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Rechtsprechung
   LG Düsseldorf, 19.04.2023 - 12 O 129/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,8189
LG Düsseldorf, 19.04.2023 - 12 O 129/22 (https://dejure.org/2023,8189)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 19.04.2023 - 12 O 129/22 (https://dejure.org/2023,8189)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 19. April 2023 - 12 O 129/22 (https://dejure.org/2023,8189)
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Kurzfassungen/Presse (3)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Hotel begeht keine Urheberrechtsverletzung mit Fotos einer Fototapete

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Keine Urheberrechtsverletzung wenn Hotelbetreiber Fotos vom Hotelzimmer im Internet veröffentlicht und eine Fototapete zu sehen ist

  • das-gruene-recht.de (Kurzinformation)

    Keine Rechtsverletzung durch Foto einer Fototapete im Internet

Sonstiges (2)

  • koetzfusbahn.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Streit wegen Fototapete

  • anwalt.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Fototapete? Keine Angst vor Cama und Co.!

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (7)

  • LG Köln, 18.08.2022 - 14 O 350/21

    Urheberrecht bei Veröffentlichung von Bildern einer Fototapete

    Auszug aus LG Düsseldorf, 19.04.2023 - 12 O 129/22
    Rn. 41 Die Kammer teilt die Auffassung des Landgerichts Köln (Urteil vom 18.08.2022, AZ. 14 O 350/21) nicht, wenn es dort in den Entscheidungsgründen heißt, dass für den Verkauf der Fototapete keine Übertragung eines Nutzungsrechts erforderlich sei und sich der Verkauf einer Fototapete auf den Vertragszweck der dinglichen Übereignung der Tapete erstrecke.

    Entgegen der Auffassung des Landgerichts Köln im Urteil vom 18.08.2022 (AZ. 14 O 350/21) hat es deshalb nicht nahegelegen, einen entsprechenden Passus in die Rechnung aufzunehmen und dafür einen höheren Preis zu zahlen.

  • BGH, 22.04.2004 - I ZR 174/01

    "Comic-Übersetzungen III"; Einräumung von Nutzungsrechten an einem Verlagsprodukt …

    Auszug aus LG Düsseldorf, 19.04.2023 - 12 O 129/22
    Maßgeblicher Umstand kann eine Branchenüblichkeit - hier bei der Verwertung der Fototapete - sein, wenn diese Rückschlüsse auf einen objektivierten rechtsgeschäftlichen Willen der Vertragsparteien hinsichtlich der eingeräumten Nutzungsrechte erlaubt (vgl. BGH GRUR 2004, 938 m.w.Nw.; OLG Zweibrücken MMR 2015, 54).

    Rn. 44 Neben der Üblichkeit muss sich der Urheber der weitreichenden stillschweigenden Einräumung bewusst gewesen sein (vgl. BGH GRUR 2004, 938, 939).

  • BGH, 29.04.2010 - I ZR 69/08

    Vorschaubilder

    Auszug aus LG Düsseldorf, 19.04.2023 - 12 O 129/22
    Danach hat sich der Urheber mit dem Vertrieb seiner Werke als Fototapete ohne Angaben jeglicher einschränkender Zusätze hinsichtlich der erlaubten Verwertungshandlungen, mit der Wiedergabe der Fototapeten auf Internetseiten einverstanden erklärt (vgl. ähnlich BGH, Urteil vom 29.04.2010 - I ZR 69/08 - Vorschaubilder).
  • BGH, 04.05.2000 - I ZR 256/97

    Parfumflakon; Vorrang der Verkehrsfähigkeit

    Auszug aus LG Düsseldorf, 19.04.2023 - 12 O 129/22
    Für diese Rechtsauffassung spricht im Übrigen auch der in § 17 Abs. 2 zum UrhG zum Ausdruck kommende Rechtsgedanke, dass das Urheberrecht ebenso wie andere Schutzrechte gegenüber dem Interesse an der Verkehrsfähigkeit der mit Zustimmung des Berechtigten in Verkehr gesetzten Ware zurücktreten muss (vgl. BGH GRUR 2001, 51 - Parfumflakon).
  • BGH, 05.07.2001 - I ZR 311/98

    SPIEGEL-CD-ROM

    Auszug aus LG Düsseldorf, 19.04.2023 - 12 O 129/22
    Auch wenn sich der Vertragszweck wegen seiner urheberschützenden Funktion aus Sicht des Urhebers bestimmt (vgl. BGH GRUR 2002, 248, 251), ist der objektive Empfängerhorizont zu berücksichtigen.
  • BGH, 27.09.1995 - I ZR 215/93

    Pauschale Rechtseinräumung

    Auszug aus LG Düsseldorf, 19.04.2023 - 12 O 129/22
    Rn. 35 Die Darlegungs- und Beweislast für eine Einräumung bzw. den Umfang und die Reichweite eines Nutzungsrechts trägt der Beklagte als Verwerter (vgl. BGH GRUR 1996, 121, 123).
  • OLG Zweibrücken, 03.04.2014 - 4 U 208/12

    Urheberrechtsverletzung: Stillschweigende Einräumung des Nutzungsrechts an …

    Auszug aus LG Düsseldorf, 19.04.2023 - 12 O 129/22
    Maßgeblicher Umstand kann eine Branchenüblichkeit - hier bei der Verwertung der Fototapete - sein, wenn diese Rückschlüsse auf einen objektivierten rechtsgeschäftlichen Willen der Vertragsparteien hinsichtlich der eingeräumten Nutzungsrechte erlaubt (vgl. BGH GRUR 2004, 938 m.w.Nw.; OLG Zweibrücken MMR 2015, 54).
  • LG Köln, 11.04.2024 - 14 O 70/23

    Abbild von Fototapete kann Urheberrechtsverletzung sein

    Sie verweist auf die Urteile des Landgerichts Stuttgarts vom 25.10.2022, AZ: 17 O 39/22 sowie vom Landgericht Düsseldorf vom 08.03.2023, AZ: 12 O 129/22.

    An dieser Ansicht der Kammer, die sie bereits im Kammerurteil vom 18.08.2022 - 14 O 350/21 (MMR 2023, 462) ausführlich begründet hat, hält die Kammer insbesondere auch im Lichte der im Nachgang ergangenen Rechtsprechung des LG Düsseldorf, Urteil vom 19.04.2023 - 12 O 129/22, ZUM 2023, 539 (im Weiteren "Urteil des LG Düsseldorf") sowie des OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.02.2024 - 20 U 56/23, GRUR-RS 2024, 1629 (im Weiteren "Urteil des OLG Düsseldorf" und des LG Stuttgart, Urteil vom 25.10.2022 - 17 O 39/22, GRUR-RS 2022, 48323 ("Urteil des LG Stuttgart") fest.

    (1) Eine ausdrückliche, schriftliche oder mündliche Vereinbarung über die Einräumung von Nutzungsrechten ist zwischen den Parteien bzw. zwischen Herrn Q. als Fotograf und früherem Rechteinhaber nicht vorgenommen worden (so im Ausgangspunkt auch das Urteil des LG Düsseldorf).

    (ii) Dem hält das Urteil des LG Düsseldorf wie folgt entgegen:.

    Soweit es nach dem Urteil des LG Düsseldorf als branchenüblich anzusehen sein soll, dass keine gesonderte Vergütung für Rechte an der öffentlichen Zugänglichmachung und Vervielfältigung von Lichtbildern der mit Fototapeten ausgestatteten Räumlichkeiten bezahlt wird, erscheint dies nach Auffassung der Kammer ebenfalls nicht überzeugend.

    Daran ändern auch die an dieser Stelle anderslautenden Urteile des LG Düsseldorf und des OLG Düsseldorf nichts.

    Das Urteil des LG Düsseldorf enthält insoweit folgende Begründung:.

  • OLG Düsseldorf, 08.02.2024 - 20 U 56/23

    Veröffentlichung der Fotografien zur Bewerbung des betriebenen Hotels …

    Die Berufung der Klägerin gegen das am 19. April 2023 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf - Az. 12 O 129/22 - wird zurückgewiesen.
  • LG Köln, 18.04.2024 - 14 O 60/23

    Haftung für Veröffentlichung eines Bildes einer Fototapete

    Rn. 38 Sie verweist auf die Urteile des Landgerichts Stuttgarts vom 25.10.2022, AZ: 17 O 39/22 sowie vom Landgericht Düsseldorf vom 08.03.2023, AZ: 12 O 129/22.

    An dieser Ansicht der Kammer, die sie bereits im Kammerurteil vom 18.08.2022 - 14 O 350/21 (MMR 2023, 462) ausführlich begründet hat, hält die Kammer insbesondere auch im Lichte der im Nachgang ergangenen Rechtsprechung des LG Düsseldorf, Urteil vom 19.04.2023 - 12 O 129/22, ZUM 2023, 539 (im Weiteren "Urteil des LG Düsseldorf") sowie des OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.02.2024 - 20 U 56/23, GRUR-RS 2024, 1629 (im Weiteren "Urteil des OLG Düsseldorf" und des LG Stuttgart, Urteil vom 25.10.2022 - 17 O 39/22, GRUR-RS 2022, 48323 ("Urteil des LG Stuttgart") fest.

  • LG Köln, 11.04.2024 - 14 O 75/23

    LG Köln bleibt bei seiner Rechtsprechung - Kauf von Fototapete umfasst keine …

    An dieser Ansicht der Kammer, die sie bereits im Kammerurteil vom 18.08.2022 - 14 O 350/21 (MMR 2023, 462) ausführlich begründet hat, hält die Kammer insbesondere auch im Lichte der im Nachgang ergangenen Rechtsprechung des LG Düsseldorf, Urteil vom 19.04.2023 - 12 O 129/22, ZUM 2023, 539 (im Weiteren "Urteil des LG Düsseldorf") sowie des OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.02.2024 - 20 U 56/23, GRUR-RS 2024, 1629 (im Weiteren "Urteil des OLG Düsseldorf" und des LG Stuttgart, Urteil vom 25.10.2022 - 17 O 39/22, GRUR-RS 2022, 48323 ("Urteil des LG Stuttgart") fest.
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