschnitt 2 - Bestandskraft des Verwaltungsaktes (§§ 43 - 52) |
(1) Ein fehlerhafter Verwaltungsakt kann in einen anderen Verwaltungsakt umgedeutet werden, wenn er auf das gleiche Ziel gerichtet ist, von der erlassenden Behörde in der geschehenen Verfahrensweise und Form rechtmäßig hätte erlassen werden können und wenn die Voraussetzungen für dessen Erlass erfüllt sind.
(2) 1Absatz 1 gilt nicht, wenn der Verwaltungsakt, in den der fehlerhafte Verwaltungsakt umzudeuten wäre, der erkennbaren Absicht der erlassenden Behörde widerspräche oder seine Rechtsfolgen für den Betroffenen ungünstiger wären als die des fehlerhaften Verwaltungsaktes. 2Eine Umdeutung ist ferner unzulässig, wenn der fehlerhafte Verwaltungsakt nicht zurückgenommen werden dürfte.
(3) Eine Entscheidung, die nur als gesetzlich gebundene Entscheidung ergehen kann, kann nicht in eine Ermessensentscheidung umgedeutet werden.
(4) § 28 ist entsprechend anzuwenden.
verfahren § 51Wiederaufgreifen des Verfahrens § 52Rückgabe von Urkunden und Sachen
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Rechtsprechung zu § 47 BVwVfG
1.066 Entscheidungen zu § 47 BVwVfG in unserer Datenbank:
- VG Hamburg, 09.09.2026 - 12 A 492/26
- BVerwG, 18.01.2017 - 8 C 1.16
Abführungsbetrag; Festsetzung; Teilrücknahme; Umdeutung; Verwaltungsvermögen; ...
- VGH Hessen, 26.10.2021 - 8 A 1852/20
Asyl, Bulgarien
Zum selben Verfahren:
- BVerwG, 17.06.2020 - 1 C 35.19
Asylantrag; Bulgarien; Drittstaat; Drittstaatenbescheid; Drittstaatenregelung; ...
- BVerwG, 17.06.2020 - 1 C 35.19
- VG Düsseldorf, 26.11.2021 - 6 L 1820/21
Zuverlässigkeit; Widerruf; Rücknahme; Umdeutung; nachträglich eingetretene ...
- VG Köln, 05.12.2025 - 16 K 3014/24 Corona
Subvention; Zuwendung; Neustarthilfe; Befristeter Rahmen; Bundesregelung; ...
- VG Köln, 05.12.2025 - 16 K 717/24 Corona
- VG Köln, 16.09.2022 - 16 K 125/22 Corona
Rückforderung von Corona-Soforthilfen ist rechtswidrig
- VG Köln, 16.09.2022 - 16 K 412/22 Corona
Rückforderung von Corona-Soforthilfen ist rechtswidrig
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.04.2026 - 20 A 1439/21
Querverweise
Auf § 47 BVwVfG verweisen folgende Vorschriften:
- Verwaltungsverfahrensgesetz (Bund) (BVwVfG)
- Anwendungsbereich, örtliche Zuständigkeit, elektronische Kommunikation, Amtshilfe, europäische Verwaltungszusammenarbeit
- Anwendungsbereich, örtliche Zuständigkeit, elektronische Kommunikation
- § 2 (Ausnahmen vom Anwendungsbereich)
Redaktionelle Querverweise zu § 47 BVwVfG:
- Verwaltungsverfahrensgesetz (Bund) (BVwVfG)
- Verwaltungsakt
- Zustandekommen des Verwaltungsaktes
- § 40 (Ermessen) (zu 47 III)