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Rechtsprechung
   BSG, 12.10.1979 - 12 RK 47/77   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,54
BSG, 12.10.1979 - 12 RK 47/77 (https://dejure.org/1979,54)
BSG, Entscheidung vom 12.10.1979 - 12 RK 47/77 (https://dejure.org/1979,54)
BSG, Entscheidung vom 12. Oktober 1979 - 12 RK 47/77 (https://dejure.org/1979,54)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Herstellungsanspruch - Unrichtige Rechtsauskunft des Versicherungsträgers - Entrichtung von Beiträgen

Papierfundstellen

  • BSGE 49, 76
 
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Wird zitiert von ... (192)

  • BGH, 04.07.2013 - III ZR 201/12

    Amtshaftung des Sozialversicherungsträgers: Sozialrechtlicher …

    Er ist auf die Vornahme einer zulässigen Amts- beziehungsweise Rechtshandlung zur Herstellung desjenigen Zustandes gerichtet, der bestehen würde, wenn der Sozialleistungsträger die ihm aus dem Sozialrechtsverhältnis erwachsenden Nebenpflichten ordnungsgemäß wahrgenommen hätte (…st. Rspr., z.B.: BSG, NZS 2013, 233 Rn. 28; BSGE 65, 21, 26; 49, 76, 78 f; siehe auch Senatsurteil vom 11. Februar 1988 - III ZR 221/86, BGHZ 103, 242, 246).

    Auch wenn § 839 Abs. 1 Satz 1 BGB im Gegensatz zu den letztgenannten Instituten ein Verschulden des rechtswidrig handelnden Amtswalters erfordert (vgl. hierzu Senatsurteil vom 11. Februar 1988 - III ZR 221/86, BGHZ 103, 242, 246 f; BVerwG Buchholz 310 § 113 Abs. 1 VwGO Nr. 35; BSGE 49, 76, 77, 80) und anders als diese nicht auf Naturalrestitution, sondern auf Geldersatz gerichtet ist (…Senat aaO S. 247;… zum Hintergrund näher Schäfer/Bonk, StHG, Einführung Rn. 53), steht er damit rechtssystematisch auf derselben Stufe wie diese Ansprüche.

    Auch der durch das Bundessozialgericht entwickelte sozialrechtliche Herstellungsanspruch trat "als weiterer Baustein" zu dem System öffentlich-rechtlichen Nachteilsausgleichs, das neben dem Amtshaftungsanspruch unter anderem Regelungen über die Enteignungsentschädigung, einen Ausgleich für enteignungsgleiche Eingriffe und den Aufopferungsanspruch enthält (BSGE 49, 76, 78).

  • BSG, 22.02.1980 - 12 RK 34/79
    1979 - 12 RK 47/77 -, zur.
  • BVerwG, 08.12.1995 - 8 C 37.93

    Nachträgliche Kraftloserklärung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung

    Allerdings hat das Bundessozialgericht in ständiger Rechtsprechung (vgl. etwa BSGE 49, 76 [77 ff.] m.w.N.; 50, 12 [13 f.]; 55, 40 [43]; 58, 283 [284 f.]; 60, 43 [48]; 62, 179 [182]; 63, 112 [114]; 66, 258 [265]; 69, 85 [89]; 71, 17 [22]; 73, 56 [59 f.]; 73, 204 [210]) den sog. Herstellungsanspruch entwickelt, der im Sozialrechtsverhältnis als Folge der Verletzung behördlicher Betreuungspflichten auf Herbeiführung des Zustandes gerichtet ist, der bestünde, wenn die Behörde ihrer sozialrechtlich begründeten Betreuungspflicht durch zutreffende Auskunft oder Beratung entsprochen hätte.

    Auch auf dem Gebiet des Sozialrechts kann mit dem Herstellungsanspruch nur etwas verlangt werden, das nach dem jeweiligen Fachrecht zulässig ist, nicht dagegen eine Handlung oder Gestaltung, die das Gesetz ausschließt oder nicht gestattet (vgl. BSGE 49, 76 [80 f.]; 60, 43 [48]).

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