Rechtsprechung
| BSG, 25.04.1991 - 12 RK 31/90 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Beanstandung - Beiträge - Verjährung - Rückwirkung - Versicherungsfreiheit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SGB IV § 27 Abs. 2 S. 2
Verjährung bei der Beanstandung von Beiträgen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Aurich, 04.08.1988 - S 8 KR 10/88
- BSG, 25.04.1991 - 12 RK 31/90
Papierfundstellen
- BSGE 68, 269
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (6)
- BSG, 13.06.1985 - 7 RAr 107/83
Arbeitslosenversicherung - Bundesanstalt für Arbeit - Beanstandung zu Unrecht …
Auszug aus BSG, 25.04.1991 - 12 RK 31/90
Die Regelung, nach der bei Beanstandung von Beiträgen die Verjährung erst nach der Beanstandung beginnt (§ 27 Abs. 2 S 2 SGB IV), findet bei rückwirkender Feststellung von Versicherungsfreiheit in der Krankenversicherung keine Anwendung (Fortführung BSG vom 13.6.1985 - 7 RAr 107/83 = BSGE 58, 154 = SozR 2100 § 27 Nr. 4).Für die Krankenversicherung gelte die Vorschrift hingegen ebensowenig wie nach dem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 13. Juni 1985 (BSGE 58, 154 = SozR 2100 § 27 Nr. 4) für die Arbeitslosenversicherung.
Zu dieser Vorschrift hat der 7. Senat des BSG mit Urteil vom 13. Juni 1985 (BSGE 58, 154 = SozR 2100 § 27 Nr. 4) bereits entschieden, daß sie in der Arbeitslosenversicherung keine Anwendung findet.
Zu dieser Vorschrift hat der 7. Senat des BSG mit Urteil vom 13. Juni 1985 (BSGE 58, 154 = SozR 2100 § 27 Nr. 4) bereits entschieden, daß sie in der Arbeitslosenversicherung (ArblV) keine Anwendung findet.
In der RV werden durch die Entrichtung von Beiträgen Anwartschaften erworben, die bei Eintritt von Versicherungsfällen zu Leistungsansprüchen erstarken; die Beitragsentrichtung wirkt für die Zukunft (vgl das erwähnte Urteil des 7. Senats in BSGE 58, 154, 156;… ferner das Urteil des erkennenden Senats vom 25. April 1991 - BSGE 68, 260 = SozR 3 - 2400 § 26 Nr. 2).
- BSG, 25.04.1991 - 12 RK 40/90
Rücknahme von Beitragsbescheiden für die Vergangenheit, Erstattung zuviel …
Auszug aus BSG, 25.04.1991 - 12 RK 31/90
In der KV werden Leistungen demgegenüber regelmäßig nicht aufgrund einer früheren Entrichtung von Beiträgen, sondern wegen einer gegenwärtig bestehenden Mitgliedschaft erbracht (dazu Urteil des Senats vom 25. April 1991 - 12 RK 40/90 = SozR 3-2400 § 26 Nr. 3). - BSG, 25.10.1990 - 12 RK 27/89
Verjährung der Ansprüche des Arbeitgebers gegen den Arbeitnehmer auf die …
Auszug aus BSG, 25.04.1991 - 12 RK 31/90
Die Krankenkasse (KK) könnte auch, wenn eine bestehende Versicherungspflicht erst nach Jahren erkannt worden wäre und sie diese nachträglich noch feststellen würde, eine Beitragsforderung für mehr als vier Jahre zurück in der Regel wegen Verjährung nicht mehr durchsetzen (vgl § 25 Abs. 1 Satz 1 SGB IV; zur Beachtung der Verjährung von Amts wegen oder auf Einrede vgl das Urteil des Senats vom 25. Oktober 1990 in BSGE 67, 290, 293f [BSG 25.10.1990 - 12 RK 27/89] = SozR 3 - 2400 § 25 Nr. 2).
- BSG, 25.04.1991 - 1 RA 65/89
Erstattung zu Unrecht entrichteter Höherversicherungsbeiträge
Auszug aus BSG, 25.04.1991 - 12 RK 31/90
In der RV werden durch die Entrichtung von Beiträgen Anwartschaften erworben, die bei Eintritt von Versicherungsfällen zu Leistungsansprüchen erstarken; die Beitragsentrichtung wirkt für die Zukunft (vgl das erwähnte Urteil des 7. Senats in BSGE 58, 154, 156; ferner das Urteil des erkennenden Senats vom 25. April 1991 - BSGE 68, 260 = SozR 3 - 2400 § 26 Nr. 2). - BSG, 03.08.1966 - 4 RJ 53/65
Beitragsrückforderung - Rückforderungsfrist - Fristunterbrechung - Beginn der …
Auszug aus BSG, 25.04.1991 - 12 RK 31/90
Ihre Rechtsnatur ist früher Gegenstand der Rechtspr gewesen (…BSGE 24, 13 = SozR Nr. 2 zu § 1421 RVO; vgl auch BSGE 25, 136 = SozR Nr. 2 zu § 1424 Reichsversicherungsordnung (RVO) zum Neubeginn der nach Beanstandung begonnenen Verjährung im Fall ihrer Unterbrechung). - BSG, 22.09.1965 - 1 RA 165/62
Beanstandung von Versicherungsbeiträgen - Wirkung der Beanstandung - Berichtigung …
Auszug aus BSG, 25.04.1991 - 12 RK 31/90
Ihre Rechtsnatur ist früher Gegenstand der Rechtspr gewesen (BSGE 24, 13 = SozR Nr. 2 zu § 1421 RVO;… vgl auch BSGE 25, 136 = SozR Nr. 2 zu § 1424 Reichsversicherungsordnung (RVO) zum Neubeginn der nach Beanstandung begonnenen Verjährung im Fall ihrer Unterbrechung).
- BSG, 24.06.2010 - B 10 LW 4/09 R
Alterssicherung der Landwirte - Anspruch auf Erstattung zu Unrecht entrichteter …
Diesem Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes dient gerade auch § 27 Abs. 2 Satz 2 SGB IV. Wird nämlich der auf der erfolgten Beitragsentrichtung beruhende Vorsorgeplan des Versicherten durch die Beanstandung enttäuscht, so soll die Erstattung dieser Beiträge nicht daran scheitern, dass die nach der Beitragsentrichtung beginnende Verjährungsfrist (§ 27 Abs. 2 Satz 1 SGB IV) im Zeitpunkt der Beanstandung schon abgelaufen ist (vgl BSGE 68, 269, 271 = SozR 3-2400 § 27 Nr. 1 S 4). - LSG Nordrhein-Westfalen, 31.03.2017 - L 14 R 512/15
Erstattung gezahlter Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung
Denn erfolgt eine Beanstandung von Beiträgen, ist für die Verjährung nicht das Kalenderjahr der Zahlung des Beitrags nach Satz 1 des § 27 Absatz 2 SGB IV maßgeblich, sondern alternativ das Kalenderjahr, in dem die Beanstandung des Beitrags erfolgt; dadurch wird gegebenenfalls nach einer bereits eingetretenen Verjährung nach § 27 Absatz 2 Satz 1 SGB IV eine erneute Verjährungsfrist, nämlich die des § 27 Absatz 2 Satz 2 SGB IV, in Gang gesetzt (Gollub in: Kommentar zur gesetzlichen Rentenversicherung, SGB VI, Band 1, § 27, Anm. 3), wobei sich Satz 2 des § 27 Absatz 2 SGB IV als speziell rentenversicherungsrechtlich zu erklärende Ausprägung des Grundsatzes von Treu und Glauben erweist (BSG, Urteil vom 25.04.1991, 12 RK 31/90, in Juris, Rdn. 13 ff.). - LSG Berlin-Brandenburg, 15.09.2008 - L 24 B 182/08
Streitwert; Feststellung von Versicherungspflicht zur Rentenversicherung; …
Insoweit gilt § 27 Abs. 2 Satz 1 SGB IV, wonach der Erstattungsanspruch in vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Beiträge entrichtet worden sind, verjährt (vgl. BSG, Urteil vom 26. Juni 1986 - 7 RAr 121/84 -, abgedruckt in USK 86104 für den Bereich der Arbeitslosenversicherung; BSG, Urteil vom 25. April 1991 - 12 RK 31/90 -, abgedruckt in SozR 3-2400 § 27 Nr. 1 = BSGE 68, 269 für den Bereich der Krankenversicherung).So gesehen erweist sich die Ausnahmeregelung des § 27 Abs. 2 Satz 2 SGB IV als speziell rentenversicherungsrechtlich zu erklärende Ausprägung des Grundsatzes von Treu und Glauben (BSG, Urteil vom 25. April 1991 - 12 RK 31/90 -).
- LSG Bayern, 30.01.2013 - L 13 R 598/10
Die Vorschrift des § 26 Abs. 1 Satz 3 SGB IV gilt grundsätzlich auch für …
- LSG Bayern, 27.01.2009 - L 6 LW 22/05
Alterssicherung der Landwirte - Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge - …
Das Bundessozialgericht hat jedoch aus der Entstehungsgeschichte dieser Norm abgeleitet, dass § 27 Abs. 2 S. 2 SGB IV keine Anwendung im Bereich der Arbeitslosenversicherung (vgl. BSG, Urteil vom 25.4.1991, Az. 12 RK 31/90, in Juris) bzw. der Krankenversicherung (vgl. BSG, Urteil vom 25.4.1991, Az. 12 RK 31/90, in Juris) findet, für den Bereich des ALG wurde die Frage vom BSG bisher offengelassen (vgl. BSG, Urteil vom 26.3.1987, Az. 11a RLw 3/86, in Juris). - LSG Baden-Württemberg, 21.11.2013 - L 10 R 1214/12
Nachversicherung - Auflösung einer bereits durchgeführten Nachversicherung - …
Rn. 19 Zur Verfolgung eines solchen Begehrens steht im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung (anders als in anderen Bereichen des Sozialrechts, vgl. BSG…, Urteil vom 13.06.1985, 7 RAr 107/83 in SozR 2100 § 27 Nr. 4 zur Arbeitslosenversicherung und BSG, Urteil vom 25.04.1991, 12 RK 31/90 in SozR 3-2400 § 27 Nr. 1 zur Krankenversicherung) das Rechtsinstitut der Beanstandung zur Verfügung. - LSG Baden-Württemberg, 18.05.2015 - L 11 KR 2160/13 Satz 2 der Vorschrift zu Beginn der Verjährung bei Beanstandung von Beiträgen findet auf die Krankenversicherung keine Anwendung (…vgl BSG 13.06.1985, 7 RAr 107/83, BSGE 58, 154 = SozR 2100 § 27 Nr. 4; BSG 25.04.1991, 12 RK 31/90, BSGE 68, 269 = SozR 3-2400 § 27 Nr. 1).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".