Rechtsprechung
| BSG, 23.03.1993 - 12 RK 62/92 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Dortmund, 24.05.1991 - S 8 KR 76/90
- LSG Nordrhein-Westfalen, 29.04.1992 - L 16 KR 129/91
- BSG, 23.03.1993 - 12 RK 62/92
Wird zitiert von ... (15) Zitiert selbst (2)
- BSG, 15.08.1991 - 12 RK 25/89
Beiträge zur Rentenversicherung bei rückwirkender Kürzung des Krankengeldes
Auszug aus BSG, 23.03.1993 - 12 RK 62/92
Ob der zuletzt vor dem SG formulierte Antrag einer reinen Leistungsklage zur Durchsetzung eines Beitragserstattungsanspruchs nicht zulässig ist, weil darüber in der Regel zunächst durch Verwaltungsakt zu entscheiden ist (BSG SozR 3-2400 § 26 Nr. 4;… SozR 1500 § 54 Nr. 45) und ob im konkreten Fall eine Ausnahme gilt, weil die Beklagte erklärt hat, sie hebe den ursprünglich angefochtenen Beitragsbescheid auf, läßt der Senat unentschieden. - BSG, 19.03.1992 - 12 RK 58/91
Verschulden der Zahlstelle bei der Einbehaltung der Krankenversicherungsbeiträge …
Auszug aus BSG, 23.03.1993 - 12 RK 62/92
Die Beitragspflicht des Klägers ergibt sich ab 1. Januar 1989 aus § 237 SGB V, die Art und Weise der Beitragszahlung aus §§ 256 Abs. 2 Satz 1, 255 Abs. 2 Satz 1 SGB V. Das hat der Senat bereits beiläufig im Urteil vom 19. März 1992 (SozR 3-2200 § 393a Nr. 2) entschieden.
- LSG Berlin-Brandenburg, 15.03.2018 - L 9 KR 279/15
Beiträge - Nacherhebung von Beiträgen aus Versorgungsbezügen - kein …
Ganz allgemein kommt es seit der Einführung der §§ 255, 256 SGB V zur Aufrechterhaltung des Beitragsanspruchs weder auf das fehlende Verschulden der Zahlstelle noch auf das Fehlverhalten der Krankenkasse an (Anschluss an BSG vom 23.3.1993 - 12 RK 62/92 = Die Beiträge 1993, 503, juris RdNr 15).Rn. 32 Ganz allgemein kommt es seit der Einführung der §§ 255, 256 SGB V zur Aufrechterhaltung des Beitragsanspruchs weder auf das fehlende Verschulden der Zahlstelle noch auf das Fehlverhalten der Krankenkasse an (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 23. März 1993, 12 RK 62/92, zitiert nach juris, dort Rdnr. 15).
- LSG Baden-Württemberg, 26.09.2024 - L 10 R 1060/24
Sozialgerichtliches Verfahren - Aufhebung eines vollständigen Bescheides über die …
Weitere materielle Voraussetzungen (zu § 51 Abs. 2 SGB I sogleich) stellt § 255 Abs. 2 Satz 1 SGB V nicht auf, insbesondere sind auch insoweit die Regelungen der §§ 44 ff. SGB X nicht anwendbar, sodass es auf einen irgendwie gearteten Vertrauensschutz nicht ankommt, ebenso wenig darauf, ob dem Versicherten oder dem Rentenversicherungsträger oder der Krankenkasse hinsichtlich der nachträglichen Erhebung der Beiträge ein Verschulden trifft (vgl. nur BSG 23.03.1993, 12 RK 62/92, in juris, Rn. 15;… 23.05.1989, 12 RK 66/87, in juris, Rn. 22;… LSG Baden-Württemberg a.a.O.;… s. im Übrigen statt vieler nur Peters in jurisPK-SGB V, a.a.O. Rn. 47 ff. m.w.N.). - OLG Karlsruhe, 20.03.2020 - 12 U 101/19
Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes: Einbehalt rückständiger Beiträge zur …
- LSG Berlin-Brandenburg, 28.02.2013 - L 22 R 343/11
Rücknahme Beitragszuschüsse Kranken- und Pflegeversicherung - Ermessensausübung - …
Auch die Fälligkeit des Beitragsanspruchs wird durch § 256 Abs. 1 Satz 2 SGB V ausdrücklich auf den Zeitpunkt der Auszahlung der Versorgungsbezüge fixiert (BSG 12 RK 62/92).Das von der Klägerin zitierte Urteil 12 RK 52/90 rechtfertigt keine andere Beurteilung. - LSG Sachsen, 20.02.2001 - L 4 RA 186/00
Streit über den nachträglichen Einbehalt eines höheren Beitrags von der Rente …
Das Begehren des Klägers stellt sich als kombinierte Anfechtungs- und Erstattungsklage (Leistungsklage) dar, die in einem derartigen Fall zulässig ist (BSG, Urteil vom 23.03.1993, 12 RK 62/92).Bei der Zulässigkeit der nachträglichen Einbehaltung kommt es weder auf ein Verschulden der Rentenversicherung noch auf ein Fehlverhalten der Krankenkasse an (BSG, Urteil vom 23.03.93, Az: 12 RK 62/92).
- LSG Sachsen, 25.04.2001 - L 4 RA 11/01
Einbehaltung von Beiträgen zur Krankenversicherung der Rentner
Das Begehren der Klägerin stellt sich als kombinierte Anfechtungs- und Erstattungsklage (Leistungsklage) dar, die in einem derartigen Fall zulässig ist (BSG, Urteil vom 23.03.1993, 12 RK 62/92).Bei der Zulässigkeit der nachträglichen Einbehaltung kommt es weder auf ein Verschulden der Rentenversicherung noch auf ein Fehlverhalten der Krankenkasse an (BSG, Urteil vom 23.03.93 - 12 RK 62/92).
- SG Münster, 27.05.2020 - S 14 KN 22/17
- LSG Berlin-Brandenburg, 07.09.2011 - L 16 R 121/11
Rückwirkende Einbehaltung von Pflichtbeiträgen zur gesetzlichen Kranken- und …
Rn. 18 Auf ein etwaiges Verschulden der Beklagten und/oder der Beigeladenen kommt es im Hinblick auf die rückwirkende Veranlagung zur Tragung von Pflichtbeiträgen nach § 255 Abs. 1 SGB V aus der RAR des Klägers nicht an (vgl schon BSG, Urteil vom 23. März 1993 - 12 RK 62/92 - juris), so dass sich der Kläger nicht darauf berufen kann, der Beklagten sei es nach Treu und Glauben verwehrt, die Beitragsforderungen geltend zu machen. - BSG, 17.03.2022 - B 12 R 37/21 B
Einbehalt rückständiger Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung und …
Jedoch setzt sie sich weder mit der nachfolgenden Rechtsprechung des BSG zum Verschulden im Rahmen des § 255 Abs. 2 SGB V , § 60 SGB XI (… BSG Urteil vom 23.3.1993 - 12 RK 50/92 - juris RdNr 15 und BSG Urteil vom 29.11.2006 - B 12 RJ 4/05 R - BSGE 97, 292 = SozR 4-3300 § 59 Nr. 1) noch mit den Voraussetzungen der Verwirkung von Beitragsansprüchen (…zB BSG Urteil vom 27.7.2011 - B 12 R 16/09 R - BSGE 109, 22 = SozR 4-2400 § 7 Nr. 14 RdNr 35 ff;… BSG Urteil vom 1.7.2010 - B 13 R 67/09 R - SozR 4-2400 § 24 Nr. 5 RdNr 30 ff; BSG Urteil vom 23.3.1993 - 12 RK 62/92 - juris) auseinander. - LSG Baden-Württemberg, 26.03.2004 - L 4 KR 4285/02
Einbehalt rückständiger Beiträge durch Zusatzversorgungskasse trotz deren …
Der Beitragsanspruch entfalle auch nicht bei Verschulden der Kasse (Bundessozialgericht [BSG] vom 23. März 1993 - 12 RK 62/92, Die Beiträge 1993 S. 503 ff.). - LSG Baden-Württemberg, 23.05.2016 - L 5 KR 2415/14
- SG Dortmund, 27.11.2001 - S 22 RA 108/01
Rentenversicherung
- LSG Baden-Württemberg, 11.12.2012 - L 9 R 1335/10
- LSG Berlin-Brandenburg, 27.03.2012 - L 16 R 655/11
- LSG Baden-Württemberg, 25.06.2010 - L 4 KR 910/09
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