Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 18.07.2003 - 12 OB 102/03 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Zuständigkeit der Sozialgerichte für Streitigkeiten über die gesonderte Berechnung von Investitionsaufwendungen
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Braunschweig - 3 A 266/01
- OVG Niedersachsen, 18.07.2003 - 12 OB 102/03
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (6)
- OVG Niedersachsen, 22.01.2003 - 4 LC 146/02
Zustimmung zur gesonderten Berechnung betriebsnotwendiger …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.07.2003 - 12 OB 102/03
Sofern die Klägerin meint, demgegenüber sei für einen - von ihr noch nicht gestellten, jedoch beabsichtigten - Feststellungsantrag in der Konstellation des § 82 Abs. 4 SGB XI i.V.m. § 19 Abs. 4 Satz 1 2. HS NPflegeG von der Zulässigkeit des Verwaltungsrechtsweges auszugehen und sich zur Stützung dieser Ansicht auf das Urteil des 4. Senats des erkennenden Gerichts vom 22. Januar 2003 ( - 4 LB 172/02 - , vgl. auch das weitere Urteil vom selben Tage: - 4 LC 146/02 - ) beruft, kann auch dies - unabhängig von der Frage, ob sich die Entscheidung des 4. Senats des erkennenden Gerichts in dem Sinne, den ihr die Klägerin beilegt, verstehen lässt, - nicht überzeugen.Denn das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in diesem Urteil zurückweisenden Beschluss vom 27. Mai 2003 ( - BVerwG 3 B 40.03 - ; vgl. ebenso zu dem Urteil in der Sache - 4 LC 146/02 - : BVerwG, Beschl. v. 27.5.2003 - BVerwG 3 B 41.03 - ) ausgeführt, dass auch die Auslegung des § 82 Abs. 4 SGB XI im Zusammenhang mit einem gestellten Feststellungsantrag in die Zuständigkeit der Sozialgerichte falle.
- BSG, 31.01.2000 - B 3 SF 1/99 R
Rechtsweg bei der Klage eines Pflegeheims auf Zustimmung einer Landesbehörde zur …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.07.2003 - 12 OB 102/03
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 26. April 2002 (3 C 41/02 - , DVBl. 2002, 1052 f.) die Ansicht des erkennenden Senats (…vgl. vorgehend: Urt. v. 3.7.2001 - 12 LB 995/01 - ; ebenso: BSG, Beschl. v. 31.1.2000 - B 3 SF 1/99 - , NZS 2000, 523; a.A.: 4. Senat des erkennenden Gerichts, Beschlüsse v. 8.2.2001 - 4 O 3818/00 - , und v. 12.2.2001 - 4 OB 3819/01 - ) bestätigt, dass für Rechtsstreitigkeiten, bei denen es - wie in dem von der Klägerin anhängig gemachten und weiterhin streitgegenständlichen Verpflichtungsbegehren - um die Zustimmung der zuständigen Verwaltungsbehörde nach § 82 Abs. 3 SGB XI i.V.m. § 19 Abs. 4 Satz 1 1. HS NPflegeG zur gesonderten Berechnung von nicht durch öffentliche Förderung gemäß § 9 SGB XI gedeckten Investitionsaufwendungen geht, nicht der Verwaltungsrechtsweg nach § 40 Abs. 1 VwGO, sondern gemäß § 51 Abs. 2 Satz 2 SGG (a.F., entspricht § 51 Abs. 1 Nr. 2 SGG n.F.) der Rechtsweg zu den Sozialgerichten eröffnet ist. - BVerwG, 26.04.2002 - 3 C 41.01
Pflegeheimfinanzierung; Zustimmung zur gesonderten Berechnung von …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.07.2003 - 12 OB 102/03
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 26. April 2002 (3 C 41/02 - , DVBl. 2002, 1052 f.) die Ansicht des erkennenden Senats (…vgl. vorgehend: Urt. v. 3.7.2001 - 12 LB 995/01 - ; ebenso: BSG, Beschl. v. 31.1.2000 - B 3 SF 1/99 - , NZS 2000, 523; a.A.: 4. Senat des erkennenden Gerichts, Beschlüsse v. 8.2.2001 - 4 O 3818/00 - , und v. 12.2.2001 - 4 OB 3819/01 - ) bestätigt, dass für Rechtsstreitigkeiten, bei denen es - wie in dem von der Klägerin anhängig gemachten und weiterhin streitgegenständlichen Verpflichtungsbegehren - um die Zustimmung der zuständigen Verwaltungsbehörde nach § 82 Abs. 3 SGB XI i.V.m. § 19 Abs. 4 Satz 1 1. HS NPflegeG zur gesonderten Berechnung von nicht durch öffentliche Förderung gemäß § 9 SGB XI gedeckten Investitionsaufwendungen geht, nicht der Verwaltungsrechtsweg nach § 40 Abs. 1 VwGO, sondern gemäß § 51 Abs. 2 Satz 2 SGG (a.F., entspricht § 51 Abs. 1 Nr. 2 SGG n.F.) der Rechtsweg zu den Sozialgerichten eröffnet ist.
- BVerwG, 27.05.2003 - 3 B 41.03
Geltendmachung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache im …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.07.2003 - 12 OB 102/03
Denn das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in diesem Urteil zurückweisenden Beschluss vom 27. Mai 2003 ( - BVerwG 3 B 40.03 - ; vgl. ebenso zu dem Urteil in der Sache - 4 LC 146/02 - : BVerwG, Beschl. v. 27.5.2003 - BVerwG 3 B 41.03 - ) ausgeführt, dass auch die Auslegung des § 82 Abs. 4 SGB XI im Zusammenhang mit einem gestellten Feststellungsantrag in die Zuständigkeit der Sozialgerichte falle. - OVG Niedersachsen, 08.02.2001 - 4 O 3818/00
Verwaltungsrechtsweg: Klage einer Pflegeeinrichtung auf Zustimmung einer …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.07.2003 - 12 OB 102/03
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 26. April 2002 (3 C 41/02 - , DVBl. 2002, 1052 f.) die Ansicht des erkennenden Senats (…vgl. vorgehend: Urt. v. 3.7.2001 - 12 LB 995/01 - ; ebenso: BSG, Beschl. v. 31.1.2000 - B 3 SF 1/99 - , NZS 2000, 523; a.A.: 4. Senat des erkennenden Gerichts, Beschlüsse v. 8.2.2001 - 4 O 3818/00 - , und v. 12.2.2001 - 4 OB 3819/01 - ) bestätigt, dass für Rechtsstreitigkeiten, bei denen es - wie in dem von der Klägerin anhängig gemachten und weiterhin streitgegenständlichen Verpflichtungsbegehren - um die Zustimmung der zuständigen Verwaltungsbehörde nach § 82 Abs. 3 SGB XI i.V.m. § 19 Abs. 4 Satz 1 1. HS NPflegeG zur gesonderten Berechnung von nicht durch öffentliche Förderung gemäß § 9 SGB XI gedeckten Investitionsaufwendungen geht, nicht der Verwaltungsrechtsweg nach § 40 Abs. 1 VwGO, sondern gemäß § 51 Abs. 2 Satz 2 SGG (a.F., entspricht § 51 Abs. 1 Nr. 2 SGG n.F.) der Rechtsweg zu den Sozialgerichten eröffnet ist. - BVerwG, 27.05.2003 - 3 B 40.03
Geltendmachung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache im …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.07.2003 - 12 OB 102/03
Denn das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in diesem Urteil zurückweisenden Beschluss vom 27. Mai 2003 ( - BVerwG 3 B 40.03 - ; vgl. ebenso zu dem Urteil in der Sache - 4 LC 146/02 - : BVerwG, Beschl. v. 27.5.2003 - BVerwG 3 B 41.03 - ) ausgeführt, dass auch die Auslegung des § 82 Abs. 4 SGB XI im Zusammenhang mit einem gestellten Feststellungsantrag in die Zuständigkeit der Sozialgerichte falle.
- OVG Niedersachsen, 12.02.2004 - 12 OB 391/03
Aufwendungszuschuss; bewohnerbezogener Aufwendungszuschuss; …
Gleiches gilt für eine auf die Feststellung gerichtete Klage, dass eine Zustimmung der zuständigen Behörde zur gesonderten Berechnung von Investitionsaufwendungen nach § 82 Abs. 4 SGB XI nicht erforderlich ist (Beschlüsse des erkennenden Senats v. 18.7.2003 - 12 OB 102/03 - und v. 25.8.2003 - 12 OB 351/03 - , - 12 OB 376/03 - und - 12 OB 378/03 - ; sinngemäß auch: BVerwG, Beschlüsse v. 27.5.2003 - 3 B 40.03 - und - 3 B 41.03 - ;… ausdrücklich nunmehr ebenfalls: BSG, Urt. v. 24.7.2003 - B 3 P 1/03 R - ; a.A. noch: 4. Senat d. erkennenden Gerichts, Beschlüsse v. 29.7.2003 - 4 OB 268/03 - und - 4 OB 269/03 - ). - OVG Niedersachsen, 25.08.2003 - 12 OB 351/03
Investitionsaufwendungen; Rechtsweg; Zustimmung
Dementsprechend hält der Senat an seiner bereits mit Beschluss vom 18. Juli 2003 (- 12 OB 102/03 - ) vertretenen Ansicht fest, dass auch für Feststellungsklagen auf Nichtbestehen einer Zustimmungspflicht (§ 82 Abs. 4 SGB XI) der Verwaltungsrechtsweg nicht gegeben ist.
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