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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 16.11.2016 - 12 ME 132/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,43465
OVG Niedersachsen, 16.11.2016 - 12 ME 132/16 (https://dejure.org/2016,43465)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 16.11.2016 - 12 ME 132/16 (https://dejure.org/2016,43465)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 16. November 2016 - 12 ME 132/16 (https://dejure.org/2016,43465)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 4 Abs 1a UmwRG; § 4 Abs 1 UmwRG; § 4a Abs 2 Nr 1 UmwRG; § 2 Abs 1 S 2 Nr 1 UVPG; § 113 Abs 1 S 1 VwGO
    Beurteilungsspielraum; Beurteilungsspielraum, naturschutzfachlicher; Erfassung des Sachverhalts; materielles Recht; Rechtswidrigkeitszusammenhang; Sachverhalt; Umweltverträglichkeitsprüfung; Verfahrensrecht; Verfahrensvorschriften

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Nachbarbeschwerde und UVPG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2017, 327
 
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Wird zitiert von ... (62)Zitiert selbst (17)

  • VGH Baden-Württemberg, 06.07.2016 - 3 S 942/16

    Vermeidungsmaßnahmen bei Windenergieanlagen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.11.2016 - 12 ME 132/16
    Beschl. v. 6.7.2016 - 3 S 942/16 -, BauR 2016, 1903 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 11), dürfte dieses Verständnis des nationalen Rechts auch mit dem Recht der Europäischen Union zu vereinbaren sein.

    Schon ob davon auszugehen ist, dass die Ermittlungstiefe der Umweltverträglichkeitsprüfung keinesfalls hinter den Anforderungen des materiellen Artenschutzrechts zurückbleiben darf und dass sich die gerichtliche Kontrolle der Bewertung der Umweltauswirkungen auf Tiere auch auf die Prüfung der Frage erstreckt, ob und inwieweit das Vorhaben den artenschutzrechtlichen Vorschriften entspricht (vgl. etwa VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 6.7.2016 - 3 S 942/16 -, BauR 2016, 1903 ff. hier zitiert nach juris, Rn. 41), ist zweifelhaft.

  • BVerwG, 25.01.1996 - 4 C 5.95

    Klagen gegen Eifelautobahn A 60 im Raum Wittlich abgewiesen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.11.2016 - 12 ME 132/16
    Im Übrigen kann es eine Fehlerhaftigkeit der Umweltverträglichkeitsprüfung in "materiell-rechtlicher Hinsicht", wie dies in Ausführungen der Vorinstanz anklingt (vgl. oben unter I. 4.), nicht geben, weil die Umweltverträglichkeitsprüfung zwar einen materiellen Gegenstand hat (…vgl. Appold, in: Hoppe/Beckmann [Hrsg.], UVPG, 4. Aufl. 2012, § 2 UVPG, Rn. 18), aber kein materielles Recht, sondern (nur) Verfahrensrecht enthält (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.1.1996 - BVerwG 4 C 5.96 -, BVerwGE 100, 238 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 16 ff.;… Urt. v. 13.12.2007 - BVerwG 4 C 9.06 -, BVerwGE 130, 83 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 38), durch das ein unselbständiger Teil des behördlichen Verfahrens (§ 2 Abs. 1 Satz 1 UVPG) ausgestaltet wird.

    Das Recht der Umweltverträglichkeitsprüfung ist insbesondere nicht geeignet, Umweltstandards zu erhöhen oder zu ersetzen (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.1.1996 - BVerwG 4 C 5.95 -, BVerwGE 100, 238 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 18;… Kirchberg, in: Ziekow [Hrsg.], Handbuch des Fachplanungsrechts, 2. Aufl. 2014, § 2 Rn. 163).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.06.2016 - 8 B 1018/15

    Nachbarklage gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.11.2016 - 12 ME 132/16
    Denn die Bindungswirkung der TA Lärm als gesetzeskonkretisierende Verwaltungsvorschrift erstreckt sich über Nr. A.2.3.4 des Anhangs zur TA Lärm auch auf die DIN ISO 9613-2 (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 24.6.2015 - 8 B 1018/15 -, juris, Rn. 21 ff.).

    Vielmehr war die Frage, welche konkreten Änderungen bei der Schallausbreitungsrechnung nach der TA Lärm in Verbindung mit der DIN ISO 9613-2 möglicherweise im Hinblick darauf notwendig sind, dass die Bodendämpfung Agr bei hohen Schallquellen wahrscheinlich überschätzt wurde, noch offen und Gegenstand wissenschaftlicher Diskussion (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 17.6.2016 - 8 B 1018/15 -, juris, Rn. 25 ff., m. w. N.).

  • EuGH, 15.10.2015 - C-137/14

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.11.2016 - 12 ME 132/16
    Vor dem Hintergrund, dass es einem Mitgliedstaat, der für die Zulässigkeit von Rechtsbehelfen Einzelner gegen auf Grundlage der UVP-Richtlinie gefallene Entscheidungen die Möglichkeit der Verletzung eines subjektiven Rechts fordert, freisteht, auch im Rahmen der Begründetheitsprüfung die Aufhebung der Verwaltungsentscheidung von der Verletzung eines subjektiven Rechts auf Seiten des Rechtsbehelfsführers abhängig zu machen (vgl. EuGH, Urt. v. 15.10.2015 - C-137/14 -, Juris, Rnrn.
  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 19.94

    Der Autobahnring München (West) kann weitergebaut werden

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.11.2016 - 12 ME 132/16
    Rn. 80 Schließlich berücksichtigt der Antragsteller nicht, dass die Umweltverträglichkeitsprüfung kein "Suchverfahren" ist, in dem alle nur erdenklichen Auswirkungen eines Vorhabens auf Umweltgüter und deren Wertigkeit bis in alle Einzelheiten und feinsten Verästelungen zu untersuchen wären (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.3.1996 - BVerwG 4 C 19.94 -, BVerwGE 100, 370 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 23).
  • EuGH, 07.11.2013 - C-72/12

    Gemeinde Altrip u.a. - Vorabentscheidungsersuchen - Umwelt - Richtlinie …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.11.2016 - 12 ME 132/16
    Rn. 62 Die aus dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 7. November 2013 - C 72/12 -, juris, Rnrn.
  • BVerwG, 09.07.2008 - 9 A 14.07

    Erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts; oberster …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.11.2016 - 12 ME 132/16
    Die Ergebnisse einer Bestandserfassung und der an sie anknüpfenden Bewertung der Umweltauswirkungen stellen keinen Fehler bei der vollständigen und zutreffenden Erfassung des Sachverhalts dar, wenn mit einer anderen Methode nicht voll übereinstimmende Ergebnisse erzielt würden, sondern sind von dem Gericht hinzunehmen, sofern sie im konkreten Einzelfall naturschutzfachlich vertretbar sind und nicht auf einem Bewertungsverfahren beruhen, das sich als unzulängliches oder gar ungeeignetes Mittel erweist, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 9.7.2008 - BVerwG 9 A 14.07 -, BVerwGE 131, 274 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 65).
  • BVerwG, 22.10.2015 - 7 C 15.13

    Wasserrückhaltung; Polder; Altrip; Überschwemmung; Grundwasser; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.11.2016 - 12 ME 132/16
    37 f.) und dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Oktober 2015 - BVerwG 7 C 15.13 - (NVwZ 2016, 308 ff., hier zitiert nach juris Rn. 23) hergeleitete Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts, eine Genehmigungsentscheidung, die aufgrund einer fehlerhaften Umweltverträglichkeitsprüfung getroffen worden sei, müsse auf den Rechtsbehelf eines antragsbefugten Dritten grundsätzlich allein wegen dieses Verfahrensfehlers aufgehoben werden, ohne dass es darauf ankäme, ob die verletzte Vorschrift der Gewährung materieller subjektiver Rechte diene (vgl. oben unter I. 3. vor a), erscheint nicht zwingend.
  • BVerwG, 21.01.2016 - 4 A 5.14

    Energieleitung; 380 kV-Höchstpannungs-Freileitung; Uckermarkleitung; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.11.2016 - 12 ME 132/16
    Entgegen der Auffassung des Antragstellers hat das Verwaltungsgericht nach den Grundsätzen des intertemporalen Prozessrechts die Rechtsfolgen einer Fehlerhaftigkeit der Umweltverträglichkeitsprüfung zu Recht auf der Grundlage der derzeitigen seit dem 26. November 2015 gültigen Fassung des § 4 UmwRG beurteilt (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.1.2016 - BVerwG 4 A 5.14 -, NVwZ 2016, 844 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 46).
  • BVerwG, 21.11.2013 - 7 C 40.11

    Windenergieanlage; Außenbereich; Genehmigung, immissionsschutzrechtliche; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.11.2016 - 12 ME 132/16
    Ein der Genehmigungsbehörde zugestandener naturschutzfachlicher Beurteilungsspielraum im Bereich des Artenschutzes kann sich sowohl auf die Erfassung des Bestandes der geschützten Arten als auch auf die Bewertung der Risiken beziehen, denen diese bei Realisierung des zur Genehmigung stehenden Vorhabens ausgesetzt sind (BVerwG, Urt. v. 21.11.2013 - BVerwG 7 C 40.11 -, NVwZ 2014, 524 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 19).
  • BVerwG, 13.12.2007 - 4 C 9.06

    Militärflugplatz; Änderungsgenehmigung; Konversion; fiktive …

  • BVerwG, 10.04.1997 - 4 C 5.96

    Straßenbau - Gesamtvorhaben - Abschnittsbildung - Umweltverträglichkeitsprüfung - …

  • BVerwG, 11.01.1991 - 7 B 102.90

    Immissionsschutzrecht: Anfechtungsklage Drittbetroffener gegen die Erteilung …

  • BVerwG, 21.03.1996 - 7 B 164.95

    Immissionsschutzrecht: Erforderlichkeit der Umweltverträglichkeitsprüfung in der …

  • OVG Niedersachsen, 10.02.2014 - 7 ME 105/13

    Anhaltspunkt für ein auf die Verhinderung des Betriebs gerichtetes Ermessen im …

  • OVG Niedersachsen, 18.06.2014 - 7 LA 168/12

    Berücksichtigung von Verkehrslärm im Rahmen der Abwägung gemäß § 38 Abs. 2 S. 1 …

  • VG Ansbach, 16.01.2012 - AN 3 S 11.01991

    Altenheim, Pflegeanstalt; Nutzungsänderung; erhöhter Lärmschutz; objektbezogene …

  • OVG Niedersachsen, 25.10.2018 - 12 LB 118/16

    Alternativenprüfung; artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung; …

    Die nicht näher belegte Behauptung des Klägers, es sei fachlich unsicher, ob sich Kiebitze auf den vorgesehenen trockenen Kompensationsflächen überhaupt ansiedeln würden, reicht - zumal Kiebitze nach Südbeck u. a. (…a. a. O., S. 324) nicht nur nasse, sondern nasse bis trockene Wiesen und Weiden besiedeln - nicht aus, um darzulegen, der Beklagte habe diese Ansiedlung nach dem Stand der ökologischen Wissenschaft am 28. Juli 2014 zwingend für so unsicher halten müssen, dass er nicht - so wie erforderlich (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 16.11.2016 - 12 ME 132/16 -, ZNER 2017, 70 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 83) - mit hoher Wahrscheinlichkeit habe davon ausgehen dürfen, die betroffenen Kiebitze würden sie annehmen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.06.2017 - 8 B 1264/16

    Genehmigungen für Windenergieanlagen im Aachener Münsterwald bleiben vollziehbar

    Rn. 60 Vgl. OVG Nds., Beschluss vom 16. November 2016 - 12 ME 132/16 -, juris Rn. 75.
  • VG Arnsberg, 17.10.2017 - 4 K 2130/16

    Windenergieanlagen in Werl-Hilbeck - Klage abgewiesen

    Rn. 228 Vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 16. November 2016 - 12 ME 132/16 -, juris Rn. 62; Keller, Drittanfechtungen im Umweltrecht durch Umweltvereinigungen und Individualkläger, NVwZ 2017, 1080 (1083).

    Rn. 234 Vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 16. November 2016 - 12 ME 132/16 -, juris Rn. 62, Keller, NVwZ 2017, 1080 (1083).

    Rn. 236 Vgl. Gerhardt, in: Schoch/Schneider/Bier [Hrsg.], VwGO, Stand: Febr. 2016, § 113, Rn. 15; Keller, Drittanfechtungen im Umweltrecht durch Umweltvereinigungen und Individualkläger, NVwZ 2017, 1080 (1083), in diese Richtung tendierend auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 16. November 2016 - 12 ME 132/16 -, juris Rn. 62; offen lassend bisher OVG NRW, Beschluss vom 21. August 2017 - 8 B 449/17 -:.

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