Rechtsprechung
| BSG, 30.04.1997 - 12 RK 29/96 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Recht eines Stammversicherten auf Feststellung einer Familienversicherung in einer gesetzlichen Krankenversicherung - Aufnahme von ehemaligen Bürgerkriegsflüchtlingen in eine gesetzliche Krankenversicherung - Anwendbarkeit der Vorschriften des Abkommens zwischen der ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Familienversicherung bei Bürgerkriegsflüchtlingen aus Bosnien-Herzegowina
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Koblenz, 19.04.1995 - S 5 K 143/94
- BSG, 30.04.1997 - 12 RK 29/96
Papierfundstellen
- NZS 1998, 79 (Ls.)
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (3)
- BSG, 30.04.1997 - 12 RK 30/96
Familienversicherung von Asylbewerbern
Auszug aus BSG, 30.04.1997 - 12 RK 29/96
Der Senat hat in Bestätigung der bisherigen Rechtsprechung zu § 205 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 RVO entschieden, daß Asylbewerber ihren gewöhnlichen Aufenthalt i.S. des § 10 Abs. 1 Nr. 1 SGB V im Inland haben können, auch wenn ihr Aufenthalt nur zur Durchführung des Asylverfahrens gestattet ist (Urteil vom 30. April 1997 - 12 RK 30/96, zur Veröffentlichung vorgesehen). - BSG, 29.06.1993 - 12 RK 48/91
Jahresarbeitsentgeltgrenze - Familienversicherung
Auszug aus BSG, 30.04.1997 - 12 RK 29/96
Der Kläger als Stammversicherter konnte die Familienversicherung der Beigeladenen feststellen lassen und das Feststellungsverfahren für die Vergangenheit weiterbetreiben (vgl. BSGE 72, 292 [BSG 29.06.1993 - 12 RK 48/91] = SozR 3-2500 § 10 Nr. 2). - LSG Rheinland-Pfalz, 30.05.1996 - L 5 K 59/95
Auszug aus BSG, 30.04.1997 - 12 RK 29/96
Die Revision der Beklagten gegen den Beschluß des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 30. Mai 1996 - L 5 K 59/95 - wird zurückgewiesen.
- BGH, 28.04.2026 - 1 StR 269/25
Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt durch den Einsatz von …
Das SVA-D/Y findet aufgrund der Bekanntmachung über die Fortgeltung der deutsch-jugoslawischen Verträge im Verhältnis zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Bundesrepublik Jugoslawien vom 20. März 1997 (BGBl. 1997 II, Seite 961) im Verhältnis zur Republik Serbien weiter Anwendung (…vgl. BSG, Urteile vom 12. April 2000 - B 14 KG 3/99 R Rn. 14, BSGE 86, 115;… vom 16. Dezember 1999 - B 14 KG 1/99 R Rn. 12, BSGE 85, 240 und vom 30. April 1997 - 12 RK 29/96 Rn. 14;… Beschluss vom 18. April 2024 - B 5 R 79/23 B Rn. 12; BFH…, Urteil vom 7. März 2013 - V R 61/10 Rn. 18, BFHE 240, 361; zweifelnd BSG, Vorlagebeschluss vom 23. Mai 2006 - B 13 RJ 17/05 R [Normenkontrollverfahren gemäß Art. 100 Abs. 2 GG aus prozessualen Gründen nicht aufrechterhalten; vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. August 2008 - 2 BvM 3/06 BVerfGE 121, 388]). - BSG, 12.04.2000 - B 14 KG 3/99 R
Anspruch von Bürgerkriegsflüchtlingen aus Bosnien-Herzegowina auf Kindergeld
Der 12. Senat des Bundessozialgerichts (BSG SozR 3-2500 § 10 Nr. 11) ist, ohne sich mit dieser Frage näher zu befassen, von der Anwendbarkeit des Abk auch im Verhältnis zur Republik Bosnien und Herzegowina ausgegangen, obwohl die zuständigen Körperschaften (Bundestag und Bundesrat) der durch die Regierungen erklärten Weiteranwendung der deutsch-jugoslawischen Verträge im Verhältnis zwischen Deutschland und Bosnien-Herzegowina nicht in Form eines Bundesgesetzes (Art. 59 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz ) zugestimmt haben (…vgl außerdem die Rechtsprechung des 5. und des 13. Senats über die Weitergeltung des Abk im Verhältnis zu Kroatien : BSGE 81, 37 = SozR 3-1500 § 66 Nr. 7 und BSGE 80, 108 = SozR 3-2200 § 1247 Nr. 22 sowie des 13. Senats für die Weitergeltung des Abk im Verhältnis zu Slowenien : Urteil vom 3. November 1994 - 13 RJ 61/93 = SozSich 1997, 75).Die Forderung des Art. 3 Abs. 1 Abk nach einem gewöhnlichen Aufenthalt in einem der Vertragsstaaten (vgl BSG SozR 3-2500 § 10 Nr. 11) dient lediglich der Abgrenzung des uneingeschränkt berechtigten Personenkreises zu solchen Personen, die sich außerhalb der Gebiete beider Vertragsstaaten gewöhnlich aufhalten (Art. 3 Abs. 2 Abk).
Die Anspruchsvoraussetzung des Inlandsaufenthaltes gilt nach § 4 Abs. 1 Satz 1 Abk bei einem Aufenthalt der Kinder im anderen Vertragsstaat aber nicht (vgl dazu für das Krankenversicherungsrecht BSG SozR 3-2500 § 10 Nr. 11: Anspruch eines Bürgerkriegsflüchtlings aus Bosnien-Herzegowina auf Familienbeihilfe für Angehörige trotz fehlenden Inlandsaufenthaltes).
- BSG, 12.04.2000 - B 14 KG 2/99 R
Anspruch von Bürgerkriegsflüchtlingen aus Bosnien-Herzegowina auf Kindergeld
Der 12. Senat des Bundessozialgerichts (BSG SozR 3-2500 § 10 Nr. 11) ist, ohne sich mit dieser Frage näher zu befassen von der Anwendbarkeit des Abk im Verhältnis zur Republik Bosnien und Herzegowina ausgegangen, obwohl die zuständigen Körperschaften (Bundestag und Bundesrat) der durch die Regierungen erklärten Weiteranwendung der deutsch-jugoslawischen Verträge im Verhältnis zwischen Deutschland und Bosnien-Herzegowina nicht in Form eines Bundesgesetzes (Art. 59 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz ) zugestimmt haben (…vgl außerdem die Rechtsprechung des 5. und des 13. Senats über die Weitergeltung des Abk im Verhältnis zu Kroatien : BSGE 81, 37 = SozR 3-1500 § 66 Nr. 7 und BSGE 80, 108 = SozR 3-2200 § 1247 Nr. 22 sowie des 13. Senats für die Weitergeltung des Abk im Verhältnis zu Slowenien : Urteil vom 3. November 1994 - 13 RJ 61/93 = SozSich 1997, 75).Die Forderung des Art. 3 Abs. 1 Abk nach einem gewöhnlichen Aufenthalt in einem der Vertragsstaaten (vgl BSG SozR 3-2500 § 10 Nr. 11) dient lediglich der Abgrenzung des uneingeschränkt berechtigten Personenkreises zu solchen Personen, die sich außerhalb der Gebiete beider Vertragsstaaten gewöhnlich aufhalten (Art. 3 Abs. 2 Abk).
Die Anspruchsvoraussetzung des Inlandsaufenthaltes gilt nach § 4 Abs. 1 Satz 1 Abk bei einem Aufenthalt des Kindes im anderen Vertragsstaat aber nicht (vgl dazu für das Krankenversicherungsrecht BSG SozR 3-2500 § 10 Nr. 11: Anspruch eines Bürgerkriegsflüchtlings aus Bosnien-Herzegowina auf Familienbeihilfe für Angehörige trotz fehlenden Inlandsaufenthaltes).
- BSG, 13.12.2000 - B 14 KG 1/00 R
Anspruch türkischer Staatsangehöriger auf Kindergeld
Die Forderung des Art. 4 Abk nach einem gewöhnlichen Aufenthalt in einem der Vertragsstaaten (vgl BSG SozR 3-2500 § 10 Nr. 11 für das deutsch-jugoslawische Abk über Soziale Sicherheit) dient lediglich der Abgrenzung des berechtigten Personenkreises zu solchen Personen, die sich außerhalb der Gebiete beider Vertragsstaaten gewöhnlich aufhalten.Die Anspruchsvoraussetzung des Inlandsaufenthaltes gilt nach Art. 4a Satz 1 Abk bei einem Aufenthalt der Kinder im anderen Vertragsstaat aber nicht (vgl dazu für das Krankenversicherungsrecht BSG SozR 3-2500 § 10 Nr. 11: Anspruch eines Bürgerkriegsflüchtlings aus Bosnien-Herzegowina auf Familienbeihilfe für Angehörige trotz fehlenden Inlandsaufenthaltes nach dem deutsch-jugoslawischen Abk über Soziale Sicherheit).
- BSG, 16.12.1999 - B 14 KG 1/99 R
Kein Kindergeld für einen entsandten mazedonischen Staatsangehörigen
Das Abk Jugoslawien SozSich idF des Änderungsabkommens vom 30. September 1974 (…aaO) ist im Verhältnis zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien weiter anzuwenden (vgl zur Fortgeltung in Bezug auf die Republik Bosnien-Herzegowina: BSG SozR 3-2500 § 10 Nr. 11;… in Bezug auf die Republik Kroatien: BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 46). - BSG, 18.04.2024 - B 5 R 79/23 B
Sozialgerichtsverfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung - …
Rn. 12 In der Rechtsprechung des BSG ist ferner geklärt, dass das DJSVA im Verhältnis zur Republik Bosnien und Herzegowina weiter Anwendung findet, obgleich zu der Bekanntmachung über die Fortgeltung der deutsch-jugoslawischen Verträge im Verhältnis zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Bosnien und Herzegowina vom 16.11.1992 (BGBl II 1196) kein Zustimmungsgesetz nach Art. 59 Abs. 2 Satz 1 GG ergangen ist (…vgl BSG Urteil vom 12.4.2000 - B 14 KG 3/99 R - BSGE 86, 115 S 116 = SozR 3-5870 § 1 Nr. 18 S 70; vgl auch bereits BSG Urteil vom 30.4.1997 - 12 RK 29/96 = SozR 3-2500 § 10 Nr. 11, juris RdNr 14). - LSG Hessen, 16.12.1998 - L 6 KG 1250/94
Kindergeld - sozialversicherungspflichtig beschäftigter Bürgerkriegsflüchtling - …
In Bezug auf das Kindergeld kann der Kläger deshalb nicht schlechter gestellt werden, als wenn sich sein Kind -- wie dies dem Wortlaut des Abkommens entspräche -- in Bosnien-Herzegowina aufhalten würde (vgl. insoweit zum Recht der Familienversicherung, BSG Urteil vom 30.4. 1997 -- 12 RK 29/96 = SozR 3 -- 2500 § 10 Nr. 11). - LSG Hessen, 21.10.1998 - L 6 KG 925/96
Kindergeld - sozialversicherungspflichtig beschäftigter Bürgerkriegsflüchtling - …
In Bezug auf das Kindergeld kann der Kläger deshalb nicht schlechter gestellt werden, als wenn sich sein Kind -- wie dies dem Wortlaut des Abkommens entspräche -- in Bosnien-Herzegowina aufhalten würde (vgl. insoweit zum Recht der Familienversicherung BSG Urteil vom 30.4.1997 -- 12 RK 29/96 = SozR 3 -- 2500 § 10 Nr. 11). - LSG Nordrhein-Westfalen, 20.03.2003 - L 16 P 25/01
Pflegeversicherung
Dies Abkommen galt dann auch nach dem Zerfall Jugoslawiens fort (vgl. zur vorläufigen Weitergeltung gegenüber der Republik Slowenien BGBl 1993 II S 1261; BSG Urt.v. 3.11.1994 - 13 RJ 61/93; v. 30. April 1997 - 12 RK 29/96 = SozR 3-2500 § 10 Nr. 11;… v. 12.4.2000 - B 14 KG 3/99 R = BSGE 86, 115 = SozR 3-5870 § 1 Nr. 18).
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