Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 07.12.2015 - 12 S 77.15 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 60a Abs 5 S 2 AufenthG 2004, § 61 Abs 1e AufenthG 2004
Duldung; Nebenbestimmung; auflösende Bedingung; Besitz von Rückreisepapieren - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 60a Abs 5 S 2 AufenthG, § 61 Abs 1e AufenthG
Duldung; Nebenbestimmung; auflösende Bedingung (Besitz von Rückreisepapieren); Bestimmtheit; Ermessen - Informationsverbund Asyl und Migration
AufenthG § 58, AufenthG § 60a, AufenthG § 61
Duldung, auflösende Bedingung, Erlöschen, Heimreisedokumente, Nebenbestimmung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 30.11.2015 - 11 L 506.15
- OVG Berlin-Brandenburg, 07.12.2015 - 12 S 77.15
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (4)
- VGH Bayern, 18.02.2015 - 10 C 14.1117
Prozesskostenhilfe; Abschiebungshindernis; fehlende Heimreisepapiere; …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 07.12.2015 - 12 S 77.15
Dem entsprechend hat der VGH München auch in einer Entscheidung jüngeren Datums an seiner Rechtsprechung festgehalten (vgl. VGH München, Beschluss vom 18. Februar 2015 - 10 C 14.1117 u. a. -, juris Rn. 25 m.w.N.).Die so verstandene Bedingung genügt auch dem Bestimmtheitsgrundsatz (…vgl. OVG Hamburg, a.a.O.; VGH München, Beschluss vom 18. Februar 2015, a.a.O., juris Rn. 26).
- VGH Bayern, 10.09.2008 - 19 C 08.2207
Prozesskostenhilfe
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 07.12.2015 - 12 S 77.15
Soweit der Antragsteller geltend macht, die vom Verwaltungsgericht dafür zitierte Entscheidung des VGH München vom 10. September 2008 (19 C 08.2207) sei überholt, da die damals maßgebliche Regelung am Ende des § 61 Abs. 1 AufenthG sich nunmehr in einem Unterabsatz (Abs. 1e) finde unter einer amtlichen Überschrift, die sich ausschließlich zu Fragen der Wohnsitznahme und räumlichen Beschränkung verhalte, überzeugt dies nicht.Entspräche die von dem Antragsteller vertretene Auffassung dem Willen des Gesetzgebers, hätte sie im Gesetz ihren Ausdruck gefunden (VGH München, Beschluss vom 10. September 2008, a.a.O., juris Rn. 4), zumal es bereits der herrschenden Rechtsauffassung zum AuslG 1990 entsprach, dass eine Duldung unabhängig von § 56 Abs. 5 AuslG unter einer hinreichend bestimmten auflösenden Bedingung erteilt werden darf (…vgl. OVG Hamburg, a.a.O., Rn. 5 m.w.N.) .
- OVG Berlin-Brandenburg, 27.08.2014 - 1 B 57.11
Erhebung von Sondernutzungsgebühren für das Anbringen von Werbeanlagen auf …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 07.12.2015 - 12 S 77.15
Nach dem erstinstanzlichen Vortrag des Antragstellers (Schriftsatz vom 25. November 2015) hat er die Nebenbestimmung (noch) nicht mit einem gesonderten Rechtsbehelf angegriffen (zu dieser Möglichkeit: OVG Bremen, Beschluss vom 29. März 2011 - 1 B 57.11 u. a. -, juris Rn. 7 ff.). - OVG Hamburg, 16.11.2004 - 3 Bs 503/04
Ausländerrechtliche Duldung; auflösende Bedingung; Wegfall eines tatsächlichen …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 07.12.2015 - 12 S 77.15
Der darin zum Ausdruck kommende Gesetzeszweck, eine beschleunigte Abschiebung zu ermöglichen, würde missachtet, wenn man der Regelung entnähme, dass es der Ausländerbehörde verwehrt sei, von § 61 Abs. 1e AufenthG durch die Beifügung einer auflösenden Bedingung, die an den Wegfall eines hinreichend bestimmten, der Abschiebung entgegenstehenden Grundes anknüpft, Gebrauch zu machen und die Duldung dadurch zum Erlöschen zu bringen (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 16. November 2004 - 3 Bs 503/04 -, juris Rn. 4).
- VGH Baden-Württemberg, 08.06.2022 - 12 S 3027/21
Kein Streit nach dem Asylgesetz bei Streit um eine Nebenbestimmung zu einer …
Es spricht viel dafür, dass - worauf sich auch der Antragsgegner in seiner Antragserwiderung bei dem Verwaltungsgericht berufen hat - Rechtsgrundlage der auflösenden Bedingung "Duldung erlischt mit der Bekanntgabe des Abschiebetermins" § 61 Abs. 1f AufenthG ist (vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 07.12.2015 - OVG 12 S 77.15 - juris Rn. 3; Bayerischer VGH…, Beschluss vom 18.02.2015 - 10 C 14.1117 -, juris Rn. 25, Niedersächsisches OVG…, Beschluss vom 11.01.2019 - 13 ME 220/18 -, juris Rn. 10, jeweils zum gleichlautenden § 61 Abs. 1e AufenthG in der bis zum 20.08.2019 geltenden Fassung;… Hailbronner, Ausländerrecht, § 61 Rn. 55 ;… Dollinger in: Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 13. Aufl. 2020, AufenthG, § 61 Rn. 28; siehe auch VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 24.02.2016 - 11 S 1626/15 -, juris Rn. 30 zu § 36 Abs. 1 Alt. 2 LVwVfG ). - OLG Oldenburg, 14.12.2016 - 12 W 200/16
Polizei- und Ordnungsrecht in Niedersachsen: Durchsuchung einer Wohnung zur …
Rn. 22 Soweit der Senat feststellen kann, ist streitig, ob eine Duldung unter der Bedingung des Erlöschens "mit Bekanntgabe des Abschiebungstermins" befristet ausgesprochen werden darf (dafür VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 24.2.2016, 11 S 1626/15 - juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 7.12.2015 - OVG 12 S 77.15 - juris; dagegen VG Hamburg, Urteil vom 4.5.2015, 15 K 4757/13 - juris). - VG Berlin, 03.06.2021 - 13 L 23.21 Davon unabhängig kann die Ausländerbehörde bei Wegfall des tatsächlichen Abschiebungshindernisses das zeitlich vorgezogene Erlöschen der Duldung durch Beifügung einer auflösenden Bedingung erreichen, § 61 Abs. 1f AufenthG (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 7. Dezember 2015 - OVG 12 S 77.15 - juris Rn. 7).
Denn die Auslegung ergibt, dass in einem solchen Fall erst die Bekanntgabe des Besitzes der Ausländerbehörde an einem zur Ausreise berechtigenden Dokument an den Antragsteller die Duldung zum Erlöschen bringt und nicht etwa der lediglich interne Vorgang des Eintreffens der Rückreisepapiere bei der Behörde (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 7. Dezember 2015 - OVG 12 S 77.15 - juris Rn. 8 mwN).
- VGH Baden-Württemberg, 23.06.2020 - 11 S 766/20
Streitwert im Eilverfahren um eine oder mehrere Auflagen zur Sicherung und …
Rn. 16 Legt man zugrunde, dass der Gesetzgeber jedenfalls für den Regelfall von einer sachlichen Anbindung der Auflagen nach § 61 Abs. 1e AufenthG an eine Duldung ausgegangen ist und mit der Einführung von § 61 Abs. 1e AufenthG die Spielräume der Ausländerbehörden erweitern wollte, den auf der Basis der Duldung möglichen Aufenthalt vollziehbar ausreisepflichtiger Ausländer so zu gestalten, dass Voraussetzungen für eine erfolgreiche Durchsetzung der Ausreisepflicht bestehen, spricht dies dafür, diesen Zusammenhang auch bei der Streitwertbemessung zu berücksichtigen (mit Blick auf Auflagen nach § 61 Abs. 1f AufenthG beziehungsweise entsprechende Vorgängerregelungen wie hier OVG B.-Bbg., Beschlüsse vom 07.12.2015 - OVG 12 S 77.15 -, juris Rn. 4 und 12, und vom 12.06.2013 - OVG 3 S 32.13 -, juris Rn. 4; Nieders. OVG, Beschluss vom 10.09.2014 - 8 ME 87/14 -, juris Rn. 9; OVG Sachs.-Anh., Beschluss vom 11.07.2006 - 2 O 192/06 -, juris Rn. 2; Bay. VGH, Beschluss vom 02.10.2007 - 19 C 07.2117 - juris Rn. 2; anderer Ansicht Schl.-Holst. - VG Augsburg, 17.08.2023 - Au 6 K 23.1120
Nebenbestimmung zur Duldung (auflösende Bedingung)
Rn. 27 Nach § 61 Abs. 1f AufenthG (vgl. zur Vorgängervorschrift § 61 Abs. 1e AufenthG a.F. OVG Berlin-Bbg, B.v. 7.12.2015 - 12 S 77.15 - juris Rn. 4 m.w.N.;… BayVGH, B.v. 18.2.2015 - 10 C 14.1117 u.a. - juris Rn. 25) können zu einer Duldung nach § 60a AufenthG weitere Bedingungen und Auflagen angeordnet werden; ihre Anordnung steht damit im Ermessen der Behörde. - VG Berlin, 22.01.2016 - 23 K 399.14
Anordnung einer Abschiebung nach Bulgarien
Da der Kläger diese rechtlich nicht zu beanstandende Nebenbestimmung (vgl. hierzu OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 7. Dezember 2015 - OVG 12 S 77.15 -, juris Rn. 4ff. m.w.N.) nicht angegriffen hat, erlischt die Duldung (spätestens) mit der Rückgabe des einbehaltenen bulgarischen Reisepasses an den Kläger. - VGH Bayern, 09.05.2023 - 19 CS 23.535
Isolierte Anfechtung einer Nebenbestimmung zur Duldung
Rn. 7 Das Verwaltungsgericht ist insoweit zu Recht davon ausgegangen, dass eine auflösende Bedingung einer Duldung gemäß § 61 Abs. 1f AufenthG (vorher § 61 Abs. 1e bzw. § 61 Abs. 1 Satz 2 AufenthG) beigefügt werden kann (…BayVGH, B.v. 10.9.2008 - 19 C 08.2007 - juris Rn. 4;… B.v. 18.2.2015 - 10 C 14.1117, 10 C 14.1341 - juris Rn. 25;… B.v. 9.7.2019 - 10 C 18.1082 - juris Rn. 14; OVG Berlin-Bdg, B.v. 7.12.2015 - OVG 12 S 77.15 - juris Rn. 7 <"Erlischt bei Besitz eines zur Ausreise bzw. Rückführung berechtigenden Dokuments">;… OVG Hamburg, B.v. 16.11.2004 - 3 Bs 503/04 - juris Rn. 4 ;… VG Göttingen, B.v. 31.01.2023 - 1 B 240/22 - juris Rn. 7 <"Die Duldung erlischt mit dem Tage der Abschiebung">;… VG Bremen, B.v. 17.12.2018 - 4 K 1052/17 - juris Rn. 24 <"Sofern eine Rückführung zu einem früheren Zeitpunkt möglich ist, erlischt die Duldung ab dem von der Ausländerbehörde bestimmten Ausreisetag">;… Hailbronner in Hailbronner, AuslR, AufenthG, § 60a Rn. 142;… vgl. Funke-Kaiser in Gemeinschaftskommentar, AufenthG, Stand März 2023, § 60a Rn. 114;… Dollinger in Bergmann/Dienelt, AuslR, 14. Aufl. 2022, § 60a AufenthG Rn. 67;… a.A. Bruns/Hocks in Hofmann, AuslR, 3. Aufl. 2023, § 60a Rn. 76;… offenlassend OVG Bremen, B.v. 29.3.2011 - 1 B 57/11, 1 B 67/11 - juris Rn. 10). - VG Schleswig, 21.05.2021 - 11 B 39/21
Ausländerrecht
Eine ausländerrechtliche Duldung kann mit einer hinreichend bestimmten auflösenden Bedingung erteilt werden (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 07.12.2015 - OVG 12 S 77.15 - juris, Leitsatz). - VG Berlin, 12.07.2019 - 19 L 341.19
Vorläufiger Rechtsschutz im Aufenthaltsrecht - Gestattung der Beschäftigung
Soweit es dem Antragsteller darüber hinaus darum bestellt ist, dass die ihm am 16. Mai 2019 verlängerte Duldung nicht gemäß der der Duldung beigefügten Nebenbestimmung "Erlischt bei Besitz eines zur Ausreise bzw. Rückführung berechtigenden Dokuments" vorzeitig ihre Gültigkeit verliert, ist diese Nebenbestimmung in der Hauptsache selbständig mit dem Widerspruch und der Anfechtungsklage angreifbar; demgemäß richtet sich der Eilrechtsschutz insoweit nach § 80 Abs. 5 VwGO (vgl. OVG Bremen…, Beschluss vom 29. März 2011 - OVG 1 B 57/11, 1 B 67/11 -, juris Rn. 6 ff.; dem folgend im Ergebnis auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 7. Dezember 2015 - OVG 12 S 77.15 -, juris Rn. 3; für die selbständige Anfechtbarkeit der Nebenbestimmung ferner z.B. auch VG Berlin…, Urteil vom 12. Juni 2013 - VG 29 K 6.13 -, juris Rn. 16). - VG Augsburg, 15.02.2023 - Au 6 K 22.1797
Erfolgreiche Anfechtung einer Nebenbestimmung zu einer Duldung
Rn. 32 Nach § 61 Abs. 1f AufenthG (vgl. zur Vorgängervorschrift § 61 Abs. 1e AufenthG a.F. OVG Berlin-Bbg, B.v. 7.12.2015 - 12 S 77.15 - juris Rn. 4 m.w.N.;… BayVGH, B.v. 18.2.2015 - 10 C 14.1117 u.a. - juris Rn. 25) können zu einer Duldung nach § 60a AufenthG weitere Bedingungen und Auflagen angeordnet werden; ihre Anordnung steht damit im Ermessen der Behörde.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".