Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 16.10.2015 - 12 M 45.15 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 11 AufenthG, § 11 AufenthG
Gewährung von Prozesskostenhilfe bei beantragter Befristung einer Sperrwirkung - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 11.08.2015 - 11 K 311.15
- OVG Berlin-Brandenburg, 16.10.2015 - 12 M 45.15
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 13.12.2011 - 1 C 14.10
Zwingende Ausweisung; Ermessensausweisung; gerichtliche Aufklärungspflicht; …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 16.10.2015 - 12 M 45.15
Dies dürfte im gerichtlichen Verfahren nachzuholen sein, da die Ermessensentscheidung erst infolge der Rechtsänderung erforderlich geworden ist; zutreffend zieht der Beklagte in seinen Verfahrenshinweisen diesbezüglich eine Parallele zur Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Nachholung der Ermessensausübung bei der Ausweisung (VAB A 11.3 - Stand 24.08.2015; BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2011 - BVerwG 1 C 14.10 - BVerwGE 141, 253 Rn. 9). - BVerwG, 14.02.2012 - 1 C 7.11
Ausweisung; Ermessensausweisung; besonderer Ausweisungsschutz; schwerwiegende …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 16.10.2015 - 12 M 45.15
Nach § 11 Abs. 3 Satz 1 AufenthG n. F. wird über die Länge der Frist nach Ermessen entschieden, während nach bisheriger Rechtslage die Entscheidung über die Dauer der Sperrwirkung als gebundene Entscheidung angesehen wurde (BVerwG, Urteil vom 14. Februar 2012, BVerwG 1 C 7.11 - BVerwGE 142, 29 Rn. 33).
- VG Berlin, 29.02.2016 - 21 K 447.15
Ausweisung eines assoziationsberechtigenden türkischen Staatsangehörigen nach …
Ebenfalls offen gelassen, ob die Befristungsentscheidung dnach § 11 Abs. 3 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes in der seit dem 1. August 2015 geltenden Fassung im Ermessen der Ausländerbehörde steht (so ausdrücklich VGH München, Urteil vom 25. August 2015 - 10 B 13.715 - Juris, aber nunmehr ausdrücklich offen gelassen mit Beschluss vom 15. Januar 2016 - 10 ZB 15.1998 - Juris; von einer Ermessensentscheidung ebenfalls ausgehend, ohne allerdings auf die Problematik einzugehen OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 22. Januar 2016 - 12 M 3.16 - und vom 16. Oktober 2015 - 12 M 45.15 -) oder weiterhin eine gebundene Entscheidung ist (so VGH Mannheim, Urteil vom 9. Dezember 2015 - 11 S 1857/15 - Juris mit ausführlicher Begründung).Rn. 45 Bei dieser Sachlage und im Hinblick auf § 47 Abs. 3 VwVfG kommt es nicht mehr darauf an, ob die im Ermessenswege getroffene Befristungsentscheidung des Beklagten entsprechend der Regelung des § 11 Abs. 3 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes in der seit dem 1. August 2015 geltenden Fassung im Ermessen der Ausländerbehörde steht (so ausdrücklich VGH München, Urteil vom 25. August 2015 - 10 B 13.715 - Juris, aber nunmehr ausdrücklich offen gelassen mit Beschluss vom 15. Januar 2016 - 10 ZB 15.1998 - Juris; von einer Ermessensentscheidung ebenfalls ausgehend, ohne allerdings auf die Problematik einzugehen OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 22. Januar 2016 - 12 M 3.16 - und vom 16. Oktober 2015 - 12 M 45.15 -) oder weiterhin eine gebundene Entscheidung ist (so VGH Mannheim, Urteil vom 9. Dezember 2015 - 11 S 1857/15 - Juris mit ausführlicher Begründung).
- OVG Berlin-Brandenburg, 09.11.2016 - 12 N 30.16
Befristung der Wirkungen einer Abschiebung - Anwendung der seit 1.8.2015 …
Weshalb die Zulässigkeit der Nachholung einer Ermessensentscheidung im anhängigen Prozess und ihre Berücksichtigungsfähigkeit nach § 114 Satz 2 VwGO anders zu sehen sein soll, wenn die Erforderlichkeit einer Ermessensausübung nicht durch tatsächliche Änderungen, sondern durch eine rechtliche Änderung ausgelöst wird, leuchtet nicht ein und ergibt sich auch nicht aus der dazu vorliegenden Rechtsprechung (…vgl. BVerwG, Urteile vom 20. Juni 2013 - 8 C 46.12 - BVerwGE 147, 81, juris Rn. 33 …und vom 13. Dezember 2011 - 1 C 14.10 - BVerwGE 141, 253, juris Rn. 8; Beschluss des Senats vom 16. Oktober 2015 - OVG 12 M 45.15 - Beschlussabdruck S. 3). - OVG Berlin-Brandenburg, 22.01.2016 - 12 M 3.16
Abschiebung ohne vorherige Entscheidung über die Dauer eines Einreiseverbotes
Dies ist bislang jedoch nicht geschehen, so dass deren Rechtmäßigkeit im hiesigen Verfahren nicht festgestellt werden kann (vgl. entsprechend Beschluss des Senats vom 16. Oktober 2015 - OVG 12 M 45.15 -, EA S. 2 f.).
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