Rechtsprechung
| BSG, 29.06.1993 - 12 RK 11/91 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Verdienst - Jahresarbeitsverdienstgrenze - Erziehungsurlaub - Familienhilfe - Ehemann - Ausschluss
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Münster, 15.01.1991 - S 14 KR 160/87
- BSG, 29.06.1993 - 12 RK 11/91
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (13)
- BSG, 29.06.1993 - 12 RK 48/91
Jahresarbeitsentgeltgrenze - Familienversicherung
Auszug aus BSG, 29.06.1993 - 12 RK 11/91
Mangels eigener materiell-rechtlicher Ansprüche der Angehörigen wird in deren Rechte durch die Entscheidung nicht unmittelbar eingegriffen, so daß keine Identität des Streitgegenstands im Verhältnis der Hauptbeteiligten und den Angehörigen besteht (…zu dieser Voraussetzung BSG SozR 1500 § 75 Nr. 71; zur Notwendigkeit der Beiladung in Streitigkeiten um die Familienversicherung nach § 10 SGB V vgl Urteil des Senats vom 29. Juni 1993 - 12 RK 48/91, zur Veröffentlichung bestimmt).In Bezug auf § 10 Abs. 1 Nr. 3 SGB V hat der Senat mit Urteil vom 29. Juni 1993 (12 RK 48/91, zur Veröffentlichung bestimmt) entschieden, daß ein ohne Entgeltzahlung aufrechterhaltenes Beschäftigungsverhältnis der Familienversicherung auch dann nicht entgegensteht, wenn vorher die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten worden war.
- BSG, 22.03.1988 - 5a RKn 11/87
Kombinierte Anfechtungs- und Leistungsklage - Anfechtungs- und Feststellungsklage …
Auszug aus BSG, 29.06.1993 - 12 RK 11/91
Die Klage ist als Anfechtungs- und Feststellungsklage aufzufassen; der durch den Wortlaut des Klageantrags und den Tenor des angefochtenen Urteils erweckte Anschein einer Anfechtungs- und Leistungsklage ist nach § 123 SGG unschädlich (BSGE 63, 93, 94 = SozR 2200 § 205 Nr. 65;… BSGE 54, 173, 174 = SozR 5420 § 32 Nr. 5).Die für solche Fälle gegen die Zulässigkeit vom 8. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) erhobenen Bedenken (BSGE 63, 93, 95/96) hält der erkennende Senat jedenfalls im vorliegenden Verfahren nicht für begründet (…so im Ergebnis schon BSGE 54 aaO).
- BSG, 29.06.1993 - 12 RK 91/92
Verheiratete Beamtin - Versicherungsfreiheit - Erziehungsurlaub - …
Auszug aus BSG, 29.06.1993 - 12 RK 11/91
Das BSG hat auch einen den Beihilfeanspruch im öffentlichen Dienst ergänzenden Familienhilfeanspruch verneint (…BSG SozR 2200 § 205 Nr. 66; BSG USK 9008; vgl auch BSG USK 7787; nunmehr auch Urteil vom 29. Juni 1993 - 12 RK 91/92, zur Veröffentlichung bestimmt).Demnach entstand aufgrund eines Beschäftigungsverhältnisses mit einem Entgelt über der Jahresarbeitsverdienstgrenze kein gesetzlich geregelter Status, der weiterbestehen konnte, wenn das Entgelt während des Erziehungsurlaubs entfiel (anders bei versicherungsfreien Beamten, vgl Urteil vom 29. Juni 1993 - 12 RK 91/92, zur Veröffentlichung bestimmt).
- BSG, 04.06.1981 - 3 RK 5/80
Ausschluss eines Familienhilfeanspruchs - Schwankendes Einkommen - …
Auszug aus BSG, 29.06.1993 - 12 RK 11/91
Eine gleichmäßige Verteilung der Einkünfte der Ehefrau des Klägers auf das gesamte Jahr 1987 kommt ebenfalls nicht in Betracht, denn eine derartige Berechnungsweise ist nur zulässig, wenn trotz gleichbleibender Erwerbsverhältnisse unregelmäßige Einkünfte erzielt werden (BSG SozR 2200 § 205 Nr. 41). - BSG, 09.02.1993 - 12 RK 26/90
Streit über die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung - …
Auszug aus BSG, 29.06.1993 - 12 RK 11/91
Der Beginn des Erziehungsurlaubs machte es aber erforderlich, in einer neuen vorausschauenden Betrachtungsweise (stRspr, zuletzt Urteil vom 9. Februar 1993 - 12 RK 26/90, zur Veröffentlichung bestimmt) zu ermitteln, ob die Grenze weiterhin überschritten war. - BSG, 10.11.1982 - 11 RK 1/82
Gesamteinkommen; Eheliche Gütergemeinschaft; Einkünfte aus Gewerbebetrieb; …
Auszug aus BSG, 29.06.1993 - 12 RK 11/91
Die Klage ist als Anfechtungs- und Feststellungsklage aufzufassen; der durch den Wortlaut des Klageantrags und den Tenor des angefochtenen Urteils erweckte Anschein einer Anfechtungs- und Leistungsklage ist nach § 123 SGG unschädlich (…BSGE 63, 93, 94 = SozR 2200 § 205 Nr. 65; BSGE 54, 173, 174 = SozR 5420 § 32 Nr. 5). - BSG, 17.08.1982 - 3 RK 68/80
Ausscheiden aus der Familienkrankenhilfe; Überschreiten der Einkommensgrenze
Auszug aus BSG, 29.06.1993 - 12 RK 11/91
Das BSG hat deshalb für den Fall des Überschreitens der Einkommensgrenze entschieden, daß Veränderungen des Gesamteinkommens im Rahmen des Familienhilfeanspruchs zu berücksichtigen sind, sobald sie tatsächlich eintreten (BSG SozR 2200 § 205 Nr. 49). - BSG, 12.10.1988 - 8 RK 19/86
Krankenhaus - Beiladung - Angehöriger - Aufenthalt - Pflege
Auszug aus BSG, 29.06.1993 - 12 RK 11/91
Mangels eigener materiell-rechtlicher Ansprüche der Angehörigen wird in deren Rechte durch die Entscheidung nicht unmittelbar eingegriffen, so daß keine Identität des Streitgegenstands im Verhältnis der Hauptbeteiligten und den Angehörigen besteht (zu dieser Voraussetzung BSG SozR 1500 § 75 Nr. 71; zur Notwendigkeit der Beiladung in Streitigkeiten um die Familienversicherung nach § 10 SGB V vgl Urteil des Senats vom 29. Juni 1993 - 12 RK 48/91, zur Veröffentlichung bestimmt). - BSG, 14.07.1977 - 3 RK 80/75
Familienhilfe - Als Unternehmer tätiger Ehegatte - Arbeitnehmer
Auszug aus BSG, 29.06.1993 - 12 RK 11/91
Allerdings hat die Rechtsprechung die Familienhilfe nach § 205 RVO für bestimmte Personengruppen deshalb abgelehnt, weil sie von der Krankenversicherungspflicht ausgenommen waren und des Schutzes durch die Familienhilfe nicht bedurften, so die Beschäftigten mit einem Entgelt oberhalb der Jahresarbeitsverdienstgrenze des § 165 Abs. 1 Nr. 2 RVO (…BSGE 32, 13 = SozR Nr. 27 zu § 205 RVO;… BSG SozR 2200 § 205 Nr. 8) oder die Selbständigen (BSGE 44, 142 = SozR 2200 § 205 Nr. 13;… BSGE 49, 247 = SozR 2200 § 205 Nr. 33). - BSG, 29.01.1980 - 3 RK 38/79
Familienkrankenpflege - Selbständige Tätigkeit - Familienangehörige
Auszug aus BSG, 29.06.1993 - 12 RK 11/91
Allerdings hat die Rechtsprechung die Familienhilfe nach § 205 RVO für bestimmte Personengruppen deshalb abgelehnt, weil sie von der Krankenversicherungspflicht ausgenommen waren und des Schutzes durch die Familienhilfe nicht bedurften, so die Beschäftigten mit einem Entgelt oberhalb der Jahresarbeitsverdienstgrenze des § 165 Abs. 1 Nr. 2 RVO (…BSGE 32, 13 = SozR Nr. 27 zu § 205 RVO;… BSG SozR 2200 § 205 Nr. 8) oder die Selbständigen (…BSGE 44, 142 = SozR 2200 § 205 Nr. 13; BSGE 49, 247 = SozR 2200 § 205 Nr. 33). - BSG, 02.10.1970 - 3 RK 91/67
- BSG, 04.07.1962 - 3 RK 26/59
- BSG, 20.07.1976 - 3 RK 48/74
Anspruch auf Familienhilfe - Arbeitsverdienst - Höhe - Versicherungspflichtgrenze …
- BSG, 26.03.1998 - B 12 KR 45/96 R
Freiwillige Krankenversicherung - Überschreitung - Jahresarbeitsentgeltgrenze - …
Aufgrund eines Beschäftigungsverhältnisses mit einem Entgelt über der JAE-Grenze entsteht kein gesetzlich geregelter Status, der weiterbesteht, wenn das Entgelt während des Erziehungsurlaubs entfällt (BSG SozR 3-2200 § 205 Nr. 3 S 11;… BSGE 72, 292, 297 = SozR 3-2500 § 10 Nr. 2 S 7).Das hat einerseits, wie der Senat bereits entschieden hat, zur Folge, daß freiwillig Versicherte wie die Klägerin bei einer Mitgliedschaft des Ehegatten in der gesetzlichen Krankenversicherung während des Erziehungsurlaubs und des Bezuges von Erzg familienversichert sein können, weil der Tatbestand der Versicherungsfreiheit wegen Überschreitens der JAE-Grenze nicht mehr entgegensteht (vgl § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB V;… BSGE 72, 292 = SozR 3-2500 § 10 Nr. 2; zum früheren Recht BSG SozR 3-2200 § 205 Nr. 3).
- SG Aachen, 10.07.2018 - S 14 KR 501/17
Befreiung von der Pflicht zur gesetzlichen Krankenversicherung während der …
Rn. 43 Bei einer Unterschreitung der Jahresarbeitsentgeltgrenze tritt Krankenversicherungspflicht damit nach allgemeiner Auffassung in monatlicher Betrachtung sofort ein, also mit dem Zeitpunkt des Unterschreibens, und nicht erst mit dem Beginn des folgenden Kalenderjahres (BSG…, Urteil vom 29. Juni 1993 12 RK 48/91 , BSGE 72, 292-297, SozR 3-2500 § 10 Nr. 2, Rn. 19 f. unter Verweis auf st. Rspr.; BSG, Urteil vom 29. Juni 1993 12 RK 11/91 , SozR 3-2200 § 205 Nr. 3, Rn. 20 zur Vorgängervorschrift des § 173 e RVG;… vgl. BT-Drs 10/3792, S. 22 zu § 22 Nr. 1; Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 13. August 2010 L 4 R 3332/08 , juris; nachgehend: BSG…, Beschluss vom 30. Juni 1965 GS 2/64 , BSGE 23, 129, SozR Nr. 49 zu § 165 RVO;… Gerlach, in: Hauck-Noftz, SGB V, Bd. 2, 6/12, § 6, Rn. 62 - 64;… Ulmer in: BeckOK SozR/Ulmer, Stand Juni 2018 SGB V § 6, Rn. 19;… Baier, in: Krauskopf, Bd. 1, 11/11, § 6 SGB V, Rn. 61;… Simon in: Berchthold/Huster/Rehborn, Gesundheitsrecht, 2. Aufl. 2018, Rn. 15 f.; vgl. ferner: Landessozialgericht Baden-Württemberg…, Urteil vom 12. Juli 2006 L 5 KR 4868/05 , Rn. 28, juris). - BSG, 29.06.1993 - 12 RK 9/92
Beitragszuschuss - Privat versicherter Angestellter - Erziehungsurlaub der …
Der Senat hat mit Urteil vom 29. Juni 1993 (12 RK 11/91, zur Veröffentlichung bestimmt) für das bis Ende 1988 geltende Recht und mit weiterem Urteil vom 29. Juni 1993 (12 RK 48/91, zur Veröffentlichung bestimmt) für das ab 1989 geltende Recht entschieden, daß ein ruhendes Beschäftigungsverhältnis mit einem vorherigen Arbeitsentgelt über der Versicherungspflichtgrenze während des Erziehungsurlaubs dem Familienhilfeanspruch für die Ehefrau des Versicherten nach § 205 RVO bzw der Familienversicherung der Ehefrau des Versicherten nach § 10 SGB V nicht schadet. - BSG, 29.06.1993 - 12 RK 13/93
Bestehen einer Familienversicherung während des Bezuges von Erziehungsgeld bzw. …
Dazu weist der Senat auf seine Urteile vom 29. Juni 1993 (12 RK 11/91, 12 RK 48/91 und 12 RK 9/92, zur Veröffentlichung vorgesehen) hin, in denen Entscheidungen zum materiellen Recht ergangen sind.
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