Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 15.08.1995 - 12 M 5004/95 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)
§ 4 Abs. 1 StVG; § 15b Abs. 1 S. 1 StVZO; § 15b Abs. 1 S. 2 StVZO; § 4 Abs. 3 StVG; § 69 StGB
Entziehung der Fahrerlaubnis; Mangelnde Eignung; Strafbefehl; Bindungswirkung; Begründung der Entziehung der Fahrerlaubnis; Gutachten - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Entziehung der Fahrerlaubnis; Mangelnde Eignung; Strafbefehl; Bindungswirkung; Begründung der Entziehung der Fahrerlaubnis; Gutachten
Wird zitiert von ... (4)
- VGH Bayern, 25.03.2024 - 11 CS 23.1561
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines Fahreignungsgutachtens …
Ebenso wenig tritt die Bindungswirkung ein, wenn die gerichtliche Entscheidung in sich widersprüchlich ist, weil der Angeklagte als fahrungeeignet bezeichnet wird, von einer Entziehung der Fahrerlaubnis gemäß § 69 StGB aber ohne Begründung abgesehen wird (…vgl. Dauer a.a.O. Rn. 59; Pießkalla, NZV 2022, 379/382;… NdsOVG, B.v. 14.9.2015 - 12 ME 102/15 - DAR 2016, 100 Rn. 12; B.v. 15.8.1995 - 12 M 5004/95 - zfs 1995, 438 = juris Ls. 2). - VGH Bayern, 04.11.2025 - 11 CS 25.1928
Entziehung der Fahrerlaubnis, Anordnung der Beibringung eines …
Eine Bindungswirkung geht auch dann von dem Urteil nicht aus, wenn die gerichtliche Entscheidung in sich widersprüchlich ist, weil der Angeklagte als fahrungeeignet bezeichnet wird, von einer Entziehung der Fahrerlaubnis gemäß § 69 StGB aber ohne Begründung abgesehen wird (…vgl. Koehl a.a.O. Rn. 59; Pießkalla, NZV 2022, 379/382;… NdsOVG, B.v. 14.9.2015 - 12 ME 102/15 - DAR 2016, 100 Rn. 12; B.v. 15.8.1995 - 12 M 5004/95 - zfs 1995, 438 = juris Ls. 2). - OVG Niedersachsen, 17.07.2000 - 12 M 2503/00
Aberkennung; Alkohol; Ausland; ausländische Fahrerlaubnis; Begründung; …
Andererseits ist zu bedenken, dass eine Bindungswirkung nach § 3 Abs. 4 StVG n. F. dann nicht eintritt, wenn die Entscheidung des Strafrichters zur Eignung bzw. zur fehlenden Eignung des Kraftfahrers keine Aussagen enthält (…vgl. BVerwG, Urt. v. 15.7.1988 - BVerwG 7 C 46.87 - , NJW 1989, 116 = BVerwGE 80, 43(86f.) = Buchholz 442, 10 § 4 StVG Nr. 83, S. 36; Beschl. v. 1.4.1993 - BVerwG 11 B 82.92 - ; Beschl. v. 31.3.1995 - BVerwG 11 B 6.95 - ; Senat, Beschl. v. 15.8.1995 - 12 M 5004/95 - , zfs 1995, 438(439) u. Urt. v. 23.9.1996 - 12 L 2019/96 - ; Bonk, BA 1994, 238(247)). - OVG Niedersachsen, 11.08.2005 - 12 LA 347/04
Beglaubigte Abschrift; Bindung; Bindungswirkung; Schriftform
In der Rechtsprechung ist geklärt, dass eine Bindungswirkung nach dieser Vorschrift nicht eintritt, wenn die Entscheidung des Strafgerichts zur Eignung bzw. fehlenden Eignung des Kraftfahrers keine Aussagen enthält (vgl. Beschl. des Senats v. 17.7.2000 - 12 M 2503/00 -, ZfS 2000, 559;… vgl. zur inhaltsgleichen Vorschrift des § 4 Abs. 3 Satz 1 StVG a.F. auch BVerwG, Urt. v. 15.7.1988 - 7 C 46/87 -, NJW 1989, 116; Beschl. v. 1.4.1993 - 11 B 82/92 - Beschl. v. 31.3.1995 - 11 B 6/95 - Beschl. des Senats v. 15.8.1995 - 12 M 5004/95 -, ZfS 1995, 438).
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