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| BSG, 16.02.1983 - 12 RK 5/82 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 01.07.1981 - 1 BvR 874/77
Ausbildungsausfallzeiten
Auszug aus BSG, 16.02.1983 - 12 RK 5/82
Durch die neuere Rechtsprechung des BVerfG ist geklärt, daß das nach Art. 1" GG gewährleistete "Eigentum" nicht nur private Rechte und Rechtsstellungen, sondern auch im öffentlichen Recht wurzelnde Rechtspositionen umfaßt, sofern sie ihrer Funktion nach dem privaten Eigentum entsprechen; dabei sind Rechtspositionen aus dem Recht der Sozialversicherung nicht ausgenommen (für Renten und Rentenanwartschaften vgl BVerfGE 53, 257, 289 ff; 55, 11", 131; 58, 81, 109 f).Soweit das Rechtsstaatsprinzip und die daraus zu entnehmende Einschränkung für eine "unechte" Rückwirkung von Gesetzen bei Eingriffen des Gesetzgebers in bestehende Rechte und Anwartschaften überhaupt als Prüfungsmaßstab neben Art. 1M GG heranzu- ziehen ist (vgl dazu BVerfGE 58, 81, 120 f), sind die verfassungsrechtlichen Grenzen gewahrt.
- BVerfG, 28.02.1980 - 1 BvL 17/77
Versorgungsausgleich I
Auszug aus BSG, 16.02.1983 - 12 RK 5/82
Durch die neuere Rechtsprechung des BVerfG ist geklärt, daß das nach Art. 1" GG gewährleistete "Eigentum" nicht nur private Rechte und Rechtsstellungen, sondern auch im öffentlichen Recht wurzelnde Rechtspositionen umfaßt, sofern sie ihrer Funktion nach dem privaten Eigentum entsprechen; dabei sind Rechtspositionen aus dem Recht der Sozialversicherung nicht ausgenommen (für Renten und Rentenanwartschaften vgl BVerfGE 53, 257, 289 ff; 55, 11", 131; 58, 81, 109 f).
- BVerfG, 16.07.1985 - 1 BvL 5/80
Krankenversicherung der Rentner
in dem Verfahren 1. zur verfassungsrechtlichen Prüfung des § 165 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a RVO in der Fassung des Art. 1 § 1 Nr. 1 Buchst. a des Krankenversicherungs-Kostendämpfungsgesetzes (KVKG) vom 27. Juni 1977 (BGBl. I S. 1069) sowie der Übergangsregelungen gemäß Art. 2 §§ 1 bis 3 dieses Gesetzes - Aussetzungs- und Vorlagebeschluß des Sozialgerichts Dortmund vom 12. November 1979 (S 8 Kr 26/79) - 1 BvL 5/80 - 2. über die Verfassungsbeschwerden a) des Herrn O... gegen das Urteil des Bundessozialgerichts vom 16. Februar 1983 (12 RK 77/82) - 1 BvR 1023/83 -, b) des Herrn P... gegen das Urteil des Bundessozialgerichts vom 16. Februar 1983 (12 RK 5/82) - 1 BvR 1052/83 -, c) der Frau K... gegen das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 27. Juni 1984 (L 4/Kr 55/83) ) - 1 BvR 1227/84 - Bevollmächtigter zu 2 a) - c): Rechtsanwalt Hans-Achim Fritzsche, Elisabethstraße 22, München 40 - alle Verfassungsbeschwerden mittelbar gegen § 165 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a RVO in der Fassung des Art. 1 § 1 Nr. 1 Buchst. a KVKG sowie gegen die Übergangsregelungen gemäß Art. 2 §§ 1 bis 3 KVKG. - BVerfG - 1 BvR 1052/83 (anhängig) des Herrn G. Oe, Nürnberg, unmittelbar gegen das Urteil des Bundessozialgerichts vom 16. Februar 1983 - 12 RK 77/82 - 3. des Herrn K. P., Battenberg unmittelbar gegen das Urteil des Bundessozialgerichts vom 16. Februar 1983 - 12 RK 5/82 - mittelbar gegen § 165 Abs. 1 Nr. 3 RVO in der Fassung des Artikels 1 § 1 Nr. 1 Buchstabe a des Krankenversicherungs-Kostendämpfungsgesetzes (KVKG) vom 27. Juni 1977 (BGBl. I S. 1069).
- BVerfG - 1 BvR 971/83 (anhängig) des Herrn G. Oe, Nürnberg, unmittelbar gegen das Urteil des Bundessozialgerichts vom 16. Februar 1983 - 12 RK 77/82 - 3. des Herrn K. P., Battenberg unmittelbar gegen das Urteil des Bundessozialgerichts vom 16. Februar 1983 - 12 RK 5/82 - mittelbar gegen § 165 Abs. 1 Nr. 3 RVO in der Fassung des Artikels 1 § 1 Nr. 1 Buchstabe a des Krankenversicherungs-Kostendämpfungsgesetzes (KVKG) vom 27. Juni 1977 (BGBl. I S. 1069).
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