Rechtsprechung
| BSG, 10.09.1987 - 12 RK 42/86 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Versicherungsfähigkeit von mangels "Werkstattfähigkeit"nur in einer der Behindertenwerkstatt angegliederten Tagesförderstätte betreuten Behinderten nach dem Sozialversicherungsgesetz für Behinderte (SVBG)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- REHADAT Informationssystem (Leitsatz)
Zum Unterschied zwischen den anerkannten Werkstätten und Tagesförderstätten nach § 1 u 2 SVBehindertenG
Verfahrensgang
- SG Hannover, 18.06.1984 - S 11 KR 19/81
- LSG Niedersachsen, 26.02.1986 - L 4 KR 61/84
- BSG, 10.09.1987 - 12 RK 42/86
Papierfundstellen
- BSGE 62, 149
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (1)
- BSG, 11.06.1980 - 12 RK 34/78
Versicherungspflicht nach dem SVBehindertenG
Auszug aus BSG, 10.09.1987 - 12 RK 42/86
Wenn im Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 11. Juni 1980 (SozR 5085 § 1 Nr. 2) bei der Erörterung von möglichen Ausnahmen von der Versicherungspflicht nach dem SVBG von einer institutionell abgegrenzten Einrichtung die Rede sei, die einem Berufsbildungswerk entspreche, so sei damit eine Trennung gefordert worden, wie sie bei der Tagesförderstätte der Klägerin nicht bestehe; dann unterlägen aber alle von der Werkstatt einschließlich der Tagesförderstätte Betreuten der Versicherungspflicht nach dem SVBG.Die früheren Entscheidungen des Senats zu den §§ 1, 2 SVBG (SozR 5085 § 1 Nr. 2, § 2 Nr. 1) betrafen andere Fragen und stehen dem hier gefundenen Ergebnis nicht entgegen.
- BSG, 18.01.2011 - B 2 U 9/10 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz gem § 2 Abs 1 Nr 4 SGB …
Sie erfasste nicht Behinderte, die nicht werkstattfähig waren und daher in einer räumlich und organisatorisch angegliederten Tagesförderstätte betreut wurden. Die Versicherungspflicht nach dem SVBG konnte nur eintreten, wenn die Behinderten fähig waren, noch ein Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung zu erbringen und damit auch bei ihnen noch gewisse Merkmale eines abhängigen entgeltlichen Beschäftigungsverhältnisses vorhanden waren, an die das Gesetz sonst die Versicherungspflicht knüpft (vgl BSG vom 10.9.1987 - 12 RK 42/86 - BSGE 62, 149, 151 = SozR 5085 § 1 Nr. 4 S 11). - BSG, 07.11.1991 - 12 RK 37/90
Höhe der Mindestbeiträge freiwilliger Mitglieder der gesetzlichen …
Soweit der Kläger die Benachteiligung junger freiwillig versicherter Schwerbehinderter gegenüber pflichtversicherten Behinderten in anerkannten Werkstätten beanstandet, hat der Senat in seinem Urteil vom 10. September 1987 (BSGE 62, 149 = SozR 5085 § 1 Nr. 4) die Abgrenzung dieses Kreises der versicherungspflichtigen Behinderten für verfassungsrechtlich unbedenklich gehalten (…aaO, 155, damals noch zu den §§ 1, 2 SVBG). - BSG, 13.06.1989 - 2 RU 1/89
Unfallversicherungsschutz in einer anerkannten Werkstatt für Behinderte
Damit sind die Merkmale gegeben, an die sonst das Gesetz die Versicherungspflicht knüpft (s § 165 Abs. 2 iVm § 165 Abs. 1 Nrn 1 und 2 RVO aF; § 5 Abs. 1 Nr. 1 Sozialgesetzbuch - Fünftes Buch - -SGB V-; ebenso § 1227 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 RVO: BSGE 62, 149, 151 = SozR 5085 § 1 Nr. 4).Aufgrund dieser Gesetzesfiktion bedarf es nicht der Prüfung (s BSGE 62, 149, 154 = SozR 5085 § 1 Nr. 4;… zum Recht vor Inkrafttreten des SVBG s BSGE 46, 244, 245 = SozR 4100 § 168 Nr. 7), ob - wofür die vom LSG getroffenen Feststellungen allerdings sprechen - die Kriterien vorliegen, die üblicherweise kennzeichnend für ein sozialversicherungsrechtlich relevantes Beschäftigungsverhältnis sind, so etwa die unselbständige Arbeitsleistung in einem Arbeitsverhältnis (§ 7 Abs. 1 SGB IV), die persönliche Abhängigkeit vom Arbeitgeber, dessen Direktionsrecht, die Weisungsgebundenheit oder die Eingliederung in den Betrieb des Arbeitgebers (vgl BSGE 46, 244, 248;… Brackmann aaO Bd IIS 469g/h und 470a mwN).
Folglich bezieht § 539 Abs. 1 Nr. 1 RVO in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Satz 2 SVBG auch die in Werkstätten für Behinderte Beschäftigten, jedenfalls soweit sie im Arbeitsbereich tätig sind (s BSGE 62, 149, 151), in den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung mit ein.
Im Unterschied hierzu, und dies wird seitens des LSG verkannt, wird nach § 2 Abs. 2 iVm § 3 Abs. 1 Satz 2 SVBG ein entgeltliches Beschäftigungsverhältnis nur dann fingiert, wenn Behinderte, die in anderen Einrichtungen iS des § 2 Abs. 1 SVBG aufgenommen sind, eine Leistung erbringen, die einem Fünftel der Leistung eines voll erwerbstätigen Beschäftigten in gleichartiger Beschäftigung entspricht (zur Entstehungsgeschichte des SVBG und seiner sozialrechtlichen Bedeutung im einzelnen: BSGE 62, 149 = SozR 5085 § 1 Nr. 4).
- BGH, 16.06.2015 - VI ZR 416/14
Rentenversicherungspflicht bei Teilnahme an Maßnahmen im Eingangsverfahren und im …
Rn. 15 Die Einbeziehung behinderter Menschen in die Rentenversicherungspflicht gemäß § 1 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe a SGB VI knüpft - ebenso wie die frühere Vorschrift des § 1 des Gesetzes über die Sozialversicherung Behinderter vom 7. Mai 1975 (BGBl. I S. 1061, SVBehindertenG) und entsprechend den Parallelvorschriften in § 5 Abs. 1 Nr. 7 SGB V und § 2 Abs. 1 Nr. 4 SGB VII - unabhängig von der Leistungsfähigkeit, vom Maß der erbrachten Leistung und von der Erzielung eines Entgelts allein an die Tatsache der Tätigkeit in einer anerkannten Werkstatt an (vgl. BSGE 72, 187, 193; zu § 1 SVBehindertenG vgl. BSGE 62, 149, 151 ff.;… BSG, SozR 5085 § 1 Nr. 2 S. 3 ff.;… SozR 4100 § 58 Nr. 14 S. 23). - LSG Baden-Württemberg, 14.11.2025 - L 8 R 2378/23
Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung - Betreuung in einer …
Es liegt somit keine institutionelle Anknüpfung mit Tatbestandswirkung vor (vgl. hierzu Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 11. Juni 2008 - L 7 R 1989/07 -, juris, BSG…, Urteil vom 15.09.1994 - 11 RAr 99/93 -, juris Rn. 25; BSG, Urteil vom 10.09.1987 - 12 RK 42/86 -, juris Rn. 20).Entscheidend ist allein die Tätigkeit in der Werkstatt (vgl. BGH, Urteil vom 16.06.2015 - VI ZR 416/14 -, juris; unter Verweis auf BSG, Urteil vom 10.09.1987 - 12 RK 42/86 -, juris Rn. 13 ff.).
- BSG, 09.03.1994 - 1 RK 12/93
Anspruch auf Pflegegeld der Krankenkassen
Die Aufnahme des Behinderten in den Arbeitsbereich setzt gemäß § 54 Abs. 1 und 3 SchwbG i.V.m. § 5 SchwbWV voraus, daß er ein Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung erbringen kann; der Behinderte muß "werkstattfähig" sein (vgl zum Begriff BSGE 62, 149, 153 = SozR 5085 § 1 Nr. 4). - BSG, 09.03.1994 - 1 RK 7/93
Pflegegeld für schwerpflegebedürftigen Behinderten auch bei Vollzeitarbeit in WfB
Die Aufnahme des Behinderten in den Arbeitsbereich setzt gemäß § 54 Abs. 1 und 3 SchwbG iVm § 5 SchwbWV voraus, daß er ein Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung erbringen kann; der Behinderte muß "werkstattfähig" sein (vgl zum Begriff BSGE 62, 149, 153 [BSG 10.09.1987 - 12 RK 42/86] = SozR 5085 § 1 Nr. 4).
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