Rechtsprechung
| LAG Berlin, 13.07.1999 - 12 Sa 890/98 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
Kurzfassungen/Presse
- EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)
Betriebsbedingte Kündigung, Betriebsstilllegung, Sozialauswahl
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 04.03.1999 - 87 Ca 21320/98
- LAG Berlin, 13.07.1999 - 12 Sa 890/98
- LAG Berlin, 13.07.1999 - 12 Sa 890/99
- BAG, 18.01.2001 - 2 AZR 514/99
Papierfundstellen
- NZA-RR 2000, 78
Wird zitiert von ... (2)
- LAG Hamm, 23.03.2000 - 4 Sa 1554/99
Fortbestand eines Arbeitsverhältnisses und Verpflichtung zur Weiterbeschäftigung …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LAG Hamm, 01.04.2004 - 4 Sa 1340/03
Betriebsbedingte Kündigung und Betriebsratsanhörung in der Insolvenz
Kündigt der Arbeitgeber unter Hinweis auf eine zu einem bestimmten Zeitpunkt beabsichtigten Betriebsstillegung, die bereits greifbare Formen angenommen hat (und später tatsächlich vollzogen wird), einheitlich sämtliche Arbeitnehmer, dann ist in einer solchen Konstellation eine Sozialauswahl nach § 1 Abs. 3 KSchG nicht notwendig (LAG Berlin v. 13.07.1999 - 12 Sa 890/98, NZA-RR 2000, 78 = ZInsO 1999, 661; LAG Thüringen v. 16.10.2000 - 8 Sa 207/00, ZInsO 2001, 288 = ZIP 2000, 2331; BAG v. 18.01.2001 - 2 AZR 167/00, ArbRB 2002, 63 [Berscheid] = BAGReport 2002, 104 = ZInsO 2001, 822), so daß Angaben über Familienstand und Unterhaltsverpflichtungen bspw. entbehrlich sind.
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