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Rechtsprechung
   BSG, 26.09.1972 - 12 RJ 10/72   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1972,10263
BSG, 26.09.1972 - 12 RJ 10/72 (https://dejure.org/1972,10263)
BSG, Entscheidung vom 26.09.1972 - 12 RJ 10/72 (https://dejure.org/1972,10263)
BSG, Entscheidung vom 26. September 1972 - 12 RJ 10/72 (https://dejure.org/1972,10263)
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Wird zitiert von ... (3)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 06.11.2014 - L 11 SB 178/10

    Schwerbehindertenrecht - Grad der Behinderung - Herabsetzungsbescheid - …

    Insoweit liegt lediglich eine Erweiterung des Klageantrages in der Hauptsache ohne Änderung des Klagegrundes gemäß § 99 Abs. 3 Nr. 2 SGG vor, der eine teilweise Bestandskraft der angefochtenen Verwaltungsentscheidung nicht entgegengehalten werden kann (vgl. Bundessozialgericht , Beschluss vom 12. Dezember 1995 - 9 BVs 28/95; a. A. Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26. September 2014 - L 13 SB 171/13 ; in die gleiche Richtung wie hier auch BSG, Urteil vom 17. Mai 1983 - 7 RAr 13/82: danach folge aus § 99 SGG, dass für eine zulässige Klageerweiterung eine Entscheidung der Verwaltungsbehörde über den Leistungsantrag nicht erforderlich sei; letztere Entscheidung bestätigt in BSG, Urteil vom 15. Februar 1990 - 7 RAr 22/89; vgl. auch BSG, Urteil vom 26. September 1972 - 12 RJ 10/72: zulässige Klageerweiterung gemäß § 99 Abs. 3 Nr. 2 SGG bei erstmals in der Berufungsinstanz begehrter Erwerbsunfähigkeitsrente, nachdem beim Sozialgericht nur eine Berufsunfähigkeitsrente beantragt worden war; alle Entscheidungen bei juris).
  • LSG Bayern, 15.02.2005 - L 5 R 388/03

    Rentenanspruch wegen verminderter Erwerbsfähigkeit; Berücksichtigung des …

    Darin ist eine zulässige Klageerweiterung zu sehen (§ 99 SGG; BSG, Urteil vom 26. September 1972 Az.: 12 RJ 10/72).
  • LSG Baden-Württemberg, 15.03.2007 - L 7 R 2741/05
    Insbesondere sind die in der mündlichen Verhandlung vor dem SG und jetzt im Berufungsverfahren abweichend von der Klageschrift gestellten Anträge nicht als Klageänderung im Sinne des § 99 Abs. 1 SGG anzusehen, für welche die allgemeinen Zulässigkeitsvoraussetzungen zu beachten wären (vgl. Bundessozialgericht (BSG), Urteile vom 23. März 1993 - 4 RA 39/91 - und vom 31. März 1993 - 13 RJ 33/91 - (beide juris)); das Begehren der Klägerin stellt sich vielmehr als Klageerweiterung im Sinne des § 99 Abs. 3 Nr. 2 SGG dar, weil sie ohne Änderung des Klagegrundes aus demselben Lebenssachverhalt eine für sie günstigere Rechtsfolge herleitet (vgl. hierzu BSG, Urteile vom 8. Oktober 1992 - 13 RJ 41/91 - und vom 25. Oktober 1995 - 5 RJ 30/95 - (beide juris); ferner BSG, Urteil vom 26. September 1972 - 12 RJ 10/72 - (Kurztext in juris)).
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