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Weitere Entscheidung unten: BSG, 29.06.1993

Rechtsprechung
   BSG, 29.06.1993 - 12 RK 48/91, 12 RK 9/92, 12 RK 91/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,235
BSG, 29.06.1993 - 12 RK 48/91, 12 RK 9/92, 12 RK 91/92 (https://dejure.org/1993,235)
BSG, Entscheidung vom 29.06.1993 - 12 RK 48/91, 12 RK 9/92, 12 RK 91/92 (https://dejure.org/1993,235)
BSG, Entscheidung vom 29. Juni 1993 - 12 RK 48/91, 12 RK 9/92, 12 RK 91/92 (https://dejure.org/1993,235)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • aerzteblatt.de (Pressemeldung)

    Krankenversicherung: Wechsel im Erziehungsurlaub

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 72, 292
  • NJW-RR 1994, 131
  • NZS 1994, 21
  • FamRZ 1994, 753 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (102)Zitiert selbst (14)

  • BSG, 10.02.1993 - 1 RK 17/91

    Arzneimittel - Zweckmäßigkeit - Krankheit - Unbekannte Ursache

    Auszug aus BSG, 29.06.1993 - 12 RK 48/91
    Ob zu den eigenen Rechten des Stammversicherten nach neuem Recht auch die einzelnen Leistungsansprüche für einen Familienangehörigen gehören, so daß er auch diese geltend machen kann, wozu er nach früherem Recht (§ 205 RVO) als Versicherter allein befugt war, ist hier nicht zu entscheiden (in der Tendenz verneinend der 1. Senat des BSG in SozR 3-2200 § 182 Nr. 13).
  • BSG, 22.03.1988 - 5a RKn 11/87

    Kombinierte Anfechtungs- und Leistungsklage - Anfechtungs- und Feststellungsklage …

    Auszug aus BSG, 29.06.1993 - 12 RK 48/91
    Die für solche Fälle gegen die Zulässigkeit vom 8. Senat des BSG erhobenen Bedenken (BSGE 63, 93, 95/96 = SozR 2200 § 205 Nr. 65) hält der erkennende Senat jedenfalls unter der Geltung des neuen Rechts und im vorliegenden Verfahren nicht für begründet (…vgl. auch das Urteil des 11. Senats in BSGE 54, 173, 174 = SozR 5420 § 32 Nr. 5).
  • BSG, 24.11.1992 - 12 RK 8/92

    Verwaltungsakt - Einzugsermächtigung - Nichtgebrauch - Krankenversicherung - …

    Auszug aus BSG, 29.06.1993 - 12 RK 48/91
    Ob in dieser Zeit (dh vor dem 7. April 1990) eine Familienversicherung hätte bestehen können oder die von der Beklagten angenommene freiwillige Versicherung bestand und diese beitragsfrei war (vgl hierzu die Urteile des Senats vom 24. November 1992, 12 RK 8/92 = SozR 3-2500 § 224 Nr. 2;… SozR 3-2200 § 383 Nr. 1;… SozR 3-2500 § 224 Nr. 3), ist daher nicht mehr zu prüfen.
  • BSG, 09.02.1993 - 12 RK 26/90

    Streit über die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung - …

    Auszug aus BSG, 29.06.1993 - 12 RK 48/91
    Der Beginn des Erziehungsurlaubs machte es erforderlich, in einer neuen vorausschauenden Betrachtungsweise (ständige Rechtsprechung, zuletzt Urteil vom 9. Februar 1993 - SozR 3-2200 § 165 Nr. 9) zu ermitteln, ob die Grenze weiterhin überschritten war.
  • BSG, 25.10.1988 - 12 RK 21/87

    Unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung ausländischer (hier: philippinischer) Seeleute …

    Auszug aus BSG, 29.06.1993 - 12 RK 48/91
    Der Familienangehörige, um dessen Versicherung es geht, ist also von einem vom Stammversicherten eingeleiteten Verwaltungsverfahren nach § 12 Abs. 2 Nr. 2 SGB X zu benachrichtigen (…vgl in anderem Zusammenhang BSGE 55, 160, 161 = SozR 1300 § 12 Nr. 1; BSGE 64, 145, 147 = SozR 2100 § 5 Nr. 3).
  • BSG, 10.11.1982 - 11 RK 1/82

    Gesamteinkommen; Eheliche Gütergemeinschaft; Einkünfte aus Gewerbebetrieb; …

    Auszug aus BSG, 29.06.1993 - 12 RK 48/91
    Die für solche Fälle gegen die Zulässigkeit vom 8. Senat des BSG erhobenen Bedenken (…BSGE 63, 93, 95/96 = SozR 2200 § 205 Nr. 65) hält der erkennende Senat jedenfalls unter der Geltung des neuen Rechts und im vorliegenden Verfahren nicht für begründet (vgl. auch das Urteil des 11. Senats in BSGE 54, 173, 174 = SozR 5420 § 32 Nr. 5).
  • BSG, 22.06.1983 - 12 RK 73/82
    Auszug aus BSG, 29.06.1993 - 12 RK 48/91
    Der Familienangehörige, um dessen Versicherung es geht, ist also von einem vom Stammversicherten eingeleiteten Verwaltungsverfahren nach § 12 Abs. 2 Nr. 2 SGB X zu benachrichtigen (vgl in anderem Zusammenhang BSGE 55, 160, 161 = SozR 1300 § 12 Nr. 1;… BSGE 64, 145, 147 = SozR 2100 § 5 Nr. 3).
  • BSG, 29.06.1993 - 12 RK 91/92

    Verheiratete Beamtin - Versicherungsfreiheit - Erziehungsurlaub - …

    Auszug aus BSG, 29.06.1993 - 12 RK 48/91
    Demnach entsteht aufgrund eines Arbeitsverhältnisses mit einem Entgelt über der Jahresarbeitsentgeltgrenze kein gesetzlich geregelter Status, der weiterbesteht, wenn das Entgelt während des Erziehungsurlaubs entfällt (anders bei versicherungsfreien Beamten, vgl Urteil vom 29. Juni 1993 - 12 RK 91/92 = SozR 3-2500 § 10 Nr. 3).
  • BSG, 24.11.1992 - 12 RK 44/92

    Erziehungsgeld - Mindestbetrag - Gesetzliche Krankenversicherung - Freiwillige …

    Auszug aus BSG, 29.06.1993 - 12 RK 48/91
    Ob in dieser Zeit (dh vor dem 7. April 1990) eine Familienversicherung hätte bestehen können oder die von der Beklagten angenommene freiwillige Versicherung bestand und diese beitragsfrei war (…vgl hierzu die Urteile des Senats vom 24. November 1992, 12 RK 8/92 = SozR 3-2500 § 224 Nr. 2;… SozR 3-2200 § 383 Nr. 1; SozR 3-2500 § 224 Nr. 3), ist daher nicht mehr zu prüfen.
  • BSG, 24.11.1992 - 12 RK 24/91

    Beitragspflicht zur Krankenversicherung während des Bezugs von Erziehungsgeld - …

    Auszug aus BSG, 29.06.1993 - 12 RK 48/91
    Ob in dieser Zeit (dh vor dem 7. April 1990) eine Familienversicherung hätte bestehen können oder die von der Beklagten angenommene freiwillige Versicherung bestand und diese beitragsfrei war (…vgl hierzu die Urteile des Senats vom 24. November 1992, 12 RK 8/92 = SozR 3-2500 § 224 Nr. 2; SozR 3-2200 § 383 Nr. 1;… SozR 3-2500 § 224 Nr. 3), ist daher nicht mehr zu prüfen.
  • BSG, 14.07.1977 - 3 RK 80/75

    Familienhilfe - Als Unternehmer tätiger Ehegatte - Arbeitnehmer

  • BSG, 29.01.1980 - 3 RK 38/79

    Familienkrankenpflege - Selbständige Tätigkeit - Familienangehörige

  • BSG, 02.10.1970 - 3 RK 91/67
  • BSG, 20.07.1976 - 3 RK 48/74

    Anspruch auf Familienhilfe - Arbeitsverdienst - Höhe - Versicherungspflichtgrenze …

  • BSG, 29.07.2003 - B 12 KR 16/02 R

    Familienversicherung - Ausschluss - Gesamteinkommen - Jahresarbeitsentgeltgrenze …

    Als Mitglied der Beklagten (Stammversicherte) hatte sie darüber hinaus das nach § 55 Abs. 1 SGG erforderliche Rechtsschutzinteresse daran, das Bestehen oder Nichtbestehen der Versicherung ihrer Kinder feststellen zu lassen (vgl BSGE 72, 292 = SozR 3-2500 § 10 Nr. 2;… BSG SozR 3-2500 § 10 Nr. 5 und 6).
  • BSG, 29.02.2012 - B 12 KR 4/10 R

    Krankenversicherung - Familienversicherung - Wahrnehmen von auf …

    Dieser grundsätzlich auch in der Berufungsinstanz zulässige gewillkürte Parteiwechsel (…vgl BSG SozR 3-1500 § 29 Nr. 1 S 3 f mwN;… Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 10. Aufl 2012, § 99 RdNr 12) war unschädlich: Der Kläger, der als Versicherter auch die Feststellung der Familienversicherung seiner Angehörigen betreiben darf, ist zur Anfechtung des streitgegenständlichen Bescheides berechtigt (vgl BSG Urteil vom 29.6.1993 - 12 RK 13/93 - USK 93109; BSGE 72, 292 = SozR 3-2500 § 10 Nr. 2).
  • BSG, 23.02.2021 - B 12 R 15/19 R

    Sozialversicherungspflicht eines Mitglieds des Vorstandes einer rechtsfähigen …

    Während bei Absinken des Entgelts auf die Grenze oder darunter sogleich Versicherungspflicht eintritt, schiebt § 6 Abs. 4 Satz 1 SGB V (…idF des Gesetzes vom 22.12.2010 aaO) die Wirkung des Überschreitens der Grenze (2016: 56 250 Euro) auf das Ende des laufenden Kalenderjahres (vgl BSG Urteil vom 29.6.1993 - 12 RK 48/91 - BSGE 72, 292, 295 f = SozR 3-2500 § 10 Nr. 2 S 6 = juris RdNr 21).
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Rechtsprechung
   BSG, 29.06.1993 - 12 RK 9/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,2217
BSG, 29.06.1993 - 12 RK 9/92 (https://dejure.org/1993,2217)
BSG, Entscheidung vom 29.06.1993 - 12 RK 9/92 (https://dejure.org/1993,2217)
BSG, Entscheidung vom 29. Juni 1993 - 12 RK 9/92 (https://dejure.org/1993,2217)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 1994, 179
 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (4)

  • BSG, 29.06.1993 - 12 RK 48/91

    Jahresarbeitsentgeltgrenze - Familienversicherung

    Auszug aus BSG, 29.06.1993 - 12 RK 9/92
    Der Senat hat mit Urteil vom 29. Juni 1993 (12 RK 11/91, zur Veröffentlichung bestimmt) für das bis Ende 1988 geltende Recht und mit weiterem Urteil vom 29. Juni 1993 (12 RK 48/91, zur Veröffentlichung bestimmt) für das ab 1989 geltende Recht entschieden, daß ein ruhendes Beschäftigungsverhältnis mit einem vorherigen Arbeitsentgelt über der Versicherungspflichtgrenze während des Erziehungsurlaubs dem Familienhilfeanspruch für die Ehefrau des Versicherten nach § 205 RVO bzw der Familienversicherung der Ehefrau des Versicherten nach § 10 SGB V nicht schadet.
  • BSG, 14.12.1988 - 9/4b RV 39/87

    Ausgleich nach § 85 SVG - Verfassungsmäßigkeit der Verzinsung - Vorausstzung des …

    Auszug aus BSG, 29.06.1993 - 12 RK 9/92
    Es ist anerkannt, daß diese Vorschrift auch auf öffentlich-rechtliche Geldschulden anzuwenden ist, wenn die Besonderheiten des öffentlichen Rechts nicht entgegenstehen (BSGE 64, 225, 230 = SozR 7610 § 291 Nr. 2 mwN).
  • BSG, 29.06.1993 - 12 RK 11/91

    Verdienst - Jahresarbeitsverdienstgrenze - Erziehungsurlaub - Familienhilfe - …

    Auszug aus BSG, 29.06.1993 - 12 RK 9/92
    Der Senat hat mit Urteil vom 29. Juni 1993 (12 RK 11/91, zur Veröffentlichung bestimmt) für das bis Ende 1988 geltende Recht und mit weiterem Urteil vom 29. Juni 1993 (12 RK 48/91, zur Veröffentlichung bestimmt) für das ab 1989 geltende Recht entschieden, daß ein ruhendes Beschäftigungsverhältnis mit einem vorherigen Arbeitsentgelt über der Versicherungspflichtgrenze während des Erziehungsurlaubs dem Familienhilfeanspruch für die Ehefrau des Versicherten nach § 205 RVO bzw der Familienversicherung der Ehefrau des Versicherten nach § 10 SGB V nicht schadet.
  • BSG, 01.06.1977 - 3 RK 2/77

    Arbeitgeberzuschuß - Anspruch auf Mutterschaftsgeld - Private Krankenversicherung …

    Auszug aus BSG, 29.06.1993 - 12 RK 9/92
    Ein dem Anspruch des Klägers entgegenstehender eigener Anspruch auf einen Beitragszuschuß stand der Ehefrau nicht zu, weil sie im Falle ihrer eigenen Versicherungspflicht während des Bezugs von Mutterschafts- und Erziehungsgeld beitragsfrei gewesen wäre (§ 383 Satz 1 RVO bzw § 224 Abs. 1 Satz 1 SGB V, vgl BSGE 44, 51 = SozR 2200 § 405 Nr. 6).
  • BSG, 26.03.1998 - B 12 KR 45/96 R

    Freiwillige Krankenversicherung - Überschreitung - Jahresarbeitsentgeltgrenze - …

    Daher kann einem privat krankenversicherten Ehemann ein Anspruch auf Beitragszuschuß zur privaten Krankenversicherung seiner Ehefrau nach § 257 Abs. 2 SGB V zustehen, deren Beschäftigungsverhältnis wegen Überschreitens der Versicherungspflichtgrenze versicherungsfrei war und während der Zeit des Mutterschaftsgeldbezuges und des Erziehungsurlaubs ohne Entgeltzahlung fortbesteht (BSG SozR 3-2500 § 257 Nr. 1).

    Für die Rechtmäßigkeit spricht, daß das Mutterschaftsgeld und der Zuschuß hierzu die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit von Mitgliedern wie der Klägerin bestimmen und beide Bezüge nicht der Beitragspflicht unterliegen (vgl BSG SozR 3-2500 § 257 Nr. 1 S 4).

  • BSG, 17.11.1999 - B 6 KA 14/99 R

    Honorierung bei Behandlung von heilfürsorgeberechtigten Personen, unentgeltliche …

    Soweit in der Rechtsprechung § 291 BGB entsprechend für die Bejahung von Zinsansprüchen herangezogen worden ist, beruhte dieses auf Besonderheiten des Soldatenversorgungsrechts (…BSGE 64, 225, 230 ff = SozR 7610 § 291 Nr. 2) und auf der atypischen Konstellation einer sozialgerichtlichen Klage zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber (BSG SozR 3-2500 § 257 Nr. 1 S 5).
  • BAG, 21.01.2003 - 9 AZR 695/01

    Beitragszuschuß zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung

    Doppelansprüche sind nicht mit der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts vereinbar (vgl. 29. Juni 1993 - 12 RK 9/92 - SozR 3-2500 § 257 Nr. 1).
  • BSG, 23.07.2014 - B 12 KR 21/12 R

    Krankenversicherung der Landwirte - Familienversicherung - ALG II-Bezieher - …

    Diese gesetzliche Konzeption bestätigt zum einen, dass der Gesetzgeber entsprechend der Rechtsprechung des BSG (vgl BSG SozR 3-2500 § 257 Nr. 1 S 5) davon ausgeht, dass eine vorangegangene Versicherung in der GKV nur dann (weitere) Voraussetzung für das Zustandekommen einer Familienversicherung ist, wenn dies ausdrücklich gesetzlich so geregelt ist.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 12.09.2008 - L 15 SO 274/07

    Sozialhilfe - Aufwendungserstattung zwischen örtlichem und überörtlichem …

    Soweit in der Rechtsprechung § 291 entsprechend für die Bejahung von Zinsansprüchen herangezogen worden ist, beruhte dieses auf Besonderheiten des Soldatenversorgungsrechts (… BSGE 64, 225, 230 ff = SozR 7610 § 291 Nr. 2) und auf der atypischen Konstellation einer sozialgerichtlichen Klage zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber (BSG SozR 3-2500 § 257 Nr. 1 S 5).".
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.12.2008 - L 1 KR 143/07

    Notwendigkeit der Schätzung des für die Versicherungspflicht maßgebliche …

    Bei dem anschließend bis zum 18. Juni 2004 bezogenen Mutterschaftsgeld handelt es sich nicht um Arbeitsentgelt i.S.d. § 14 SGB IV (vgl. BSG, Urteil vom 29. Juni 1993 - 12 RK 9/92, SozR 3-2500 § 257 Nr. 1).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 18.10.2017 - L 12 R 1106/14

    Zuschuss zur privaten Krankenversicherung - Zuschuss für Familienangehörige

    Rn. 17 Er bezieht sich auf die Ausführungen des SG und die Rechtsprechung des BSG vom 29. Juni 1993 (12 RK 9/92, SozR 3/2500 § 257 Nr. 1).
  • LAG Brandenburg, 16.11.2001 - 9 Sa 523/01

    Anspruch auf Zahlung von Beitragszuschüssen zur privaten Krankenversicherung und …

    Der gem. § 257 Abs. 2 SGB V zu zahlende Beitragszuschuss ist nicht nur für den Krankenversicherungsbeitrag des Beschäftigten, sondern auch für Beiträge zu gewähren, die für Angehörige aufgewendet werden, die bei unterstellter Krankenversicherungspflicht des Arbeitnehmers nach § 10 SGB V familienversichert wären (BSG Urteil vom 09.06.1993 - 12 RK 9/92 - SozR 3-2500 § 257 Nr. 1 = NZS 1994, 179;… Maaßen u.a., GKV-Kommentar/Wasem, § 257 Rn. 13; HzS/Hungenberg Gruppe 3 Rz 556 b f. ).
  • LSG Schleswig-Holstein, 01.12.1999 - L 8 RA 42/99
    Wie bei dem Beitragszuschuß nach § 257 Abs. 2 SGB V sind aber auch bei dem Beitragszuschuß nach § 106 Abs. 1 Satz 1 SGB VI aus Gleichbehandlungsgründen bei der Ermittlung des Grenzbetrages nach § 106 Abs. 2 Satz 4 SGB VI , d. h. der Ermittlung der Hälfte der tatsächlichen Aufwendungen für die Krankenversicherung, Prämien zu berücksichtigen, die für Ehegatten und Kinder gezahlt werden, wenn diese bei Mitgliedschaft des Zuschußberechtigten in der gesetzlichen Krankenversicherung beitragsfrei familienversichert wären (BSG SozR 3-2500 § 257 Nr. 1).
  • BSG, 09.07.2019 - B 5 RE 13/18 B

    Grundsatzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

    Es findet indes keinerlei inhaltliche Auseinandersetzung mit der einschlägigen Vorschrift, den Entscheidungsgründen des angefochtenen Urteils und dem vom LSG zitierten Urteil des BSG vom 29.6.1993 (SozR 3-2500 § 257 Nr. 1) statt.
  • LSG Bayern, 05.02.2004 - L 4 KR 75/01

    Anspruch des Krankenversicherungsträgers gegen die Bundesanstalt für Arbeit auf …

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