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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 23.08.2005 - 12 N 10.05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,24193
OVG Berlin-Brandenburg, 23.08.2005 - 12 N 10.05 (https://dejure.org/2005,24193)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 23.08.2005 - 12 N 10.05 (https://dejure.org/2005,24193)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 23. August 2005 - 12 N 10.05 (https://dejure.org/2005,24193)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Judicialis

    AuslG § 23 Abs. 4; ; AuslG § 22 Satz 1; ; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1; ; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 5; ; VwGO § 124a Abs. 4 Satz 4

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtsgrundlage und Voraussetzungen für die Erteilung eines Visum zur Familienzusammenführung vor dem 01.01.2005; Kriterien für das Vorliegen einer "außergewöhnlichen Härte" i.S. der §§ 23 Abs. 4, 22 S. 1 Ausländergesetz (AuslG); Voraussetzungen des Familiennachzugs ...

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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 25.10.1995 - 2 BvR 901/95

    Verfassungswidrigkeit der Verneinung des Bestehens einer familiären …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 23.08.2005 - 12 N 10.05
    Eine derartige außergewöhnliche Härte liegt grundsätzlich nur dann vor, wenn der im Bundesgebiet oder im Ausland lebende Familienangehörige auf die Gewährung familiärer Lebenshilfe angewiesen ist, weil er ein eigenständiges Leben nicht führen kann, und wenn diese Hilfe zumutbarer Weise nur im Bundesgebiet erbracht werden kann (vgl. BVerfG, 3. Kammer des 2. Senats, Beschluss vom 25. Oktober 1995 - 2 BvR 901/95 -, NVwZ 1996, 1099, 1100; BVerwG…, Beschluss vom 25. Juni 1997 - 1 B 236/96 -, Buchholz 402.240 § 22 AuslG Nr. 4, S. 3).

    Dieses Ergebnis steht nicht im Widerspruch zu der von der Klägerin angeführten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, 3. Kammer des 2. Senats, Beschluss vom 25. Oktober 1995 - 2 BvR 901/95 -, NVwZ 1996, 1099 f.; vgl. auch BVerfG, 3. Kammer des 2. Senats, Beschluss vom 14. Dezember 1989 - 2 BvR 377/88 -, InfAuslR 1990, 74 ff.).

  • BVerwG, 25.06.1997 - 1 B 236.96

    Ausländerrecht - Begriff der außergewöhnlichen Härte in § 22 AuslG

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 23.08.2005 - 12 N 10.05
    Eine derartige außergewöhnliche Härte liegt grundsätzlich nur dann vor, wenn der im Bundesgebiet oder im Ausland lebende Familienangehörige auf die Gewährung familiärer Lebenshilfe angewiesen ist, weil er ein eigenständiges Leben nicht führen kann, und wenn diese Hilfe zumutbarer Weise nur im Bundesgebiet erbracht werden kann (vgl. BVerfG, 3. Kammer des 2. Senats, Beschluss vom 25. Oktober 1995 - 2 BvR 901/95 -, NVwZ 1996, 1099, 1100; BVerwG, Beschluss vom 25. Juni 1997 - 1 B 236/96 -, Buchholz 402.240 § 22 AuslG Nr. 4, S. 3).
  • BVerfG, 14.12.1989 - 2 BvR 377/88

    Schutzbereich des Art. 6 Abs. 1 GG - Erwachsenenadoption

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 23.08.2005 - 12 N 10.05
    Dieses Ergebnis steht nicht im Widerspruch zu der von der Klägerin angeführten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, 3. Kammer des 2. Senats, Beschluss vom 25. Oktober 1995 - 2 BvR 901/95 -, NVwZ 1996, 1099 f.; vgl. auch BVerfG, 3. Kammer des 2. Senats, Beschluss vom 14. Dezember 1989 - 2 BvR 377/88 -, InfAuslR 1990, 74 ff.).
  • OVG Berlin, 31.01.2003 - 3 B 4.02

    D (A), Mazedonier, Minderjährige, Sonstige Familienangehörige, …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 23.08.2005 - 12 N 10.05
    Etwas anderes gilt erst dann, wenn der Ausländer zwingend auf die Hilfe gerade des im Bundesgebiet lebenden Familienangehörigen angewiesen ist, (so im Ergebnis auch OVG Berlin, Urteil vom 31. Januar 2003 - 3 B 4.02 -, InfAuslR 2003, 275, 277).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.12.2011 - 3 B 17.10

    Iran; Berufung; Visum; Härte; außergewöhnlich (verneint); Krankheit; Erkrankung; …

    Umgekehrt liegt keine außergewöhnliche Härte vor, wenn die benötigte Lebenshilfe auch im Heimatstaat des Ausländers erbracht werden kann (vgl. zu allem BVerfG, Beschluss vom 14. Dezember 1989 - 2 BvR 377/88 -, NJW 1990, 895 = juris Abschnitt B.I.3.b;… Beschluss vom 25. Oktober 1995 - 2 BvR 901/95 -, NVwZ 1996, 1099 = juris Rn. 8; BVerwG…, Beschluss vom 25. Juni 1997, a.a.O., juris Rn. 8; OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 30. März 2007 - 2 B 2.07 -, juris Rn. 23; Beschluss vom 23. August 2005 - OVG 12 N 10.05 -, juris Rn. 5; OVG Saarlouis…, Beschluss vom 23. Juli 2009 - 2 B 377.09 -, juris Rn. 6; OVG Münster, Urteil vom 12. Februar 1992 - 17 A 134.91 -, InfAuslR 1993, 24, 25).

    Demgegenüber erstrebt die Klägerin die - seit der Ausreise der Zeugin T... aus dem Iran vor 22 Jahren - erstmalige Herstellung der familiären Lebensgemeinschaft im Bundesgebiet (vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24. Mai 2011 - OVG 12 N 45.11 -, Beschlussabdruck S. 2 f.; Beschluss vom 23. August 2005 - OVG 12 N 10.05 -, juris Rn. 5).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.03.2007 - 2 B 2.07

    Voraussetzungen einer außergewöhnlichen Härte im Falle des Begehrens des …

    Daraus folgt, dass jedenfalls so lange keine außergewöhnliche Härte im Sinne des § 36 Satz 1 AufenthG anzunehmen ist, wie die benötigte Lebenshilfe auch im Heimatstaat des Ausländers erbracht werden kann (vgl. OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 23. August 2005 - OVG 12 N 10.05 -).
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