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Rechtsprechung
   BSG, 18.12.1984 - 12 RK 34/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,8012
BSG, 18.12.1984 - 12 RK 34/84 (https://dejure.org/1984,8012)
BSG, Entscheidung vom 18.12.1984 - 12 RK 34/84 (https://dejure.org/1984,8012)
BSG, Entscheidung vom 18. Dezember 1984 - 12 RK 34/84 (https://dejure.org/1984,8012)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Leistungen einer Versorgungskasse als Renten der betrieblichen Altersversorgung; Beitragspflicht zur Krankenversicherung der Rentner (KVdR); Begriff der "betrieblichen Altersversorgung"; Ersatz von Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen; Verfassungsmäßigkeit der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • BSG, 16.02.1983 - 12 RK 79/80

    Neuregelung der Krankenversicherung - Krankenversicherungs-Kostendämpfungsgesetz …

    Auszug aus BSG, 18.12.1984 - 12 RK 34/84
    Der erkennende Senat hat schon wiederholt im Anschluß an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) entschieden, daß der Gesetzgeber bei Erlaß von Regelungen über die Finanzierung eines Systems der Sozialen Sicherheit einen weiten Gestaltungsspielraum hat (…vgl SozR 4100 § 186b Nr. 1, § 186c Nr. 3; vgl auch SozR 2200 § 165 Nr. 69).

    Rn. 24 Daß der Gesetzgeber von ihm selbst gewährte Rechtspositionen (einschließlich von Anwartschaften) ganz oder teilweise wieder zurücknehmen kann (Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG), wenn sich die wirtschaftlichen Voraussetzungen wesentlich ändern und es das öffentliche Interesse, insbesondere das Interesse der Allgemeinheit an der Erhaltung der Funktions- und Leistungsfähigkeit eines Regelungssystems erfordert, hat der Senat für die 1977 erfolgte Einschränkung des Kreises der bisher beitragsfrei versicherten Rentenberechtigten (§ 165 Abs. 1 Nr. 3 RVO idF des Gesetzes vom 27. Juni 1977) schon entschieden (BSGE 54, 293 [BSG 16.02.1983 - 12 RK 79/80]).

  • BVerfG, 10.05.1983 - 1 BvR 820/79

    Verfassungsmäßigkeit des 21. Rentenanpassungsgesetzes

    Auszug aus BSG, 18.12.1984 - 12 RK 34/84
    Dabei ist Jedoch - wie bei der (teilweisen) Rücknahme von Gewährungen - der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten; auch sind die Interessen der Bürger, vor allem ihr Vertrauen auf den Fortbestand der ihnen verliehenen Rechtspositionen, gebührend zu berücksichtigen (nach BVerfGE 64, 87, 104 hat der rechtsstaatliche Grundsatz des Vertrauensschutzes für vermögenswerte Güter im Eigentumsgrundrecht eine eigene Ausprägung und verfassungsrechtliche Ordnung erfahren).
  • BSG, 01.03.1978 - 12 RK 14/77

    Sprungrevision - Nachträgliche Zulassung - Beschluß des Kammervorsitzenden - …

    Auszug aus BSG, 18.12.1984 - 12 RK 34/84
    Der erkennende Senat hat schon wiederholt im Anschluß an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) entschieden, daß der Gesetzgeber bei Erlaß von Regelungen über die Finanzierung eines Systems der Sozialen Sicherheit einen weiten Gestaltungsspielraum hat (vgl SozR 4100 § 186b Nr. 1, § 186c Nr. 3;… vgl auch SozR 2200 § 165 Nr. 69).
  • SG Hamburg, 11.05.1984 - 22 KR 2/84
    Auszug aus BSG, 18.12.1984 - 12 RK 34/84
    Hiergegen sind unter dem Gesichtspunkt des Gleichheitssatzes verfassungsrechtliche Bedenken erhoben worden (zB in einem Vorlagebeschluß des SG Hamburg vom 11. Mai 1984 - 22 Kr 2/84 - an das BVerfG).
  • BSG, 23.07.2014 - B 12 KR 25/12 R

    Sozialversicherung: Kein Rabatt für Kindererziehung

    Insoweit hat der Senat bereits mehrfach entschieden, dass die zum 1.1.1983 durch das Rentenanpassungsgesetz 1982 vorgenommene Neuregelung des Beitragsrechts der krankenversicherten Rentner (zu den Gründen Gesetzentwurf der Bundesregierung, Entwurf eines Gesetzes über die Anpassung der Renten der gesetzlichen Rentenversicherung im Jahr 1982, BT-Drucks 9/458, S 29 f, 33 ff) generell verfassungsrechtlich unbedenklich ist und zwar sowohl unter dem Gesichtspunkt des Eingriffs in soziale Rechte (bisherige Beitragsfreiheit der Rentnerkrankenversicherung) als auch im Hinblick auf die Ausdehnung der Beitragspflicht auf neben der Rente gewährte "private" Versorgungsbezüge, insbesondere Betriebsrenten (…BSGE 58, 10, 13 ff = SozR 2200 § 180 Nr. 25 S 92 ff;… BSG SozR 2200 § 180 Nr. 38 S 156; BSG Urteil vom 18.12.1984 - 12 RK 34/84 - ErsK 1985, 249 = USK 84224;… vgl auch BSG SozR 2200 § 180 Nr. 25 S 116;… BSGE 62, 136 = SozR 2200 § 180 Nr. 37).
  • BSG, 10.06.1988 - 12 RK 24/87

    Betriebliche Altersversorgung - Rente - Beitragspflicht - …

    Die Vorschriften des BetrAVG seien letztlich nicht entscheidend, weil dieses Gesetz nach dem Urteil des Senats vom 18. Dezember 1984 - 12 RK 34/84 - andere Zwecke verfolge als § 180 RVO.
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