Rechtsprechung
| BSG, 11.04.1984 - 12 RK 74/82 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- REHADAT Informationssystem (Leitsatz)
Befreiung von Angestelltenversicherungspflicht - Versicherungspflicht von Rehabilitanden - Gleichheitssatz
Verfahrensgang
- SG Münster, 18.03.1980 - S 14 KR 155/78
- LSG Nordrhein-Westfalen, 08.07.1982 - L 16 KR 46/80
- BSG, 11.04.1984 - 12 RK 74/82
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- BSG, 28.04.1983 - 12 RK 42/81
Auszug aus BSG, 11.04.1984 - 12 RK 74/82
Mit dieser Befreiung schied der Versicherte aus der gesetzlichen Rentenversicherung der Angestellten aus, und zwar nicht nur für die Dauer des im Zeitpunkt der Befreiung bestehenden Beschäftigungsverhältnisses, sondern grundsätzlich für das gesamte Berufsleben als Angestellter (vgl Urteil des BSG vom 28.4.1983 12 RK 42/81), also auch mit Wirkung für künftige, mit dem Status eines Angestellten zusammenhängende und an sich zur Versicherungspflicht in der Angestelltenversicherung führende Tatbestände. - BSG, 03.10.1984 - 9a RV 8/83
Versicherungspflicht zur Rentenversicherung während des Bezuges von …
Auszug aus BSG, 11.04.1984 - 12 RK 74/82
Diese Entscheidung wird zitiert von: BSG 1984-10-03 9a RV 8/83 Anschluß.
- BSG, 13.06.1989 - 2 RU 50/88
Übergangsgeld - Rehabilitation - Beitragsentrichtung - berufsständisches …
Dieser nachträglich eingeführte Versicherungspflichttatbestand beseitigte nicht die zuvor erfolgte Befreiung des Klägers von der Versicherungspflicht gemäß § 7 Abs. 2 AVG aF (BSG vom 11. April 1984 - 12 RK 74/82 - USK 8488; vom 28. April 1983 - 12 RK 42/81 - USK 8388).Das Bundessozialgericht (BSG) hat in dem Urteil vom 11. April 1984 - 12 RK 74/82 - (…aaO) bereits entschieden, daß der Rehabilitationsträger nicht verpflichtet ist, für einen Rehabilitanden, der gemäß Art. 2 § 1 AnVNG von der Angestelltenversicherungspflicht befreit ist, zusätzlich zum Übergangsgeld Lebensversicherungsprämien zu leisten.
Mit der von ihm selbst beantragten Befreiung erlangte der Kläger im Vergleich zu einem nach wie vor Angestelltenversicherungspflichtigen eine grundsätzlich verschiedene Rechtsposition (BSG vom 11. April 1984 - 12 RK 74/82 - aaO).
- BSG, 13.10.1992 - 4 RA 19/91
Erstattung von Lebensversicherungsbeiträgen während einer medizinischen …
3 GG wird nicht verletzt, wenn der von der Versicherungspflicht befreite freiwillig versicherte medizinische Rehabilitand für die Dauer des Bezugs von Übg Beiträge für seine private Alterssicherung selbst aufbringen muß, während diese Beiträge für die Dauer des Bezugs von Alg von der BA nach § 166b AFG getragen werden (vgl hierzu entsprechend BSG, Urteile vom 6. Juli 1991 - 3 RK 2/90 -, vom 13. Juni 1989 - 2 RU 50/88 - und vom 11. April 1984 - 12 RK 74/82).Mit der von ihm selbst beantragten Befreiung schied der Kläger 1965 aus der gesetzlichen Rentenversicherung aus, und zwar für das gesamte Berufsleben, also auch für künftige, mit dem Status eines Angestellten zusammenhängende Tatbestände (vgl BSG, Urteil vom 11. April 1984 - 12 RK 74/82).
- BSG, 11.04.1984 - 12 RK 68/82
Angestelltenversicherungspflicht - Befreiung eines ausländischen Angestellten - …
Da die Befreiung von der AV-Pflicht nicht nur für das im Zeitpunkt der Befreiung bestehende Beschäftigungsverhältnis, sondern auch für künftige Beschäftigungsverhältnisse des Befreiten gilt, soweit sie der AV-Pflicht unterliegen, die Befreiung also grundsätzlich das gesamte Berufsleben des Angestellten erfaßt (Urteile des Senats vom 28. April 1983, 12 RK 42/81, und vom 11. April 1984, 12 RK 74/82), dürfen für ihn nach erfolgter Befreiung keine Pflichtbeiträge zur AV mehr entrichtet werden und kommen deshalb später in der Regel auch keine Leistungen aufgrund solcher Beiträge mehr in Betracht. - BSG, 03.10.1984 - 9a RV 8/83
Versicherungspflicht zur Rentenversicherung während des Bezuges von …
Die vom Rentenversicherungsträger ausgesprochene Befreiung von der Versicherungspflicht zur gesetzlichen Rentenversicherung erstreckt sich auf alle auch künftige mit dem Status eines Angestellten zusammenhängenden und an sich zur Versicherungspflicht in der Angestelltenversicherung führenden Tatbestände (Anschluß an BSG vom 11.4.1984 12 RK 74/82).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".