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Rechtsprechung
   LG Hildesheim, 09.11.2007 - 12 Qs 57/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,25102
LG Hildesheim, 09.11.2007 - 12 Qs 57/07 (https://dejure.org/2007,25102)
LG Hildesheim, Entscheidung vom 09.11.2007 - 12 Qs 57/07 (https://dejure.org/2007,25102)
LG Hildesheim, Entscheidung vom 09. November 2007 - 12 Qs 57/07 (https://dejure.org/2007,25102)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Notwendige Verteidigung: Lese- und Rechtschreibschwäche des Beschuldigten

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art. 6 Abs. 3 lit. b) EMRK; § 140 Abs. 2 StPO
    Bestellung eines Pflichtverteidigers i.F.d. Unfähigkeit eines Angeschuldigten zur selbstständigen Erfassung von Akteninhalten und Vorbereitung seiner Verteidigung aufgrund einer Legasthenie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bestellung eines Pflichtverteidigers i.F.d. Unfähigkeit eines Angeschuldigten zur selbstständigen Erfassung von Akteninhalten und Vorbereitung seiner Verteidigung aufgrund einer Legasthenie

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 454
  • StV 2008, 132
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (2)

  • EGMR, 18.03.1997 - 22209/93
    Auszug aus LG Hildesheim, 09.11.2007 - 12 Qs 57/07
    Insofern ist einem Beschuldigten, der keinen Verteidiger hat, grundsätzlich die Möglichkeit zu geben, selbst Akteneinsicht zu nehmen (EGMR NStZ 1998, 429; Böse , StraFo 1999, 293 [294 ff.]; Kühne , JZ 2003, 670 [672]; vgl. ferner OLG Frankfurt NStZ-RR 2001, 374).
  • OLG Frankfurt, 10.07.2001 - 3 Ws 656/01

    Akteneinsicht ; Ablehnung; Selbständige Beschwerdemöglichkeit; …

    Auszug aus LG Hildesheim, 09.11.2007 - 12 Qs 57/07
    Insofern ist einem Beschuldigten, der keinen Verteidiger hat, grundsätzlich die Möglichkeit zu geben, selbst Akteneinsicht zu nehmen (EGMR NStZ 1998, 429; Böse , StraFo 1999, 293 [294 ff.]; Kühne , JZ 2003, 670 [672]; vgl. ferner OLG Frankfurt NStZ-RR 2001, 374).
  • LG Chemnitz, 17.05.2017 - 2 Qs 200/17

    Pflichtverteidiger, Unfähigkeit der Selbstverteidigung, Analphabet

    Dies ist dem Angeklagten als Analphabet ohne Verteidiger nicht möglich (vgl. auch OLG Celle, Beschluss vom 14. Februar 1983 - 3 Ws 45/83 -, juris; OLG Celle, Beschluss vom 01. September 1992 - 1 Ss 256/92 juris; Landgericht Hildesheim, Beschluss vom 09.11.2007, 12 Qs 57/07, veröffentlicht in: NJW 2008, 454).
  • LG Schweinfurt, 30.01.2009 - 1 Qs 11/09

    Pflichtverteidigerbestellung: Notwendige Verteidigung eines lese- und …

    10 Ein Fall der notwendigen Verteidigung nach § 140 Abs. 2 StPO liegt vor, wenn der Angeklagte kaum lesen und schreiben kann und für eine sachgerechte Verteidigung Akteneinsicht erforderlich ist (vgl. Landgericht Hildesheim, Beschluss vom 09.11.2007, 12 Qs 57/07, veröffentlicht in: NJW 2008, 454; OLG Celle, Beschluss vom 14.02.1983, 3 Ws 45/83 - juris).
  • AG Osnabrück, 09.12.2024 - 245 Gs 1185/24

    Pflichtverteidiger, Beiordnungsgrund, Unfähigkeit der Selbstverteidigung, …

    Unfähigkeit der Selbstverteidigung ist anzunehmen für einen Beschuldigten, der nur eingeschränkt lesen o. schreiben kann (OLG Celle StV 1983, 187; 1994, 8; LG Schweinfurt StraFo 2009, 105; LG Bielefeld StV 2020, 580) o. an Legasthenie leidet (LG Hildesheim StV 2008, 132), u. somit erst recht, wenn der Beschuldigte Analphabet ist (LG Berlin Beschl. v. 18.4.2019 - 504 Qs 52/19; LG Dortmund BeckRS 2017, 141444; LG Chemnitz BeckRS 2017, 125200; AG Bremen StV 2020, 580).
  • LG Berlin, 05.09.2023 - 534 Qs 156/23

    Verletztenbeistand, Unfähigkeit der Selbstvertretung, Lese - oder …

    Eine nicht ausreichende Wahrnehmung der Interessen kann grundsätzlich auch dann vorliegen, wenn der Betroffene an einer Lese- oder Rechtschreibschwäche leidet (vgl. LG Hildesheim für die Frage der Pflichtverteidigerbestellung, Beschluss vom 09.11.2007 - 12 Qs 57/07).
  • LG Frankfurt/Oder, 19.10.2021 - 21 Qs 30/21
    Das ist bei bestehendem Analphabetismus bereits aufgrund der fehlenden Möglichkeit, vom Akteninhalt Kenntnis zu nehmen, nicht gegeben, wobei die Kammer hierbei anmerkt, dass es nicht darauf ankommt, ob eine Akteneinsicht durch den Angeklagten deshalb ausscheiden würde, weil ihm die Akte nicht zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt werden kann, oder dies zwar möglich, aber es - wie vorliegend - dem Angeklagten auf Grund des Analphabetismus nicht möglich ist, den Akteninhalt mit zumutbaren Aufwand selbst zu erfassen (vgl. LG H…, Beschluss vom 09.11.2007 - 12 Qs 57/07 - in NJW 2008, 454).
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