Rechtsprechung
| BSG, 11.06.1992 - 12 RK 45/90 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung während des Bezugs von Arbeitslosengeld und Unterhaltsgeld; Erfordernis eines Vorverfahrens/ Widerspruchsverfahrens infolge einer zulässigen Klageänderung; Vornahme eines Beteiligtenwechsels; Entbehrlichkeit ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (4)
- BSG, 29.11.1990 - 7 RAr 10/89
Erstattung der Krankenversicherungsbeiträge nach Rückforderung von betrügerisch …
Auszug aus BSG, 11.06.1992 - 12 RK 45/90
Rn. 15 In der Sache gibt der Senat der Beklagten für die Entscheidung im Widerspruchsverfahren zu bedenken: Der in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Auffassung, daß beim Leistungsbezug nach dem AFG ausnahmslos Krankenversicherungspflicht eintritt, auch wenn anderweitiger Krankenversicherungsschutz besteht, lag stets die Erwägung zugrunde, daß die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung der Arbeitslosen gemäß § 157 AFG allein von der BA getragen werden (vgl BSG Breithaupt 1975, 603, 608; BSG vom 6. Juni 1991 - 3 RK 2/90; BSG SozR 3-4100 § 157 Nr. 1 S 6; Schmidt in GemKomm zum AFG, § 155, Rz 2; Gagel, AFG, Komm, § 155 Rz 141). - BSG, 15.11.1979 - 11 RA 9/79
Rentenversicherungsträger und Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation
Auszug aus BSG, 11.06.1992 - 12 RK 45/90
Vielmehr müssen die gegen den Beklagten und den Beigeladenen gerichteten Begehren zueinander in Wechselwirkung stehen, indem sich entweder derselbe Anspruch gegen den einen oder den anderen Träger richtet oder verschiedene Ansprüche in einem Ausschließlichkeitsverhältnis zueinander stehen (vgl BSGE 49, 143, 145 f = SozR 5090 § 6 Nr. 4;…BSGE 57, 1, 2 f [BSG 24.05.1984 - 7 RAr 15/82] = SozR 2200 § 1237a Nr. 25). - BSG, 24.05.1984 - 7 RAr 15/82
Verurteilung des beigeladenen Versicherungsträgers - Kostenübernahme nach den …
Auszug aus BSG, 11.06.1992 - 12 RK 45/90
Vielmehr müssen die gegen den Beklagten und den Beigeladenen gerichteten Begehren zueinander in Wechselwirkung stehen, indem sich entweder derselbe Anspruch gegen den einen oder den anderen Träger richtet oder verschiedene Ansprüche in einem Ausschließlichkeitsverhältnis zueinander stehen (…vgl BSGE 49, 143, 145 f = SozR 5090 § 6 Nr. 4;BSGE 57, 1, 2 f [BSG 24.05.1984 - 7 RAr 15/82] = SozR 2200 § 1237a Nr. 25). - BSG, 06.06.1991 - 3 RK 2/90
Ersatz von Prämien zur privaten Lebensversicherung während der Zeit der …
Auszug aus BSG, 11.06.1992 - 12 RK 45/90
Rn. 15 In der Sache gibt der Senat der Beklagten für die Entscheidung im Widerspruchsverfahren zu bedenken: Der in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Auffassung, daß beim Leistungsbezug nach dem AFG ausnahmslos Krankenversicherungspflicht eintritt, auch wenn anderweitiger Krankenversicherungsschutz besteht, lag stets die Erwägung zugrunde, daß die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung der Arbeitslosen gemäß § 157 AFG allein von der BA getragen werden (vgl BSG Breithaupt 1975, 603, 608; BSG vom 6. Juni 1991 - 3 RK 2/90;… BSG SozR 3-4100 § 157 Nr. 1 S 6; Schmidt in GemKomm zum AFG, § 155, Rz 2; Gagel, AFG, Komm, § 155 Rz 141).
- BSG, 26.01.2005 - B 12 KR 62/04 B
Entscheidungsbefugnis des BSG bei Zulassung der Revision wegen eines …
Das LSG lässt insofern zu Unrecht unberücksichtigt, dass neben die Zulässigkeit der Klageänderung, die es § 99 Abs. 1 SGG entnimmt, stets auch die Zulässigkeit der geänderten Klage treten muss (Urteil des Senats vom 11. Juni 1992, 12 RK 45/90, USK 92124 = BR/Meurer, SGG, § 78, 11-06-92, 12 RK 45/90).Es hat insofern nicht beachtet, dass zur Frage der Erstattung angeblich zu Unrecht entrichteter Beiträge auf der Grundlage von § 26 Viertes Buch Sozialgesetzbuch - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung - das erforderliche Verwaltungsverfahren nicht stattgefunden hat (…vgl Urteil des Senats in SozR 3-2400 § 26 Nr. 13), sodass eine echte Leistungsklage nach § 54 Abs. 5 SGG ausgeschlossen ist (vgl BSG Urteil vom 24. April 1980, 1 RJ 2/79, Juris-Nr KSRE008371027) und die allein in Betracht kommende verbundene Anfechtungs- und Leistungsklage erst mit dem Vorliegen des abschließenden Verwaltungsakts und grundsätzlich nach Durchführung des Widerspruchsverfahrens zulässig werden kann (Urteil des Senats vom 11. Juni 1992 aaO).
- LSG Baden-Württemberg, 20.10.2016 - L 7 SO 2156/13
Sozialgerichtliches Verfahren - Klage eines Krankenhausträgers gegen den …
Die in Frage kommenden Ansprüche müssen in Konkurrenz bzw. einer Wechselwirkung stehen, indem sich entweder derselbe Anspruch gegen den einen oder den anderen Träger richtet oder verschiedene Ansprüche in einem Ausschließlichkeitsverhältnis stehen (BSG, Urteil vom 11. Juni 1992 - 12 RK 45/90 - ). - LSG Baden-Württemberg, 18.10.2007 - L 7 SO 4334/06
Sozialgerichtliches Verfahren - Erledigung einer Untätigkeitsklage - Einbeziehung …
Für die Klageänderung (§ 99 Abs. 1 SGG) müssen vielmehr sämtliche Sachurteilsvoraussetzungen gegeben sein (ständige Rechtsprechung;… vgl. BSGE 49, 163, 165 = SozR 1500 § 87 Nr. 6;… BSG SozR 3-1500 § 29 Nr. 1;… SozR 4-1500 § 160a Nr. 6; BSG, Urteile vom 11. Juni 1992 - 12 RK 45/90 -, 23. März 1993 - 4 RA 39/91 - und 10. Februar 2005 - B 4 RA 48/04 R - ); hierzu gehört auch die Einhaltung der Monatsfrist des § 87 Abs. 1 und 2 SGG.
- BSG, 18.03.1999 - B 12 KR 8/98 R
Familienversicherung - Ausschluß - Kind - Stammversicherter - Bescheid - …
Das gleiche hat der Senat in einem Rechtsstreit angenommen, in dem ein Leistungsbezieher nach dem Arbeitsförderungsgesetz anfangs gegen die Bundesanstalt für Arbeit auf Befreiung von der Versicherungspflicht in der Krankenversicherung geklagt und die Klage später im Wege zulässiger Klageänderung gegen die bisher beigeladene Krankenkasse gerichtet hatte (BSG vom 11. Juni 1992 - 12 RK 45/90 - USK 92124). - LSG Sachsen-Anhalt, 18.06.2018 - L 6 KR 30/18
Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - vorläufige …
Vielmehr müssen die gegen den Beklagten und den Beigeladenen gerichteten Begehren zueinander in Wechselwirkung stehen, indem sich entweder derselbe Anspruch gegen den einen oder den anderen Träger richtet oder verschiedene Ansprüche in einem Ausschließlichkeitsverhältnis zueinander stehen (BSG, Urteil vom 11. Juni 1992 - 12 RK 45/90 -, juris Rn. 15 m.w.N.;… Schmidt in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 12. Auflage 2017, § 75, Rn. 18). - BSG, 17.07.1997 - 12 RK 16/96
Keine Befreiung von der Krankenversicherungspflicht für bisher privat …
Der Senat hat dieses allerdings in seinem Urteil vom 11. Juni 1992 (12 RK 45/90, USK 92124) erwogen. - LSG Niedersachsen-Bremen, 30.09.2015 - L 3 U 209/12 Dasselbe gilt bei einem gewillkürten Beteiligtenwechsel in der Berufungsinstanz (vgl nur BSG, Urteil vom 11. Juni 1992 - 12 RK 45/90, Rn 13 ff).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 25.03.2010 - L 16 (5) KR 190/08
Krankenversicherung
Bei den Organen juristischer Personen, zu denen auch Geschäftsführer einer GmbH gehören, scheidet eine abhängige Beschäftigung nicht von vornherein deshalb aus, weil sie im Verhältnis zu sonstigen Arbeitnehmern Arbeitgeberfunktionen wahrnehmen (siehe BSG, Urteil vom 24.06.1982 - 12 RK 45/90 -) und in der Regel keinen Weisungen Dritter bzgl. Zeit, Art und Ort ihrer Arbeitsleistung unterliegen. - LSG Hessen, 16.08.2000 - L 3 U 122/00
Unfallversicherung - Pflegegelderhöhung - wesentliche Änderung des …
Letztere setzt ebenso wie eine Verurteilung nach Beiladung gem. § 75 Abs. 5 SGG voraus, dass die gegen den Beklagten und den Beigeladenen gerichteten Begehren zueinander in Wechselwirkung stehen, in dem sich entweder derselbe Anspruch gegen den einen oder den anderen Träger richtet oder verschiedene Ansprüche in einem Ausschließlichkeitsverhältnis zueinander stehen (…vgl. BSGE 49, 143, 154 ff. SozR 5090 § 6 Nr. 4; BSG, Urteil vom 11. Juni 1992 - 12 Rk 45/90 -). - BSG, 04.07.2023 - B 11 AL 18/23 B
Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; …
Dass dessen Rechtmäßigkeit in einem Wechsel- und Ausschließlichkeitsverhältnis zu Ansprüchen gegenüber dem Träger der Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende steht (vgl zu dieser Notwendigkeit BSG vom 11.6.1992 - 12 RK 45/90 - juris RdNr 15;… B. Schmidt in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG , 13. Aufl 2020, § 75 RdNr 18) , lässt sich der Beschwerdebegründung nicht entnehmen. - LSG Nordrhein-Westfalen, 09.06.2000 - L 14 RA 80/99
Rentenversicherung
- LSG Berlin-Brandenburg, 12.03.2009 - L 21 R 1112/08
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