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| BSG, 12.02.1975 - 12 RJ 298/74 |
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Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BSG, 12.02.1975 - 12 RJ 58/74
Selbstständiger - Selbstständige Erwerbstätigkeit - Tätigkeit auf eigene Rechnung …
Auszug aus BSG, 12.02.1975 - 12 RJ 298/74
steht der Wille des Gesetzgebers, wie er in der Entstehungsgeschichte und im Gesetz selbst zum Ausdruck gekommen ist, entgegen (ebenso das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil des erkennenden Senats vom 12. Februar 1975 - 12 RJ 58/74 -); Schon im ersten Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Neuregelung des Rechts der Rentenversicherung der Arbeiter und Ange-\ stellten vom5" Juni 1956(BT-trucks°. - BSG, 09.12.1965 - 4 RJ 231/61
Nachentrichtungsrecht der Witwe - Tod des Versicherten vor 1957 - Selbständige …
Auszug aus BSG, 12.02.1975 - 12 RJ 298/74
Art - wenn auch noch nicht vollberechtiger - Mitunernehmer" einem selbständigen Erwerbstätigen gleichzustellen sei° Das Urteil des BSGvom9, Dezember1965 (BSGE 24, 146 = SozR Nr. 8 zu Art. 2 $ 52 ArVNG} auf das sich das LSG hierzu beruft, vermag diese Ansicht nicht zu stützen.
- BSG, 21.08.1997 - 12 RK 1/97
Vertriebener - Bauernhof - Großmutter - Nachentrichtungsrecht
Nach seinen Tatsachenfeststellungen, die von den Beteiligten nicht mit zulässigen und begründeten Verfahrensrügen angegriffen worden und daher für den Senat bindend sind (vgl § 163 SGG), hat der Kläger nämlich den betreffenden landwirtschaftlichen Betrieb nicht im eigenen Namen und auf eigene Rechnung geführt (…vgl BSGE 39, 152, 153 = SozR 5750 Art. 2 § 52 Nr. 1; BSG, Urteil vom 12. Februar 1975 - 12 RJ 298/74 -, Umdr S 6).Ebenfalls zu Recht hat das LSG eine entsprechende Anwendung des Art. 2 § 52 Abs. 1 Satz 2 ArVNG auf Personen verneint, die vor der Vertreibung als mitarbeitende Familienangehörige tätig waren (…vgl BSGE 39, 152, 154 f = SozR 5750 Art. 2 § 52 Nr. 1; BSG, Urteil vom 12. Februar 1975 - 12 RJ 298/74 -, Umdr S 8 f).
- SG Köln, 21.06.2011 - S 29 (5) KR 572/08
Krankenversicherung
Sie ist dann nicht als mitarbeitende Familienangehörige anzusehen, wenn das Unternehmen auch auf ihren Namen nach außen wirtschaftlich tätig wird (vgl. BSG, Urteil vom 12.02.1975, Az.: 12 RJ 298/74).Die in einem landwirtschaftlichen Unternehmen mitarbeitenden Familienangehörigen sind daher auch dann nicht erwerbstätige Selbständige, wenn sie eine weitgehende Einwirkungsmöglichkeit auf die Betriebsführung haben und bei Bewirtschaftung des Betriebes im Vorfeld der absoluten Selbständigkeit stehen (vgl. BSG, Urteil vom 12.02.1975, Az.: 12 RJ 298/74;… Noell, Die Altershilfe für Landwirte, 9. Auflage 1978, S. 173).
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