Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 03.11.2017 - 12 ME 183/17 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Abgabe einer einseitigen Erledigungserklärung durch den Rechtsmittelführer nach Versäumung der gesetzlichen Rechtsmittelbegründungsfrist hinsichtlich Eröffnung der Möglichkeit einer Sachentscheidung über die Erledigung des Rechtsstreits
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VwGO § 146 Abs. 4 S. 1-2 und S. 4
Abgabe einer einseitigen Erledigungserklärung durch den Rechtsmittelführer nach Versäumung der gesetzlichen Rechtsmittelbegründungsfrist hinsichtlich Eröffnung der Möglichkeit einer Sachentscheidung über die Erledigung des Rechtsstreits - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Erledigungserklärung nach Fristablauf: Keine Sachentscheidung!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Osnabrück, 09.08.2017 - 2 B 9/17
- OVG Niedersachsen, 03.11.2017 - 12 ME 183/17
Papierfundstellen
- NJW 2018, 418
- NVwZ-RR 2018, 127
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 30.10.1969 - VIII C 219.67
Ablehnung des Antrags auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.11.2017 - 12 ME 183/17
Rn. 16 Denn es gibt zwar grundsätzlich keine zeitliche Grenze für den Übergang vom ursprünglichen Sachantrag zur Erledigungserklärung (vgl. BVerwG, Beschl. v. 29.7.2003 - BVerwG 1 B 291/02 -, NVwZ 2004, 353 f., hier zitiert nach juris) und ist auch davon auszugehen, dass durch eine zulässig eingelegte Beschwerde der mit dem Sachantrag der Beschwerdeschrift (Bl. 308 GA, unter 2.) umrissene Streitgegenstand bereits an das Rechtsmittelgericht gelangt ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 30.10.1969 - BVerwG VIII C 219.67 -, BVerwGE 34, 159 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 17).Der Übergang zu einer einseitigen Erledigungserklärung soll demjenigen, der ein unabhängig von dem erledigenden Ereignis unzulässiges Rechtsmittel führt, nämlich keine "Flucht" in die Erledigung ermöglichen, die ihm die kostenpflichtige Verwerfung des Rechtsmittels "erspart" (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 6.8.1987 - BVerwG 3 B 18.87 -, Buchholz 451.54 MStG Nr. 11, hier zitiert nach juris, Rn. 11, und Urt. v. 30.10.1969 - BVerwG VIII C 219.67 -, BVerwGE 34, 159 ff., hier zitiert nach juris, Rnrn. 16 f.).
- BVerwG, 29.07.2003 - 1 B 291.02
Einseitige Erledigungserklärung des Klägers; besonderes …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.11.2017 - 12 ME 183/17
Rn. 16 Denn es gibt zwar grundsätzlich keine zeitliche Grenze für den Übergang vom ursprünglichen Sachantrag zur Erledigungserklärung (vgl. BVerwG, Beschl. v. 29.7.2003 - BVerwG 1 B 291/02 -, NVwZ 2004, 353 f., hier zitiert nach juris) und ist auch davon auszugehen, dass durch eine zulässig eingelegte Beschwerde der mit dem Sachantrag der Beschwerdeschrift (Bl. 308 GA, unter 2.) umrissene Streitgegenstand bereits an das Rechtsmittelgericht gelangt ist (…vgl. BVerwG, Urt. v. 30.10.1969 - BVerwG VIII C 219.67 -, BVerwGE 34, 159 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 17). - BVerwG, 17.12.1993 - 3 B 134.92
Gerichtliche Feststellung der Erledigung der Hauptsache bei Aufhebung des …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.11.2017 - 12 ME 183/17
Gleichwohl kann sich aber durch eine - wie hier - letztlich materiell-rechtlich motivierte einseitige Erklärung der Erledigung der Hauptsache nur der Streit um die Begründetheit eines Rechtsmittels in einen Streit um die Erledigung der Hauptsache umwandeln (vgl. BVerwG, Beschl. v. 17.12.1993 - BVerwG 3 B 134.92 -, Buchholz 310 § 161 VwGO Nr. 103, hier zitiert nach juris, Rn. 1;… Nds. OVG, Beschl. v. 1.9.2003 - 12 LA 686/02 -, juris, Rn. 2).
- BVerwG, 06.08.1987 - 3 B 18.87
Erhöhung des Vermahlungsplafonds einer Mühle - Bemessung der Plafondmenge für …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.11.2017 - 12 ME 183/17
Der Übergang zu einer einseitigen Erledigungserklärung soll demjenigen, der ein unabhängig von dem erledigenden Ereignis unzulässiges Rechtsmittel führt, nämlich keine "Flucht" in die Erledigung ermöglichen, die ihm die kostenpflichtige Verwerfung des Rechtsmittels "erspart" (vgl. BVerwG, Beschl. v. 6.8.1987 - BVerwG 3 B 18.87 -, Buchholz 451.54 MStG Nr. 11, hier zitiert nach juris, Rn. 11, …und Urt. v. 30.10.1969 - BVerwG VIII C 219.67 -, BVerwGE 34, 159 ff., hier zitiert nach juris, Rnrn. 16 f.). - OVG Niedersachsen, 01.09.2003 - 12 LA 686/02
Aussetzung; Aussetzung der Betriebsgenehmigung; Betriebsgenehmigung; Bilanz; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.11.2017 - 12 ME 183/17
Gleichwohl kann sich aber durch eine - wie hier - letztlich materiell-rechtlich motivierte einseitige Erklärung der Erledigung der Hauptsache nur der Streit um die Begründetheit eines Rechtsmittels in einen Streit um die Erledigung der Hauptsache umwandeln (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 17.12.1993 - BVerwG 3 B 134.92 -, Buchholz 310 § 161 VwGO Nr. 103, hier zitiert nach juris, Rn. 1; Nds. OVG, Beschl. v. 1.9.2003 - 12 LA 686/02 -, juris, Rn. 2). - VGH Baden-Württemberg, 11.10.1988 - 1 S 2768/88
Erledigung der Hauptsache; Beschränkung der Nutzung eines öffentlichen …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.11.2017 - 12 ME 183/17
Daran ändert auch der Umstand nichts, dass auf einen in zulässiger Weise gestellten einseitigen Antrag, die Erledigung festzustellen, zur Beurteilung der Frage, ob der Rechtsstreit erledigt ist, auf den Zeitpunkt abzustellen wäre, in dem das Ereignis eingetreten ist, welches nach der Rechtsbehauptung des jeweiligen Antragstellers die Erledigung herbeigeführt haben soll (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 11.10.1988 - 1 S 2768/88 -, GewArch 1989, 311 f., hier zitiert nach juris).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.10.2025 - 6 B 725/25
Erledigungsfeststellungsverfahren; einseitige Erledigungserklärung; …
Rn. 11 vgl. OVG Nds., Beschluss vom 3.11.2017 - 12 ME 183/17 -, NVwZ-RR 2018, 127 = juris Rn. 16,. - OVG Niedersachsen, 29.05.2023 - 12 ME 41/23
Erledigung; Fahrerlaubnisentziehung; Sofortvollzug; Tod des Rechtsmittelführers; …
Zwar gibt es nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (…vgl. Beschl. v. 29.7.2003 - BVerwG 1 B 291.02 -, NVwZ 2004, 18 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 8, m. w. N.) grundsätzlich keine zeitliche Grenze für die Abgabe einer Erledigungserklärung vor Eintritt der Rechtskraft der Endentscheidung und kommt es bei Kostenentscheidungen nach Abgabe übereinstimmender Erledigungserklärungen grundsätzlich auf denjenigen Sach- und Streitstand, d. h. diejenige Sach- und Rechtslage, an, der bzw. die zum Zeitpunkt des erledigenden Ereignisses bestanden hat (…vgl. Neumann/ Schaks, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 161 Rn. 83; Nds. OVG, Beschl. v. 3.11.2017 - 12 ME 183/17 -, NVwZ-RR 2018, 127 f., hier zitiert nach juris, Rn. 16).
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