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Rechtsprechung
   BSG, 07.11.1991 - 12 RK 18/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,669
BSG, 07.11.1991 - 12 RK 18/91 (https://dejure.org/1991,669)
BSG, Entscheidung vom 07.11.1991 - 12 RK 18/91 (https://dejure.org/1991,669)
BSG, Entscheidung vom 07. November 1991 - 12 RK 18/91 (https://dejure.org/1991,669)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Schüler

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beiträge freiwilliger Ersatzkassenmitglieder ab 1.1.1989 nach der erhöhten Mindestgrenze beitragspflichtiger Einnahmen, Verfassungsmäßigkeit der Beitragshöhe freiwillig versicherter Schüler

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1992, 478 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (46)Zitiert selbst (4)

  • BSG, 07.11.1991 - 12 RK 37/90

    Höhe der Mindestbeiträge freiwilliger Mitglieder der gesetzlichen …

    Auszug aus BSG, 07.11.1991 - 12 RK 18/91
    In einem anderen Verfahren hat der Senat mit Urteil vom heutigen Tage (7. November 1991, 12 RK 37/90, zur Veröffentlichung bestimmt) eine Anhörung der Versicherten vor der Erhöhung nicht für erforderlich gehalten und es auch als unschädlich angesehen, daß der entsprechende Bescheid schon vor der Verkündung des GRG im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 62/1988 vom 29. Dezember 1988 verfaßt worden war.

    Dieses hat der Senat in dem erwähnten, heute in dem Verfahren 12 RK 37/90 ergangenen Urteil für den Bereich der früher sogenannten RVO-Kassen näher begründet.

    Aufgrund des § 240 Abs. 1 Satz 2 SGB V (Berücksichtigung der gesamten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit) darf die Mindestgrenze des § 240 Abs. 4 SGB V nicht unterschritten werden (vgl insofern ebenfalls das Urteil in dem Verfahren 12 RK 37/90).

    Zwar konnte der Gesetzgeber entsprechende Vorteile im Interesse einer Gleichbehandlung auch freiwillig Versicherten einräumen, wie das früher einmal geschehen war (dazu in dem Urteil vom 7. November 1991 - 12 RK 37/90).

  • BVerfG, 16.07.1985 - 1 BvL 5/80

    Krankenversicherung der Rentner

    Auszug aus BSG, 07.11.1991 - 12 RK 18/91
    Die Aussicht oder Erwartung auf einen Krankenversicherungsschutz zu Mindestbeiträgen in der bisherigen Höhe war ebensowenig durch Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG geschützt wie Rentner nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 16. Juli 1985 (BVerfGE 69, 272 = SozR 2200 § 165 Nr. 81) auf den Fortbestand ihrer früher beitragsfreien Krankenversicherung vertrauen konnten.

    Sie verstößt auch nicht gegen den rechtsstaatlichen Grundsatz des Vertrauensschutzes, der eine Abwägung zwischen dem Ausmaß des Vertrauensschadens des Einzelnen und der Bedeutung des gesetzlichen Anliegens für das Wohl der Allgemeinheit verlangt (vgl BVerfGE 69, 272, 309 ff = SozR 2200 § 165 Nr. 81).

  • BVerfG, 30.05.1990 - 1 BvL 2/83

    Kündigungsfristen für Arbeiter

    Auszug aus BSG, 07.11.1991 - 12 RK 18/91
    Eine ungleiche Behandlung mehrerer Gruppen von Normadressaten ist mit dem allgemeinen Gleichheitssatz jedoch vereinbar, wenn zwischen ihnen Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen können; ungleiche Behandlung und rechtfertigender Grund müssen in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen (BVerfGE 82, 126, 146 mwN).
  • BSG, 19.06.1986 - 12 RK 7/85

    Beitragsrecht der Ersatzkassen - Unfallbedingter Mehrausfall - Beitragssatzung - …

    Auszug aus BSG, 07.11.1991 - 12 RK 18/91
    Bei Ersatzkassen wie der Beklagten richtete sich das Beitragsrecht der nichtversicherungspflichtigen Mitglieder bis 1988 gemäß Art. 2 § 4 Abs. 2 der Zwölften Aufbauverordnung vom 24. Dezember 1935 (RGBl I 1537) idF der Fünfzehnten Verordnung vom 1. April 1937 (RGBl I 439) nach der Satzung (BSGE 60, 128, 129 f = SozR 2200 § 180 Nr. 31 mwN).
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