Rechtsprechung
| BSG, 16.02.1983 - 12 RK 23/81 |
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Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Unständige kurzfristige Beschäftigungen - Im voraus vereinbarte Arbeitseinsätze - Voraussehbarer Arbeitsbedarf
Papierfundstellen
- BB 1984, 918
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (2)
- BSG, 28.04.1982 - 12 RK 1/80
Versicherungsrechtliche Beurteilung sogenannter Ultimo-Aushilfen
Auszug aus BSG, 16.02.1983 - 12 RK 23/81
Keine unständige Beschäftigung ist allerdings dann anzunehmen, wenn, wie das LSG zutreffend ausgeführt hat, die einzelnen Beschäftigungen sich vereinbarungsgemäß in regelmäßigen zeitlichen Abständen wiederholen (wie etwa die Arbeitseinsätze von sog Ultimo-Kräften der Sparkassen, vgl das Urteil des Senats vom 28. April 1982, 12 RK 1/80, SozR 2200 $ 168 RVO Nr. 6) oder wenn sog Kettenverträge zur Umgehung einer ständigen Beschäftigung geschlossen werden. - BSG, 31.01.1973 - 3 RK 16/70
Auszug aus BSG, 16.02.1983 - 12 RK 23/81
Auch wiederholte kurzfristige Beschäftigungen bei demselben Arbeitgeber können unständig sein, wenn sie, wie hier, von vornherein auf weniger als eine Woche begrenzt sind (Urteil des Senats vom 31. Januar 1973, 12/3 RK 16/70, USK7311;… SozRRVO}S4u1 Nr. 1).
- BSG, 31.03.2017 - B 12 KR 16/14 R
Rentenversicherung - Bestimmung des Umfangs beitragspflichtiger Einnahmen von …
Auch das wiederholte Tätigwerden für stets bestimmte Synchronisationsunternehmen steht dieser Beurteilung nicht entgegen; denn eine bloße Aneinanderreihung unständiger Beschäftigungen bei demselben Arbeitgeber begründet noch kein dauerhaftes Beschäftigungsverhältnis (…vgl BSG Urteil vom 13.2.1962 - 3 RK 2/58 - BSGE 16, 158, 163 = SozR Nr. 1 zu § 441 RVO S Aa 2 f mwN; BSG Urteil vom 16.2.1983 - 12 RK 23/81 - SozR 2200 § 441 Nr. 2). Wie bereits erörtert, erfordert Letzteres eine - hier nicht vorliegende - ununterbrochen anhaltende Verfügungsmacht des Arbeitgebers über die Arbeitskraft des Betroffenen (…vgl BSG Urteil vom 4.6.1998 - B 12 KR 5/97 R - SozR 3-2400 § 7 Nr. 13 S 39 f; BSG Urteil vom 31.1.1973 - 12/3 RK 16/70 - USK 7311 S 50;… BSG Urteil vom 22.11.1973 - 12 RK 17/72 - BSGE 36, 262, 264 f = SozR Nr. 8 zu § 441 RVO S Aa 11 RS). - LSG Nordrhein-Westfalen, 30.08.2017 - L 8 R 822/14
Rechtmäßigkeit der Nachforderung des Gesamtsozialversicherungsbeitrages nach …
Eine unständige Beschäftigung in diesem Sinne liegt aber dann nicht vor, wenn sich die einzelnen Beschäftigungen vereinbarungsgemäß in regelmäßigen zeitlichen Abständen wiederholen (…z.B. Arbeitseinsätze von sog. Ultimo-Kräften der Sparkasse, BSG, Urteil v. 28.4.1982, 12 RK 1/80,;…">168%20RVO%20Nr.%206#0 | " style="color:red" title="');…">SozR 2200 § 168 RVO Nr. 6) oder wenn sog. Kettenverträge zur Umgehung einer ständigen Beschäftigung geschlossen werden (BSG, Urteil v. 16.2.1983, 12 RK 23/81). - BSG, 14.03.2018 - B 12 KR 17/16 R
Sozialversicherung - berufsmäßiger Schauspieler - Darstellervertrag - …
Rn. 20 Dieses Ergebnis steht auch nicht im Widerspruch zu älterer Rechtsprechung des BSG (…Urteil vom 4.6.1998 - B 12 KR 5/97 R - SozR 3-2400 § 7 Nr. 13;… Urteil vom 11.5.1993 - 12 RK 23/91 - SozR 3-2400 § 8 Nr. 3; Urteil vom 21.1.1987 - 7 RAr 44/85 - Juris; Teilurteil vom 16.2.1983 - 12 RK 23/81 - SozR 2200 § 441 Nr. 2).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 15.02.2017 - L 8 R 86/13
Beitragspflicht zur Sozialversicherung
Ob dieses der Fall ist, muss prognostisch im Zeitpunkt der Beschäftigungsaufnahme bestimmt werden (Wehrhahn, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB III, 1. Aufl. 2014, § 27 Rdnr. 28 unter Hinweis auf BSG, Urteil v. 16.2.1983, 12 RK 23/81 zu § 441 RVO).Rn. 149 Eine unständige Beschäftigung in diesem Sinne liegt aber dann nicht vor, wenn sich die einzelnen Beschäftigungen vereinbarungsgemäß in regelmäßigen zeitlichen Abständen wiederholen (…z.B. Arbeitseinsätze von sog. Ultimo-Kräften der Sparkasse, BSG, Urteil v. 28.4.1982, 12 RK 1/80,
;…">168%20RVO%20Nr.%206#0 | " style="color:red" title="');…">SozR 2200 § 168 RVO Nr. 6) oder wenn sog. Kettenverträge zur Umgehung einer ständigen Beschäftigung geschlossen werden (BSG, Urteil v. 16.2.1983, 12 RK 23/81). - LSG Nordrhein-Westfalen, 17.12.2014 - L 8 R 463/11
Statusfeststellung nach § 7a SGB IV (hier: Tätigwerden aufgrund projektgebundener …
Ob dieses der Fall ist, muss prognostisch im Zeitpunkt der Beschäftigungsaufnahme bestimmt werden (Wehrhahn, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB III, 1. Aufl. 2014, § 27 Rn. 28 unter Hinweis auf BSG, Urteil v. 16.2.1983, 12 RK 23/81 zu § 441 RVO). - LSG Berlin-Brandenburg, 03.06.2021 - L 14 AL 91/17
Arbeitslosengeldanspruch - Anwartschaftszeit - unständige Beschäftigung - …
Eine unständige Beschäftigung kann daher auch in den Fällen vorliegen, in denen der Beschäftigte über einen längeren Zeitraum wiederholt kurzfristige Arbeitsleistungen gleicher Art bei demselben Arbeitgeber verrichtet (BSG, Urteil vom 16. Februar 1983 - 12 RK 23/81 -,) juris Rn. 10).Eine unständige Beschäftigung liegt nicht vor, wenn die einzelnen Beschäftigungen sich vereinbarungsgemäß in regelmäßigen zeitlichen Abständen wiederholen oder wenn sog. Kettenverträge zur Umgehung einer ständigen Beschäftigung geschlossen werden (BSG…, Urteil vom 4. Juni 2019 - B 12 R 10/18 R -, juris Rn. 38; Urteil vom 16. Februar 1983 - 12 RK 23/81 - juris Rn. 11; Urteil vom 28. April 1982 - 12 RK 1/80 -, juris ; LSG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 14. Februar 2019 - L 18 AL 80/18 -, juris Rn. 19 ).
- LSG Hessen, 06.02.2014 - L 1 KR 31/12
Sozialversicherungspflicht von Saisonarbeitskräften; Zugrundelegung einer …
Rn. 34 Die Geringfügigkeit nach Nr. 1 des § 8 Abs. 1 SGB IV unterscheidet sich von derjenigen nach Nr. 2 der Vorschrift dadurch, dass die Beschäftigung bei Nr. 1 regelmäßig und bei Nr. 2 nur gelegentlich ausgeübt wird (Bundessozialgericht, Urteile vom 11. Mai 1993, 12 RK 23/91; vom 23. Mai 1995, 12 RK 60/93 und vom 16. Februar 1983, 12 RK 23/81 - juris -). - LSG Berlin-Brandenburg, 14.02.2019 - L 18 AL 80/18
Arbeitslosengeldanspruch - Erfüllung der Anwartschaftszeit - …
Von solcherart (ggf. Rahmen-)Verträgen zu unterscheiden sind Beschäftigungen, die, wie im Fall der Klägerin, sich nicht aufgrund einer schon vorher getroffenen Abrede wiederholen und dann Ausfluss eines einheitlichen Beschäftigungsverhältnisses sind, sondern sich lediglich tatsächlich entsprechend einem für den ausgeübten Beruf typischerweise nicht voraussehbaren Arbeitsbedarf und einer entsprechend schwankenden Auftragslage mehr oder weniger lückenlos aneinanderreihen (vgl. BSG, Urteil vom 16. Februar 1983 - 12 RK 23/81 - juris Rn. 11).Dies war im Fall der Klägerin ausweislich ihres Vortrags in tatsächlicher Hinsicht, insbesondere unter Berücksichtigung der tabellarischen Übersicht vom 10. Oktober 2017 sowie den vorliegenden Abrechnungsunterlagen für die jeweiligen Beschäftigungen in Bezug auf die Erwerbstätigkeiten in der Rahmenfrist ausweislich des prägenden Umfangs der überwiegend auf einen Tag befristeten Beschäftigungen der Fall, und zwar prognostisch bereits im Zeitpunkt der Beschäftigungsaufnahme (vgl. BSG, Urteil vom 16. Februar 1983 - 12 RK 23/81 - juris Rn. Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB 111, 2. Auflage 2019, § 27 Rn. 28).
- LSG Berlin-Brandenburg, 22.03.2023 - L 16 BA 31/20
Sozialversicherung - Betriebsprüfung - Rentenversicherungspflicht - …
Das SG hat jedoch verkannt, dass nach st. Rspr. des BSG, der der Senat folgt, und an der das BSG auch in der "Rosenheim Cops"-Entscheidung festgehalten hat, eine unständige Beschäftigung dann nicht in Betracht kommt, wenn von Beginn der Beschäftigung an feststeht, dass sich die Arbeitseinsätze für den Arbeitgeber wiederholen werden, insbesondere dies in Rahmenverträgen vorher festgelegt wurde (BSG, Urteil vom 14. März 2018, a.a.O. Rn. 20. Das BSG hat bereits in der "Ultimo-Aushilfen"-Entscheidung ausgeführt, dass eine - von der unständigen zu unterscheidende - "regelmäßige" Beschäftigung vorliegt, wenn nach den Gesamtumständen beide Seiten davon ausgehen können, dass die jeweils andere Seite die Fortsetzung der gegenseitigen Beziehungen beabsichtigt (Urteil vom 28. April 1982 - 12 RK 1/80 -, juris Rn. 70 vgl. ferner: Teilurteil vom 16. Februar 1983 - 12 RK 23/81 B 12 KR 17/16 -, juris; Urteile vom 21. Januar 1987 - 7 RAr 44/85 -, juris, vom 11. Mai 1993 - 12 RK 23/91 -, juris und vom 4. Juni 1998 - B 12 KR 5/97 R -, juris). - LSG Hamburg, 07.11.2017 - L 3 R 118/15
Versicherungsfreiheit wegen zeitgeringfügiger Beschäftigung - Reinigungskraft, …
Auch in früheren Entscheidungen hat das BSG bereits maßgeblich darauf abgestellt, ob eine im Wesentlichen gleichartige Abfolge der Einsätze in zeitlicher Hinsicht vorliegt und der Arbeitnehmer sich demzufolge auf einen regelmäßigen Einsatz und eine regelmäßige Gehaltsquelle einstellen darf oder ob der Arbeitskräftebedarf unregelmäßig und unvorhersehbar auftritt (BSG, Urteil vom 01.02.1979 - 12 RK 7/77; BSG, Urteil vom 28.04.1982 - 12 RK 1/80; Urteil vom 16. Februar 1983 - 12 RK 23/81; BSG, Urteil vom 11.05.1993 - 12 RK 23/91; alle Juris). - BSG, 21.01.1987 - 7 RAr 44/85
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