Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 18.10.2006 - 12 ME 326/06 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Altersgrenze für Verkehrsflugzeugführer
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 20 Abs. 2 LuftVZO; § 32 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 LuftVG; § 24e Abs. 6 S. 2 LuftVZO
Rechtmäßigkeit der Altersgrenze für Verkehrsflugzeugführer; Formelle Verfassungmäßigkeit der Übernahme der Bestimmungen über die Lizenzierung von Piloten von Flugzeugen (JAR) in deutsches Recht; Verhältnismäßigkeit der Altersgrenze zum Schutz von Leben und Gesundheit der ... - Judicialis
LuftVZO § 20 Abs. 2
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Rechtmäßigkeit der Altersgrenze für Verkehrsflugzeugführer; Formelle Verfassungmäßigkeit der Übernahme der Bestimmungen über die Lizenzierung von Piloten von Flugzeugen (JAR) in deutsches Recht; Verhältnismäßigkeit der Altersgrenze zum Schutz von Leben und Gesundheit der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Braunschweig, 18.08.2006 - 2 B 313/06
- OVG Niedersachsen, 18.10.2006 - 12 ME 326/06
- BVerfG, 26.01.2007 - 2 BvR 2408/06
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (8)
- BAG, 21.07.2004 - 7 AZR 589/03
Altersgrenze für Flugzeugführer
Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.10.2006 - 12 ME 326/06
Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat ebenfalls - ohne Zweifel zu äußern - auf die JAR abgestellt (Beschluss vom 7. April 2004 - 20 B 23/04 -, dort zu JAR-FCL 3.060; vgl. ferner BAG, Urteil vom 21.7.2004 - 7 AZR 589/03 -, EzA § 620 BGB 2002 Altersgrenze Nr. 5).Im übrigen zeigen schon die Regelungen in JAR-FCL 1.060 (a) und JAR-FCL 3.060 (a), wonach der Inhaber einer Lizenz nach Vollendung des 60. Lebensjahres nicht mehr als Pilot von Flugzeugen (oder Hubschraubern) bei der gewerbsmäßigen Beförderung eingesetzt werden darf, es sei denn, dass er Mitglied einer Flugbesatzung ist, die aus mehreren Piloten besteht und die anderen Piloten das 60. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dass der Einsatz von Piloten bereits nach Vollendung des 60. Lebensjahres aus Sicherheitsgründen nicht als unbedenklich und problemlos angesehen wird (vgl. zum ganzen insbesondere BAG, Urteil vom 21.7.2004 - 7 AZR 589/03 -, EzA § 620 BGB 2002 Altersgrenze Nr. 5; bestätigt durch BVerfG, 1. Senat - 2.Kammer -, Beschluss vom 25.11.2004 - 1 BvR 2459/04 -, EuGRZ 2004, 803; OVG NW, Beschluss vom 26.2.2004 - 20 B 2004/03 - und vom 7.4.2004 - 20 B 23/04 -).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.04.2004 - 20 B 23/04
Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.10.2006 - 12 ME 326/06
Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat ebenfalls - ohne Zweifel zu äußern - auf die JAR abgestellt (Beschluss vom 7. April 2004 - 20 B 23/04 -, dort zu JAR-FCL 3.060; vgl. ferner BAG, Urteil vom 21.7.2004 - 7 AZR 589/03 -, EzA § 620 BGB 2002 Altersgrenze Nr. 5).Im übrigen zeigen schon die Regelungen in JAR-FCL 1.060 (a) und JAR-FCL 3.060 (a), wonach der Inhaber einer Lizenz nach Vollendung des 60. Lebensjahres nicht mehr als Pilot von Flugzeugen (oder Hubschraubern) bei der gewerbsmäßigen Beförderung eingesetzt werden darf, es sei denn, dass er Mitglied einer Flugbesatzung ist, die aus mehreren Piloten besteht und die anderen Piloten das 60. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dass der Einsatz von Piloten bereits nach Vollendung des 60. Lebensjahres aus Sicherheitsgründen nicht als unbedenklich und problemlos angesehen wird (vgl. zum ganzen insbesondere BAG, Urteil vom 21.7.2004 - 7 AZR 589/03 -, EzA § 620 BGB 2002 Altersgrenze Nr. 5; bestätigt durch BVerfG, 1. Senat - 2.Kammer -, Beschluss vom 25.11.2004 - 1 BvR 2459/04 -, EuGRZ 2004, 803; OVG NW, Beschluss vom 26.2.2004 - 20 B 2004/03 - und vom 7.4.2004 - 20 B 23/04 -).
- BVerfG, 25.11.2004 - 1 BvR 2459/04
Zur tarifvertraglichen Altersgrenze von 60 Jahren für die Arbeitsverhältnisse von …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.10.2006 - 12 ME 326/06
Im übrigen zeigen schon die Regelungen in JAR-FCL 1.060 (a) und JAR-FCL 3.060 (a), wonach der Inhaber einer Lizenz nach Vollendung des 60. Lebensjahres nicht mehr als Pilot von Flugzeugen (oder Hubschraubern) bei der gewerbsmäßigen Beförderung eingesetzt werden darf, es sei denn, dass er Mitglied einer Flugbesatzung ist, die aus mehreren Piloten besteht und die anderen Piloten das 60. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dass der Einsatz von Piloten bereits nach Vollendung des 60. Lebensjahres aus Sicherheitsgründen nicht als unbedenklich und problemlos angesehen wird (vgl. zum ganzen insbesondere BAG, Urteil vom 21.7.2004 - 7 AZR 589/03 -, EzA § 620 BGB 2002 Altersgrenze Nr. 5; bestätigt durch BVerfG, 1. Senat - 2.Kammer -, Beschluss vom 25.11.2004 - 1 BvR 2459/04 -, EuGRZ 2004, 803; OVG NW, Beschluss vom 26.2.2004 - 20 B 2004/03 - und vom 7.4.2004 - 20 B 23/04 -).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2004 - 20 B 2004/03
Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.10.2006 - 12 ME 326/06
Im übrigen zeigen schon die Regelungen in JAR-FCL 1.060 (a) und JAR-FCL 3.060 (a), wonach der Inhaber einer Lizenz nach Vollendung des 60. Lebensjahres nicht mehr als Pilot von Flugzeugen (oder Hubschraubern) bei der gewerbsmäßigen Beförderung eingesetzt werden darf, es sei denn, dass er Mitglied einer Flugbesatzung ist, die aus mehreren Piloten besteht und die anderen Piloten das 60. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dass der Einsatz von Piloten bereits nach Vollendung des 60. Lebensjahres aus Sicherheitsgründen nicht als unbedenklich und problemlos angesehen wird (vgl. zum ganzen insbesondere BAG, Urteil vom 21.7.2004 - 7 AZR 589/03 -, EzA § 620 BGB 2002 Altersgrenze Nr. 5; bestätigt durch BVerfG, 1. Senat - 2.Kammer -, Beschluss vom 25.11.2004 - 1 BvR 2459/04 -, EuGRZ 2004, 803; OVG NW, Beschluss vom 26.2.2004 - 20 B 2004/03 - und vom 7.4.2004 - 20 B 23/04 -). - BVerfG, 04.05.1983 - 1 BvL 46/80
Prüfingenieure
Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.10.2006 - 12 ME 326/06
Sie dürfen zu dem angestrebten Zweck nicht außer Verhältnis stehen und keine übermäßigen, unzumutbaren Belastungen enthalten (vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 4.5.1983 - 1 BvL 46 und 47/80 -, BVerfGE 64, 72, 82). - OVG Niedersachsen, 09.11.2006 - 12 ME 194/06
Verfassungsmäßigkeit der Einführung einer Altersgrenze für flugmedizinische …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.10.2006 - 12 ME 326/06
Soweit der Senat in seinem Zwischenbeschluss vom 25. Juli 2006 (12 ME 194/06) die in jenem Verfahren vorgebrachte Rüge, die Ermächtigungsgrundlage des § 32 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 LuftVG sei nicht geeignet, die in § 24 e Abs. 6 Satz 2 LuftVZO enthaltene Regelung der Altersgrenze von 68 Lebensjahren für flugmedizinische Sachverständige zu tragen, als nicht ohne Substanz bezeichnet hat, beruht dies auf speziellen und zugleich vorläufigen Überlegungen, die auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar sind. - OVG Niedersachsen, 23.12.2004 - 12 ME 424/04
Altlizenz; Berufspilot; JAR; Lizenz; Rücknahme
Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.10.2006 - 12 ME 326/06
Dass jedenfalls unter den auch hier gegebenen Umständen einer statischen Verweisung das zuständige Bundesministerium als Verordnungsgeber Rechtssetzungsbefugnisse nicht auf demokratisch nicht legitimierte Stellen verlagert hat, hat auch der Senat im Übrigen bereits in seinem Beschluss vom 15. Februar 2001 (12 LA 678/01) ausgeführt (siehe ferner Beschluss vom 23.12.2004 - 12 ME 424/04 - und vom 19.7.2006 - 12 LA 75/05 -). - VGH Bayern, 12.12.2005 - 20 ZB 05.2022
Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.10.2006 - 12 ME 326/06
Davon abgesehen teilt der Senat - jedenfalls nach der in diesem Verfahren angezeigten summarischen Prüfung - die vorgebrachten Bedenken auch in der Sache nicht und folgt insoweit dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof, der mit Beschluss vom 12. Dezember 2005 (20 ZB 05.2022) ausgeführt hat:.
- BVerfG, 26.01.2007 - 2 BvR 2408/06
Verfassungsmäßigkeit der Altersgrenze für gewerbsmäßig fliegende Verkehrspiloten
den Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 18. Oktober 2006 - 12 ME 326/06 -, II. mittelbar gegen. - OVG Niedersachsen, 09.11.2006 - 12 ME 194/06
Verfassungsmäßigkeit der Einführung einer Altersgrenze für flugmedizinische …
Hiernach stellt auch die durch § 24 e Abs. 6 Satz 2 LuftVZO vorgesehene Altersgrenze, deren Gültigkeit zwischen den Beteiligten streitig ist, anders als im Hinblick auf eigenständige Berufe vorgesehene Altersbeschränkungen (hierzu: BVerfG, Beschluss vom 4.5.1983 - 1 BvL 46 u. 47/80 -, BVerfGE 64, 72, 82 f und - betreffend die Altersgrenze für Piloten - Beschluss des Senats vom 18.10.2006 - 12 ME 326/06 -, S. 5 BA) keine subjektive Berufswahlbeschränkung, sondern lediglich eine Berufsausübungsregelung dar. - VG Oldenburg, 31.10.2008 - 7 B 2870/08
Alter; Altersdiskriminierung; Altersgrenze; Beruf; Berufsfreiheit; Beschäftigung; …
Anders als der Antragsteller hält es das Gericht insbesondere für sachgerecht, die Erwägungen, mit denen seinerzeit das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (Beschluss v. 18. Okt. 2006 - 12 ME 326/06 -, zitiert nach Juris) die Altersgrenze von 65 Jahren für Verkehrsflugzeugführer als rechtmäßig angesehen hat, zugrundezulegen:.
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