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| LG Potsdam, 10.03.2005 - 12 O 287/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Potsdam, 10.03.2005 - 12 O 287/04
- OLG Brandenburg, 11.01.2006 - 7 U 52/05
- BGH, 28.09.2006 - III ZR 33/06
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (3)
- BGH, 28.01.1987 - IVa ZR 173/85
Gültigkeit einer vorformulierten Aushandelnsbestätigung; Vorformulierte …
Auszug aus LG Potsdam, 10.03.2005 - 12 O 287/04
Denn die Vorschrift setzt eine Beweislastumkehr im engeren Sinne nicht voraus; vielmehr ist für die Annahme einer danach unwirksamen Klausel nicht nur jede Verschlechterung der Beweisposition des Kunden ausreichend, sondern bereits ein Nachteil im Sinne des bloßen Versuchs einer solchen Verschlechterung (vgl. BGH, NJW 1987, 1634, 1635). - BGH, 11.03.2004 - I ZR 81/01
E-Mail-Werbung
Auszug aus LG Potsdam, 10.03.2005 - 12 O 287/04
Die von dem Kläger zitierte Entscheidung des Bundesgerichtshofs (vom 01.02.2004, Az.: I ZR 81/01) ist nicht einschlägig, weil die aufgrund der - nach Auffassung der Kammer wirksamen - Einwilligung erfolgte Zusendung der E-Mails durch die Beklagte nicht unverlangt erfolgt, was allein eine Wettbewerbswidrigkeit begründen könnte. - BVerfG, 20.06.1978 - 2 BvR 314/77
Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Rechtssatzverfassungsbeschwerde
Auszug aus LG Potsdam, 10.03.2005 - 12 O 287/04
Ausgangspunkt sind die Regelungen des TDDSG, welches eine (nach der Rechtssprechung des BVerfG - Volkszählungsurteil, BVerfGE 49, 1 ff. - erforderliche) bereichsspezifische Datenschutzregelung für den Bereich von Telediensten (dazu § 2 Abs. 2 Teledienstgesetz - TDG) darstellt.
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