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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 15.02.2000 - 12 M 483/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,19469
OVG Niedersachsen, 15.02.2000 - 12 M 483/00 (https://dejure.org/2000,19469)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 15.02.2000 - 12 M 483/00 (https://dejure.org/2000,19469)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 15. Februar 2000 - 12 M 483/00 (https://dejure.org/2000,19469)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

  • VG Braunschweig - 3 B 762/99
  • OVG Niedersachsen, 15.02.2000 - 12 M 483/00
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 05.05.1983 - 5 C 112.81

    Hilfsbedürftigkeit - Sozialhilfe - Nichteheliches Kind - Mutter - …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.02.2000 - 12 M 483/00
    Der Hinweis des Zulassungsantrages auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urt. v. 5.5.1983 - BVerwG 5 C 112.81 -, BVerwGE 67, S. 163 ff.), nach der es nach Auffassung des Zulassungsantrages zu Lasten des Hilfesuchenden gehe, sofern sich nicht aufklären lasse, ob ein Sozialhilfesuchender einen sofort realisierbaren Anspruch gegen einen anderen Sozialhilfeleistungsträger hat, geht nach Voranstehendem fehl, zumal der vom Bundesverwaltungsgericht entschiedene Fall einen anders gelagerten Sachverhalt betrifft.
  • BVerwG, 10.02.1983 - 5 C 115.81

    Sozialhilfe - Arbeitsbegriff - Verweigerungsgrund - Hilfe zum Lebensunterhalt - …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.02.2000 - 12 M 483/00
    "Wenn der Träger der Sozialhilfe meint, ... Verhalten des Hilfesuchenden komme einer Arbeitsverweigerung gleich, kann er nach § 25 Abs. 1 BSHG unter Beachtung der von der Rechtsprechung dazu entwickelten Maßstäbe (vgl. BVerwG, Urt. v. 10.2.1983 - BVerwGE 67 S. 1 = FEVS Bd. 32 S. 265) vorgehen" (Beschl. d. 4. Sen. v. 17.8.1988, aa0, ).
  • OVG Niedersachsen, 16.09.1997 - 12 L 3580/97

    Darlegungserfordernis bei Zulassung der Berufung; Berufungszulassung; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.02.2000 - 12 M 483/00
    An die Darlegung sind nicht geringe Anforderungen zu stellen (vgl. Senat, Beschl. v. 16.9.1997 - 12 L 3580/97 -, NdsVBl. 1997, 282 und st. Rspr.; Bader, DÖV 1997, 442; ders., in: Bader, VwGO, Rdnrn. 41 zu § 146, Rdnrn. 27 ff zu § 124a; Seibert, DVBl. 1997, 932;… Kopp/Schenke, VwGO, 11. Aufl. 1998, RdNr. 7 zu § 124a).
  • OVG Niedersachsen, 21.11.1997 - 4 M 5015/97

    Ermessensentscheidung; Einstweilige Anordnung; Sozialhilfe; Vorläufiger …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.02.2000 - 12 M 483/00
    Soweit der Zulassungsantrag meint, das Gericht könne "bei Verpflichtungsklagen eine Verpflichtung der Behörde zum Erlass eines bestimmten Verwaltungsaktes nicht aussprechen, wenn dieser im Ermessen der Behörde steht und für die Entscheidung verschiedene Möglichkeiten in Betracht kommen", vorliegend hätte dem Antragsgegner "im Rahmen eines Bescheidungsurteils die Möglichkeit zu einer Ermessensentscheidung gegeben werden müssen" (Zulassungsantrag S. 2/3 oben), berücksichtigt er nicht hinreichend, dass in der Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts geklärt ist (vgl. Beschl. v. 21.11.1997 - 4 M 5015/97 -, FEVS 48, 514), dass im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nach § 123 Abs. 1 S. 2 VwGO - wie hier - eine Entscheidung des Gerichts bei einer zugrundeliegenden Ermessensentscheidung der Behörde eine Prüfung nach §§ 113 f. VwGO voraussetzt, wobei das Gericht dann, wenn sich der angegriffene Verwaltungsakt nach dieser Prüfung als fehlerhaft erweist, eine eigene Ermessensentscheidung zu treffen hat,.
  • OVG Hamburg, 14.04.1998 - 4 Bs 131/98

    Nachrang der Sozialhilfe; Vorrang der Selbsthilfe; Leistungsausschluß; Zumutbare …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.02.2000 - 12 M 483/00
    Die entgegenstehende Auffassung des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts (OVG Hamburg, Beschl. v. 14.4.1998 - 4 Bs 131/98 -, FEVS 49, S. 44 ff.) vermag nicht zu überzeugen, da sie das systematische Verhältnis der §§ 18 ff. BSHG als ‚lex specialis' zu § 2 BSHG nicht hinreichend beachtet.
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 17.08.1988 - 4 B 251/88
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.02.2000 - 12 M 483/00
    Insbesondere übersieht sie die Vorschrift des § 25 Abs. 1 BSHG, die gegenüber § 2 Abs. 1 BSHG die speziellere Norm darstellt" (Beschl. d. 4. Sen. v. 17.8.1988 - 4 B 251/88 -, FEVS 38, S. 461 ff. ).
  • OVG Hamburg, 12.12.2003 - 4 Bs 525/03

    Anwendungsbereich des § 25 Abs. 1 BSHG

    Das Verwaltungsgericht hat zu Recht angenommen, dass die Regelungen in § 25 Abs. 1 BSHG über den Ausschluss des Leistungsanspruchs und die Einschränkung der Leistung im Fall der Verletzung von Erwerbsobliegenheiten durch den Hilfesuchenden eine Konkretisierung des Nachranggrundsatzes nach § 2 Abs. 1 BSHG darstellen und insoweit lex spezialis gegenüber dieser Vorschrift sind (nunmehr ganz überwiegende Meinung in Rechtsprechung [vgl. VGH Mannheim, Beschl. v. 11.12.2000, FEVS Bd. 52 S. 269, 270; OVG Lüneburg, Beschl. 15.2.2000 - 12 M 483/00 - ; v. 13.11.2002 - 12 PA 736/02 - , jeweils juris; OVG Münster, Beschl. v. 9.1.2001, FEVS Bd. 52 S. 327 = ZfSH/SGB 2001 S. 738; VG Hamburg, Beschl. v. 19.3.1998 - 8 VG 1453/98 - ;… v. 3.2.2003 - 4 VG 5229/2002 - jeweils juris] und Literatur [Fichtner, BSHG, 2. Aufl. § 25 Rdnr. 4;… Kramer in LPK-BSHG, § 25 Rdnr. 1;… Schellhorn/Jirasek/Seipp, BSHG, 16. Aufl. § 25 Rdnr. 5 ff.; Michel, NDV 1997 S. 9293; Schoch, ZfF 1999 S. 127; 128; Spindler, info also 2001 S. 63, 66; Berlit, info also 2003 S. 198]).
  • OVG Niedersachsen, 13.11.2002 - 12 PA 736/02

    Arbeitslosenhilfe; Arbeitsvermittlung; Hilfe zur Arbeit; Nachranggrundsatz

    Nach der Rechtsprechung der für das Sozialhilferecht zuständigen Senate des erkennenden Gerichts stellt § 25 Abs. 1 BSHG - i.V.m. §§ 18 ff BSHG - eine gegenüber dem allgemeinen Nachranggrundsatz des § 2 Abs. 1 BSHG speziellere Rechtsgrundlage dar (Beschl. des erkennenden Senats vom 15.2.2000 - 12 M 483/00 -, S. 5 f BA; Beschl. des 4. Senats des erkennenden Gerichts vom 17.8.1988 - 4 B 251/88 -, FEVS 38, 461, 465; ebenso: OVG Münster, Beschl. v. 9.1.2001 - 22 B 1425/00 -, FEVS 52, 327, 328; a.A.: OVG Hamburg, Beschl. v. 14.4.1998 - 4 Bs 131/98 -, FEVS 49, 44 ff).
  • VG Oldenburg, 30.01.2004 - 13 A 4136/01

    Hilfe zur Arbeit; Kostenerstattung; Kürzung der Sozialhilfe; Umfang der …

    Unabhängig davon ist zu berücksichtigen, dass die Vorschriften über die Hilfe zur Arbeit und die Kürzungsregelung des § 25 Abs. 1 BSHG die besondere Lebenslage, die bei einer Arbeitsverweigerung oder Verletzung der Pflicht, zumutbare Arbeit zu leisten, besteht und daher die gegenüber dem Nachranggrundsatz spezielleren Rechtsgrundlagen darstellen (VGH Mannheim, Beschluss vom 11. Dezember 2000 - 7 S 2137/00 - NDV-RD 2001, 36 - OVG Lüneburg, Beschluss vom 15. Februar 2000 - Az.: 12 M 483/00 -, V.n.b.).
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