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Rechtsprechung
   BSG, 28.04.1987 - 12 RK 41/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,6909
BSG, 28.04.1987 - 12 RK 41/85 (https://dejure.org/1987,6909)
BSG, Entscheidung vom 28.04.1987 - 12 RK 41/85 (https://dejure.org/1987,6909)
BSG, Entscheidung vom 28. April 1987 - 12 RK 41/85 (https://dejure.org/1987,6909)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

    Auszug aus BSG, 28.04.1987 - 12 RK 41/85
    Diese Verfassungsvorschrift verbietet, wesentlich Gleiches ohne zureichende sachliche Gründe ungleich und wesentlich Ungleiches ohne solche Gründe gleich zu behandeln; damit enthält Art. 3 Abs. 1 GG über ein Willkürgebot hinaus die an Gesetzgebung und Rechtsprechung gerichtete Verpflichtung, eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten nicht anders ("ungleich") zu behandeln, falls zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die Ungleichbehandlung rechtfertigen (vgl BVerfGE 55, 72, 88 f).
  • BVerfG, 18.06.1975 - 1 BvL 4/74

    Waisenrente II

    Auszug aus BSG, 28.04.1987 - 12 RK 41/85
    Durch das Sozialstaatsprinzip wird die Entscheidungsfreiheit des Gesetzgebers lediglich insoweit eingeschränkt, als die einzelne Entscheidung den Anforderungen sozialer Gerechtigkeit genügen muß (vgl BVerfGE 40, 121, 133 f;… BSG SozR 2200 § 1268 Nr. 6).
  • BVerfG, 19.10.1982 - 1 BvL 39/80

    Verfassungsmäßigkeit des § 34 Abs. 2 AFG

    Auszug aus BSG, 28.04.1987 - 12 RK 41/85
    Der Gesetzgeber hat demnach weitgehende Gestaltungsfreiheit (BVerfGE 49, 260, 271; 61, 138, 147).
  • BVerfG, 10.10.1978 - 2 BvL 10/77

    Ortszuschlag bei Geschiedenen

    Auszug aus BSG, 28.04.1987 - 12 RK 41/85
    Der Gesetzgeber hat demnach weitgehende Gestaltungsfreiheit (BVerfGE 49, 260, 271; 61, 138, 147).
  • BSG, 02.12.1975 - 1 RA 3/75

    Witwenrente - Höhe - Verfassungsmäßigkeit

    Auszug aus BSG, 28.04.1987 - 12 RK 41/85
    Durch das Sozialstaatsprinzip wird die Entscheidungsfreiheit des Gesetzgebers lediglich insoweit eingeschränkt, als die einzelne Entscheidung den Anforderungen sozialer Gerechtigkeit genügen muß (vgl BVerfGE 40, 121, 133 f; BSG SozR 2200 § 1268 Nr. 6).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.04.2007 - L 8 R 15/07

    Rentenversicherung

    Der Anspruch sei auf Vornahme einer mit Recht und Gesetzen in Einklang stehenden Amtshandlung zur Herbeiführung derjenigen Rechtsfolgen gerichtet, die eingetreten wären, wenn der Versicherungsträger die ihm obliegenden Pflichten ordnungsgemäß wahrgenommen hätte, wobei die Pflichtverletzung ursächlich für den sozialrechtlichen Schaden gewesen sein müsse (…vgl. Urteile des Bundessozialgerichts - BSG - vom 25.10.1985, Aktenzeichen: 12 RK 37/85 im SozR 5070, Nr. 30 zu § 10 WGSVG; Urteil des BSG vom 25.10.1985, Aktenzeichen: 12 RK 41/85 im SozR 5070, Nr. 31 zu § 10 WGSVG; Urteil des BSG vom 17.12.1980, Aktenzeichen 12 RK 34/80 im BSGE 51, 89 ff.).
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