Teledienstegesetz
| Abschnitt 1 - Allgemeine Bestimmungen (§§ 1 - 4) |
(1) Die nachfolgenden Vorschriften gelten für alle elektronischen Informations- und Kommunikationsdienste, die für eine individuelle Nutzung von kombinierbaren Daten wie Zeichen, Bilder oder Töne bestimmt sind und denen eine Übermittlung mittels Telekommunikation zugrunde liegt (Teledienste).
(2) Teledienste im Sinne des Absatzes 1 sind insbesondere
(3) Absatz 1 gilt unabhängig davon, ob die Nutzung der Teledienste ganz oder teilweise unentgeltlich oder gegen Entgelt möglich ist.
(4) Dieses Gesetz gilt nicht für
| 1. | Telekommunikationsdienstleistungen und das geschäftsmäßige Erbringen von Telekommunikationsdiensten nach § 3 des Telekommunikationsgesetzes vom 25. Juli 1996 (BGBl. I S. 1120), | |
| 2. | Rundfunk im Sinne des § 2 des Rundfunkstaatsvertrages, | |
| 3. | inhaltliche Angebote bei Verteildiensten und Abrufdiensten, soweit die redaktionelle Gestaltung zur Meinungsbildung für die Allgemeinheit im Vordergrund steht, nach § 2 des Mediendienste-Staatsvertrages in der Fassung vom 20. Januar bis 7. Februar 1997, | |
| 4. | den Bereich der Besteuerung. |
(5) Presserechtliche Vorschriften bleiben unberührt.
(6) Dieses Gesetz schafft weder Regelungen im Bereich des internationalen Privatrechts noch befasst es sich mit der Zuständigkeit der Gerichte.
Fassung aufgrund des Gesetzes über rechtliche Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr (Elektronischer Geschäftsverkehr-Gesetz - EGG) vom 14.12.2001
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 21.12.2001 | Gesetz über rechtliche Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr (Elektronischer Geschäftsverkehr-Gesetz - EGG) | 14.12.2001 |
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Rechtsprechung zu § 2 TDG
92 Entscheidungen zu § 2 TDG in unserer Datenbank:
- OLG Frankfurt, 15.06.2004 - 11 U 5/04
Recht am eigenen Bild: Übersendung von Papierabzügen von im Internet zugänglichen ...
- OLG Oldenburg, 12.05.2006 - 1 W 29/06
Impressum muss Telefonnummer enthalten
- KG, 04.09.2001 - 5 U 124/01
Hyperlinks - Strafrecht - Wettbewerbsrecht
- OLG Düsseldorf, 07.06.2006 - 15 U 21/06
Keine Störerhaftung des Forenbetreibers
- OLG München, 03.02.2000 - 6 U 5475/99
Begriff des Angebots fremder Inhalte
- VG Aachen, 20.12.2007 - 8 K 110/07
Vereinbarkeit des Ausschlusses privater Sportwettenanbieter mit Art. 12 Abs. 1 GG ...
- OLG Stuttgart, 01.08.2002 - 2 U 47/01
Wettbewerbsrechtliche Störerhaftung: Verantwortlichkeit eines Resellers von ...
- LG Hamburg, 07.07.2004 - 308 O 264/04
Auskunftsansprüche gegenüber Internet-Providern wegen Urheberrechtsverletzungen ...
- VG Gelsenkirchen, 28.07.2006 - 15 K 2170/03
Sperrung von sogenannten WebSeiten wegen Verbreitung jugendgefährdender Inhalte ...
- VG Köln, 07.02.2003 - 6 L 2495/02
Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu § 2 TDG:
- Einführungsgesetz BGB (EGBGB)
- Allgemeine Vorschriften
- Internationales Privatrecht
- Außervertragliche Schuldverhältnisse
- Art. 27 ff. (weggefallen) (zu § 2 VI)
- Landespressegesetz (LPresseG)
- §§ 1 ff. (Freiheit der Presse) (zu § 2 V)