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Rechtsprechung
   BSG, 26.09.1972 - 12 RJ 352/71   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1972,5717
BSG, 26.09.1972 - 12 RJ 352/71 (https://dejure.org/1972,5717)
BSG, Entscheidung vom 26.09.1972 - 12 RJ 352/71 (https://dejure.org/1972,5717)
BSG, Entscheidung vom 26. September 1972 - 12 RJ 352/71 (https://dejure.org/1972,5717)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Tätigkeit - Berufsmäßige Ausübung - Erwerb des Lebensunterhalts - Wirtschaftliche Stellung - Versicherungsfreie Nebenbeschäftigung - Aushilfstätigkeit - Tätigkeit für 3 Monate - Anschließende Vollbeschäftigung

Papierfundstellen

  • DB 1973, 88
 
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (1)

  • BSG, 16.02.1961 - 3 RK 70/58

    Versicherungspflicht in der Krankenversicherung und der Rentenversicherung der …

    Auszug aus BSG, 26.09.1972 - 12 RJ 352/71
    Um eine Beschäftigung danach beurteilen zu können, ob sie berufsmäßig ausgeübt wird, kann auf das Maß der zeitlichen Inanspruchnahme als ein wesentliches Beweisanzeichen abgestellt (BSG 14, 29, 51) und dabei Berufsmäßigkeit einer laufend aus- 5 -.
  • BSG, 05.12.2017 - B 12 R 10/15 R

    Betriebsprüfung - Sozialversicherungspflicht- bzw -freiheit - zeitgeringfügige …

    Dieser Regelung liegt die Erwägung zugrunde, dass Personen, die eine Beschäftigung berufsmäßig ausüben, in der Regel auf den Schutz der Sozialversicherung angewiesen sind, wenn der Verdienst die Grenze der Entgeltgeringfügigkeit überschreitet (vgl Seewald in Kasseler Komm, § 8 SGB IV RdNr 27, Stand Einzelkommentierung September 2013). Eine Beschäftigung oder Tätigkeit wird dann berufsmäßig ausgeübt, wenn sie für den Beschäftigten nicht nur von untergeordneter wirtschaftlicher Bedeutung ist und der Beschäftigte damit seinen Lebensunterhalt überwiegend oder doch in einem solchen Umfang bestreitet, dass seine wirtschaftliche Stellung zu einem erheblichen Teil auf dieser Beschäftigung beruht (…BSG Urteil vom 28.10.1960 - 3 RK 31/56 - SozR Nr. 1 zu § 166 RVO; BSG Urteil vom 26.9.1972 - 12 RJ 352/71 - SozR Nr. 11 zu § 1228 RVO;… BSG Urteil vom 25.4.1991 - 12 RK 14/89 - SozR 3-2400 § 8 Nr. 1;… Schlegel/Knispel in juris-PK SGB IV, 3. Aufl 2016, § 8 SGB IV RdNr 58; ähnlich Gleitze/Krause/von Maydell/Merten, GK-SGB IV 1992, § 8 RdNr 44).
  • BSG, 24.11.2020 - B 12 KR 34/19 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - gelegentlich ausgeübte Beschäftigung - …

    Rn. 28 Auch das Urteil des BSG vom 26.9.1972 (12 RJ 352/71 - SozR Nr. 11 zu § 1228 RVO) zur "Nebenbeschäftigung" iS von § 1228 Abs. 2 Buchst a RVO bietet wegen des mit der Einführung des SGB IV geänderten Wortlauts keine geeignete Grundlage für die vorliegende Auslegungsfrage.
  • BSG, 14.03.2018 - B 12 KR 17/16 R

    Sozialversicherung - berufsmäßiger Schauspieler - Darstellervertrag - …

    Eine Beschäftigung oder Tätigkeit wird dann berufsmäßig ausgeübt iS von § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV, wenn sie für den Beschäftigten nicht nur von untergeordneter wirtschaftlicher Bedeutung ist und er damit seinen Lebensunterhalt überwiegend oder doch in einem solchen Umfang bestreitet, dass seine wirtschaftliche Situation zu einem erheblichen Teil auf dieser Beschäftigung beruht (…vgl Schlegel in Küttner, Personalbuch, 24. Aufl 2017, Geringfügige Beschäftigung RdNr 77;… BSG Urteil vom 28.10.1960 - 3 RK 31/56 - SozR Nr. 1 zu § 166 RVO; BSG Urteil vom 26.9.1972 - 12 RJ 352/71 - SozR Nr. 11 zu § 1228 RVO).
  • LSG Sachsen, 13.12.2018 - L 2 KR 108/13

    Versicherungsfreiheit wegen geringfügiger Beschäftigung

    Darüber hinaus habe das BSG zu § 1228 Abs. 2 Buchstabe a RVO entschieden, dass der Fristenmaßstab von insgesamt 75 Arbeitstagen nur für eine unterbrochene und nicht für eine fortlaufende Beschäftigung gelte (Hinweis auf BSG, Urteil vom 26. September 1972 - 12 RJ 352/71 - juris Rn. 19).

    Nach der zu § 1228 Abs. 2 RVO ergangenen Rechtsprechung des BSG kommt ein Abstellen auf Arbeitstage erst dann in Betracht, wenn eine monatliche Betrachtungsweise nicht mehr möglich ist, weil sich die Zeiträume nicht mehr mit der betriebsüblichen Arbeitszeit ständig Beschäftigter decken (BSG…, Urteil vom 27. Januar 1971 - 12 RJ 118/70 - juris Rn. 18 f.; vgl. auch BSG, Urteil vom 26. September 1972 - 12 RJ 352/71 - juris Rn. 19, und BSG…, Urteil vom 11. Mai 1993 - 12 RK 23/91 - juris Rn. 16).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.12.2023 - L 2 BA 59/23

    Freistellung von Beschäftigten in dem fortgeführten Hauptarbeitsverhältnis für …

    So werden insbesondere nur kurzfristige, die Zeit zwischen Schulende und Studienbeginn überbrückende Tätigkeiten in der Regel nicht berufsmäßig ausgeübt (BSG, U.v. 24. November 2020 - B 12 KR 34/19 R -, BSGE 131, 99;… BSG Urteil vom 28.10.1960 - 3 RK 31/56 - SozR Nr. 1 zu § 166 RVO; BSG, Urteil vom 26.9.1972 - 12 RJ 352/71 - SozR Nr. 11 zu § 1228 RVO).
  • BSG, 30.11.1978 - 12 RK 32/77

    Versicherungspflicht in der Krankenversicherung (KV) und in der …

    Um eine Beschäftigung danach beurteilen zu können, ob sie berufsmäßig ausgeübt wird, kann auf das Maß der zeitlichen Inanspruchnahme als ein wesentliches Beweisanzeichen abgestellt und dabei Berufsmäßigkeit einer laufend ausgeübten Beschäftigung angenommen werden, wenn sie den Beschäftigten mehr als 20 Stunden wöchentlich beansprucht (Urteil des erkennenden Senats vom 26. September 1972 - 12 RJ 352/71 -, BSG SozR Nr. 11 zu § 1228 RVO mwN).

    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (Urteil vom 26. September 1972 - 12 RJ 352/71 -, BSG SozR Nr. 11 zu § 1228 RVO Bl Aa 8 Rückseite mwN) übt jemand eine Beschäftigung oder Tätigkeit berufsmäßig aus, wenn er hierdurch seinen Lebensunterhalt überwiegend oder doch in solchem Umfang erwirbt, daß seine wirtschaftliche Stellung zu einem erheblichen Teil auf der Beschäftigung oder Tätigkeit beruht.

  • LSG Baden-Württemberg, 26.06.2024 - L 2 BA 3128/22

    Betriebsprüfung - Beitragsnachforderung - Beschäftigung von Saisonarbeitskräften …

    Eine Beschäftigung oder Tätigkeit wird dann berufsmäßig ausgeübt i.S.v. § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV, wenn sie für den Beschäftigten nicht nur von untergeordneter wirtschaftlicher Bedeutung ist und er damit seinen Lebensunterhalt überwiegend oder doch in einem solchen Umfang bestreitet, dass seine wirtschaftliche Situation zu einem erheblichen Teil auf dieser Beschäftigung beruht (…st. Rspr. BSG, vgl. BSG Urteil vom 24.11.2020 - B 12 KR 34/19 R - juris Rn. 14…, Urteil vom 14.03.2018 - B 12 KR 17/16 R - juris Rn. 12…, Urteil vom 28.10.1960 - 3 RK 31/56 - juris Rn. 18, Urteil vom 26.09.1972 - 12 RJ 352/71 - juris Rn. 15).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 25.06.2007 - L 2 RI 340/04

    Versicherungspflicht osteuropäischer Erntehelfer - Berufsmäßigkeit einer …

    Eine berufsmäßige Beschäftigung setzt nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts voraus, dass sie für die jeweilige Person nicht nur von untergeordneter wirtschaftlicher Bedeutung ist (ständige Rechtsprechung des BSG…, Urteil vom 28.10.1960 - 3 RK 31/56 in SozR Nr. 1 zu § 166 RVO; Urteil vom 26.9.1972 - 12 RJ 352/71 in SozR Nr. 11 zu § 1228 RVO;… Urteil vom 25.4.1991 - 12 RK 14/89 in SozR 3-2400 § 8 Nr. 1).
  • LSG Baden-Württemberg, 23.10.2024 - L 2 BA 1752/23

    Betriebsprüfung - Beitragsnachforderung - Beschäftigung von Saisonarbeitskräften …

    Eine Beschäftigung oder Tätigkeit wird dann berufsmäßig ausgeübt i.S.v. § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV, wenn sie für den Beschäftigten nicht nur von untergeordneter wirtschaftlicher Bedeutung ist und er damit seinen Lebensunterhalt überwiegend oder doch in einem solchen Umfang bestreitet, dass seine wirtschaftliche Situation zu einem erheblichen Teil auf dieser Beschäftigung beruht (st. Rspr. BSG, vgl. BSG…, Urteil vom 24.11.2020 - B 12 KR 34/19 R - juris Rn. 14…, Urteil vom 14.03.2018 - B 12 KR 17/16 R - juris Rn. 12…, Urteil vom 28.10.1960 - 3 RK 31/56 - juris Rn. 18, Urteil vom 26.09.1972 - 12 RJ 352/71 - juris Rn. 15).
  • BSG, 28.11.1975 - 4 RJ 123/75

    Ausübung einer "gelegentlichen" Tätigkeit

    Der unmittelbare Anschluß an eine Dauerbeschäftigung steht der Annahme einer "gelegentlichen" Beschäftigung zwar nicht schlechthin entgegen (vgl. Urteil vom 26. September 1972 - 12 RJ 352/71 = SozR Nr. 11 zu § 1228 RVO).

    In dem am 26. September 1972 (aaO) entschiedenen Fall hat der 12. Senat des Bundessozialgerichts als wesentlich angesehen, daß die neu vereinbarte Arbeitszeit gegenüber der vorherigen Vollbeschäftigung wöchentlich nur zwölf Stunden betrug und durch den geschmälerten Verdienst die Lebensverhältnisse der Versicherten umgestellt wurden.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.09.2025 - L 2 BA 39/24

    Geringfügige Beschäftigung; Berufsmäßigkeit; Aushilfstätigkeit; Beitragspflicht; …

  • LSG Bayern, 16.04.2014 - L 16 R 698/13

    Erfolgt die Vermittlung der beruflichen Grundbildung in der Form des …

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.01.2025 - L 2 BA 41/24

    Klage einer Schokoladenfabrik gegen die Nachforderung von Beitragsnachforderungen …

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