Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   BSG, 30.11.1978 - 12 RK 6/76   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1978,63
BSG, 30.11.1978 - 12 RK 6/76 (https://dejure.org/1978,63)
BSG, Entscheidung vom 30.11.1978 - 12 RK 6/76 (https://dejure.org/1978,63)
BSG, Entscheidung vom 30. November 1978 - 12 RK 6/76 (https://dejure.org/1978,63)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1978,63) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 47, 194
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (283)Zitiert selbst (16)

  • BSG, 25.03.1976 - 7 RAr 135/74

    Zur Widerrufbarkeit von Anordnungen Wegfall der Anspruchsgrundlagen

    Auszug aus BSG, 30.11.1978 - 12 RK 6/76
    Die Klägerin kann schließlich gegen den von der Beklagten rechtmäßig festgestellten, fälligen und einziehbaren Beitragsanspruch auch nicht einen sozialversicherungsrechtlichen Ausgleichsanspruch erheben; hierbei handelt es sich um den Anspruch auf die Herstellung eines Zustandes, der bestehen würde, wenn der tätig werdende Versicherungsträger seine Pflichten gegenüber dem Betroffenen ordnungsgemäß erfüllt hätte (vgl hierzu BSGE 41, 126; 41, 260, 262 mwN;… SozR 2200 § 1290 Nr. 11).

    Ein solcher Anspruch steht der Klägerin schon deshalb nicht zu, weil der Ausgleichsanspruch nur besteht, soweit die Herstellung des Zustandes, der ohne die Rechtsverletzung eingetreten wäre, durch eine Amtshandlung im Rahmen der Sozialversicherungsgesetze möglich ist (BSGE 41, 260, 262 mwN).

    Ein solcher Anspruch ist nicht Gegenstand dieses Verfahrens; für die Entscheidung hierüber wären auch die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit nicht zuständig (vgl hierzu BSGE 41, 126, 127 f; 41, 260, 262).

  • BSG, 27.09.1961 - 3 RK 74/59
    Auszug aus BSG, 30.11.1978 - 12 RK 6/76
    Sie erscheint im Verhältnis zum Beitragsschuldner allein als Inhaberin der Forderung und damit als alleinige Gläubigerin (vgl eingehend BSGE 15, 118, 122f;… Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, Stand 8. Auflage bis einschl. 50. Nachtrag, S. 194 b mwN); die Einzugsstelle trifft gegenüber dem Beitragsschuldner die erforderliche Entscheidung aus eigenem Recht (…Urteil des erkennenden Senats vom 30. Juni 1977 - 12/3 RK 91/75 - SozR 1500 § 101 Nr. 5).

    Die Entscheidung der Einzugsstelle bleibt hinsichtlich ihrer Wirksamkeit von der Grundsatzerklärung unberührt (BSGE 15, 118, 124).

    Um eine solche Fallgestaltung handelt es sich aber bei dem gesetzlichen "Treuhandverhältnis" (vgl BSGE 15, 118, 122;… BSG SozR 1500 § 101 Nr. 5; Brackmann S. 194 b) zwischen der Einzugsstelle und den Rentenversicherungsträgern.

  • BSG, 18.12.1975 - 12 RJ 88/75

    Sozialgerichtsbarkeit - Rechtsweg - Naturalrestitution - …

    Auszug aus BSG, 30.11.1978 - 12 RK 6/76
    Die Klägerin kann schließlich gegen den von der Beklagten rechtmäßig festgestellten, fälligen und einziehbaren Beitragsanspruch auch nicht einen sozialversicherungsrechtlichen Ausgleichsanspruch erheben; hierbei handelt es sich um den Anspruch auf die Herstellung eines Zustandes, der bestehen würde, wenn der tätig werdende Versicherungsträger seine Pflichten gegenüber dem Betroffenen ordnungsgemäß erfüllt hätte (vgl hierzu BSGE 41, 126; 41, 260, 262 mwN;… SozR 2200 § 1290 Nr. 11).

    Ein solcher Anspruch ist nicht Gegenstand dieses Verfahrens; für die Entscheidung hierüber wären auch die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit nicht zuständig (vgl hierzu BSGE 41, 126, 127 f; 41, 260, 262).

  • BVerwG, 07.02.1974 - III C 115.71
    Auszug aus BSG, 30.11.1978 - 12 RK 6/76
    Die Verwirkung setzt als Unterfall der unzulässigen Rechtsausübung voraus, daß der Berechtigte die Ausübung seines Rechts während eines längeren Zeitraumes unterlassen hat und weitere besondere Umstände hinzutreten, die nach den Besonderheiten des Einzelfalles und des in Betracht kommenden Rechtsgebietes das verspätete Geltendmachen des Rechts nach Treu und Glauben dem Verpflichteten gegenüber als illoyal erscheinen lassen (BSGE 35, 91, 95 mwN; ferner BVerfG DÖV 1972, 312; BVerwG DVBl 1970, 928; BVerwGE 44, 339, 343).

    Solche die Verwirkung auslösenden "besonderen Umstände" liegen vor, wenn der Verpflichtete infolge eines bestimmten Verhaltens des Berechtigten (Verwirkungsverhalten) darauf vertrauen durfte, daß dieser das Recht nicht mehr geltend machen werde (Vertrauensgrundlage) und der Verpflichtete tatsächlich darauf vertraut hat, daß das Recht nicht mehr ausgeübt wird (Vertrauenstatbestand) und sich infolgedessen in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet hat (Vertrauensverhalten), daß ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde (vgl BVerwGE 44, 339, 343f mwN; ferner Rauch, ZfS 1969, 97, 98; Ossenbühl, Die Rücknahme fehlerhafter begünstigender Verwaltungsakte 1964 S. 99).

  • BSG, 31.07.1974 - 12 RK 1/73
    Auszug aus BSG, 30.11.1978 - 12 RK 6/76
    Der erkennende Senat hat diese Entscheidung durch Urteil vom 31. Juli 1974 - 12 RK 1/73 - (Breithaupt 1975, 179) aufgehoben und die Sache an das LSG zurückverwiesen und dazu ua ausgeführt: Die Beitragsforderungen seien dem Grunde nach gerechtfertigt; mangels tatsächlicher Feststellungen in bezug auf den von der Klägerin erhobenen Einwand der unzulässigen Rechtsausübung wegen der Verwirkung des Rechts auf die Einziehung der Beiträge sei die abschließende Entscheidung jedoch nicht möglich.

    Der erkennende Senat hat in dem das erste Revisionsverfahren abschließenden Urteil vom 31. Juli 1974 - 12 RK 1/73 - (Breithaupt 1975, 179) die Versicherungs- und Beitragspflicht der Beigeladenen zu 3) bis 55) oder deren Rechtsvorgänger dem Grunde nach festgestellt.

  • GemSOGB, 06.02.1973 - GmS-OGB 1/72

    Beteiligte an dem Verfahren vor dem Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe …

    Auszug aus BSG, 30.11.1978 - 12 RK 6/76
    An diese rechtliche Beurteilung ist der Senat gemäß § 170 Abs. 5 des Sozialgerichtsgesetzes (SGG) selbst gebunden, wenn er über eine gegen das neue Urteil der Vorinstanz gerichtete Revision zu befinden hat (vgl Beschluß des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 6. Februar 1973 - GmS-OGB 1/72, SozR Nr. 15 zu § 170 SGG ;… BSG SozR Nr. 12 zu § 170 SGG ).
  • BSG, 06.10.1977 - 7 RAr 55/76

    Zur Zulässigkeit eines Rückforderungsvorbehaltes bei der Bewilligung von …

    Auszug aus BSG, 30.11.1978 - 12 RK 6/76
    Ein Unterlassen kann ein schutzwürdiges Vertrauen nur dann begründen und zur Verwirkung eines Rechtes führen, wenn der Schuldner das Nichtstun des Gläubigers nach den Umständen als bewußt und planmäßig betrachten darf (vgl BSG, Urteil vom 6. Oktober 1977 - 7 RAr 55/76 - SozR 4100 § 40 Nr. 17).
  • BSG, 29.06.1972 - 2 RU 62/70

    Anfechtung eines Verwaltungsakt - Recht auf Anfechtung - Verwirkung - Zeitablauf …

    Auszug aus BSG, 30.11.1978 - 12 RK 6/76
    Das Rechtsinstitut der Verwirkung ist als Ausprägung des Grundsatzes von Treu und Glauben (§ 242 BGB) auch für das Sozialversicherungsrecht (vgl BSGE 7, 199, 200; 34, 211; 41, 275, 278) und insbesondere für die Nachforderung von Beiträgen zur Sozialversicherung für zurückliegende Zeiten (BSGE 17, 173, 174f; 21, 52, 55f) anerkannt.
  • BSG, 20.05.1958 - 2 RU 285/56

    Entschädigung für die Folgen eines Unfalls aus der gesetzlichen …

    Auszug aus BSG, 30.11.1978 - 12 RK 6/76
    Das Rechtsinstitut der Verwirkung ist als Ausprägung des Grundsatzes von Treu und Glauben (§ 242 BGB) auch für das Sozialversicherungsrecht (vgl BSGE 7, 199, 200; 34, 211; 41, 275, 278) und insbesondere für die Nachforderung von Beiträgen zur Sozialversicherung für zurückliegende Zeiten (BSGE 17, 173, 174f; 21, 52, 55f) anerkannt.
  • BSG, 04.07.1962 - 3 RK 53/58

    Anspruch auf Rückzahlung erstatter Beiträge zur Krankenversicherung - …

    Auszug aus BSG, 30.11.1978 - 12 RK 6/76
    Das Rechtsinstitut der Verwirkung ist als Ausprägung des Grundsatzes von Treu und Glauben (§ 242 BGB) auch für das Sozialversicherungsrecht (vgl BSGE 7, 199, 200; 34, 211; 41, 275, 278) und insbesondere für die Nachforderung von Beiträgen zur Sozialversicherung für zurückliegende Zeiten (BSGE 17, 173, 174f; 21, 52, 55f) anerkannt.
  • BSG, 05.12.1972 - 10 RV 441/71

    Gewährung von Witwenrente an die Angehörige eines Marinesoldaten der deutschen …

  • BVerwG, 18.09.1970 - VII C 26.70
  • BSG, 26.03.1976 - 6 RKa 18/75

    Kassenzahnarzt - Behandlungsweise - Wirtschaftlichkeit - Überprüfung - Antrag der …

  • BSG, 21.03.1961 - 3 RK 10/56
  • BSG, 28.04.1964 - 3 RK 9/60

    Anfechtung eines Beitragsbescheids einer Krankenkasse und nur noch hilfsweise …

  • BSG, 30.06.1977 - 3 RK 91/75
  • BSG, 14.07.2004 - B 12 KR 1/04 R

    Versicherungspflicht - geringfügige Beschäftigung - Beitragspflicht - …

    a) Das Rechtsinstitut der Verwirkung ist als Ausprägung des Grundsatzes von Treu und Glauben (§ 242 BGB) auch für das Sozialversicherungsrecht und insbesondere für die Nachforderung von Beiträgen zur Sozialversicherung anerkannt (BSGE 47, 194, 196 = SozR 2200 § 1399 Nr. 11 mwN; BSG Urteil vom 23. Mai 1989 - 12 RK 23/88, USK 8964).

    Sie bezwecken insbesondere nicht, den Arbeitgeber als Beitragsschuldner zu schützen oder ihm "Entlastung" zu erteilen (BSGE 47, 194, 198 = SozR 2200 § 1399 Nr. 11).

  • BSG, 05.07.2016 - B 1 KR 40/15 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Erteilung einer plausiblen Schlussrechnung an …

    Solche, die Verwirkung auslösenden "besonderen Umstände" liegen vor, wenn der Verpflichtete infolge eines bestimmten Verhaltens des Berechtigten (Verwirkungsverhalten) darauf vertrauen durfte, dass dieser das Recht nicht mehr geltend machen werde (Vertrauensgrundlage), und der Verpflichtete tatsächlich darauf vertraut hat, dass das Recht nicht mehr ausgeübt wird (Vertrauenstatbestand), und sich infolgedessen in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet hat (Vertrauensverhalten), dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde (stRspr;… vgl zB BSGE 112, 141 = SozR 4-2500 § 275 Nr. 8, RdNr 37;… BSGE 109, 22 = SozR 4-2400 § 7 Nr. 14, RdNr 36;… BSG SozR 4-2400 § 24 Nr. 5 RdNr 31;… BSG SozR 4-2600 § 243 Nr. 4 RdNr 36;… BSG SozR 4-4200 § 37 Nr. 1 RdNr 17;… BSG SozR 3-2400 § 4 Nr. 5 S 13; BSG Urteil vom 30.7.1997 - 5 RJ 64/95 - Juris RdNr 27;… BSGE 80, 41, 43 = SozR 3-2200 § 1303 Nr. 6 S 17 f; BSG Urteil vom 1.4.1993 - 1 RK 16/92 - FEVS 44, 478, 483 = Juris RdNr 23;… BSG SozR 2200 § 520 Nr. 3 S 7; BSG Urteil vom 29.7.1982 - 10 RAr 11/81 - Juris RdNr 15; BSGE 47, 194, 196 = SozR 2200 § 1399 Nr. 11 S 15; BSG Urteil vom 25.1.1972 - 9 RV 238/71 - Juris RdNr 17; vgl auch Hauck, Vertrauensschutz in der Rechtsprechung der Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit, in Brand/Lembke <Hrsg>, Der CGZP-Beschluss des Bundesarbeitsgerichts, 2012, S 147, 167 f)..
  • BSG, 11.08.2015 - B 9 SB 2/15 R

    Schwerbehindertenrecht - GdB-Feststellung - Heilungsbewährung - wesentliche …

    Solche, die Verwirkung auslösenden "besonderen Umstände" liegen vor, wenn der Verpflichtete - erstens - infolge eines bestimmten Verhaltens des Berechtigten (Verwirkungsverhalten) darauf vertrauen durfte, dieser werde das Recht nicht mehr geltend machen (Vertrauensgrundlage), - zweitens - der Verpflichtete tatsächlich darauf vertraut hat, das Recht werde nicht mehr ausgeübt (Vertrauenstatbestand), und - drittens - er sich infolge dessen in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet hat (Vertrauensverhalten), dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde (vgl BSGE 47, 194, 196 = SozR 2200 § 1399 Nr. 11 S 15 mwN;… BSGE 80, 41, 43 = SozR 3-2200 § 1303 Nr. 6 S 18; BVerwGE 44, 339, 343 f).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BSG
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht