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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 17.09.1987 - 12 TH 79/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,5194
VGH Hessen, 17.09.1987 - 12 TH 79/87 (https://dejure.org/1987,5194)
VGH Hessen, Entscheidung vom 17.09.1987 - 12 TH 79/87 (https://dejure.org/1987,5194)
VGH Hessen, Entscheidung vom 17. September 1987 - 12 TH 79/87 (https://dejure.org/1987,5194)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 10 Abs 2 AsylVfG, § 11 Abs 2 AsylVfG
    Umfang der gerichtlichen Sachaufklärungspflicht im Aussetzungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (6)

  • VGH Hessen, 28.08.1985 - 10 TH 1561/85

    Sofortvollzug einer Abschiebungsverfügung nach Asyl-Ablehnung; Mitwirkungspflicht …

    Auszug aus VGH Hessen, 17.09.1987 - 12 TH 79/87
    Diese gesetzliche Regelung ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden; allerdings ist zu beachten, daß im gerichtlichen Eilverfahren die Feststellung der offensichtlichen Unbegründetheit, soll sie bejaht werden, erschöpfend geprüft werden muß (Hess. VGH, B. v. 20.04.1983 - 10 TH 227/83 - und v. 28.08.1985 - 10 TH 1561/85 -) .

    Voraussetzung hierfür wäre, daß es eindeutig aussichtslos ist, daß sich also seine Ablehnung geradezu aufdrängt (Hess. VGH, B. v. 20.04.1983 - 10 TH 227/83 -, v. 28.08.1985 - 10 TH 1561/85 - und v. 09.06.1986 - 10 TH 865/86 -).

  • VGH Hessen, 09.06.1986 - 10 TH 865/86

    Überprüfung des Offensichtlichkeitsurteils im vorläufigen Rechtsschutzverfahren …

    Auszug aus VGH Hessen, 17.09.1987 - 12 TH 79/87
    Fehlt es an der vorn Bundesamt angenommen Offensichtlichkeit, so muß die aufschiebende Wirkung der Klage gegen die Abschiebungsandrohung angeordnet werden (Hess. VGH, B. v. 09.06.1986 - 10 TH 865/86 -).

    Voraussetzung hierfür wäre, daß es eindeutig aussichtslos ist, daß sich also seine Ablehnung geradezu aufdrängt (Hess. VGH, B. v. 20.04.1983 - 10 TH 227/83 -, v. 28.08.1985 - 10 TH 1561/85 - und v. 09.06.1986 - 10 TH 865/86 -).

  • VGH Hessen, 20.04.1983 - 10 TH 227/83

    Zum Sofortvollzug aufenthaltsbeendender Maßnahmen; Abschiebungsandrohung und …

    Auszug aus VGH Hessen, 17.09.1987 - 12 TH 79/87
    Diese gesetzliche Regelung ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden; allerdings ist zu beachten, daß im gerichtlichen Eilverfahren die Feststellung der offensichtlichen Unbegründetheit, soll sie bejaht werden, erschöpfend geprüft werden muß (Hess. VGH, B. v. 20.04.1983 - 10 TH 227/83 - und v. 28.08.1985 - 10 TH 1561/85 -) .

    Voraussetzung hierfür wäre, daß es eindeutig aussichtslos ist, daß sich also seine Ablehnung geradezu aufdrängt (Hess. VGH, B. v. 20.04.1983 - 10 TH 227/83 -, v. 28.08.1985 - 10 TH 1561/85 - und v. 09.06.1986 - 10 TH 865/86 -).

  • VGH Hessen, 16.05.1986 - 10 TH 489/86
    Auszug aus VGH Hessen, 17.09.1987 - 12 TH 79/87
    Ohne zuvor diese Möglichkeit weiterer Sachaufklärung genutzt zu haben, darf das Verwaltungsgericht einen Eilantrag, der sich gegen eine auf § 11 Abs. 2 AsylVfG gestützte Abschiebungsandrohung richtet, nicht ablehnen (vgl. Hess. VGH, B. v. 16.05.1986 - 10 TH 489/86 -).

    Denn dies würde eine unangemessene Vorwegnahme und Verlagerung der im asylrechtlichen Klageverfahren ohnehin notwendigen Sachaufklärung des Verwaltungsgerichts bedeuten (Hess. VGH, B. v. 16.05.1986 - 10 TH 489/86 -) .

  • VGH Hessen, 12.07.1984 - 10 TH 1646/84
    Auszug aus VGH Hessen, 17.09.1987 - 12 TH 79/87
    Bei der gerichtlichen Überprüfung ist die Sach- und Rechtslage im gegenwärtigen Zeitpunkt maßgeblich (Hess. VGH, B. v. 12.07.1984 - 10 TH 1646/84 und v. 17.07.1984 - 10 TH 1532/ß4 -).

    Demgemäß hat der früher für Asylverfahren allein zuständige 10. Senat des Hessischem Verwaltungsgerichtshofs regelmäßig von weiteren eigenen Aufklärungsmaßnahmen in Eilverfahren der vorliegenden Art abgesehen (vgl. z. B. B. v. 12.07.1984 - 10 TH 1646/84 - und v. 18.04.1985 - 10 TH 540/85 -).

  • VGH Hessen, 02.02.1987 - 10 TH 61/87

    Zurückverweisung einer asylrechtlichen Eilsache an das Verwaltungsgericht

    Auszug aus VGH Hessen, 17.09.1987 - 12 TH 79/87
    Es hat nämlich - auf Seite 6 des Beschlusses - zwei Auskünfte des Auswärtigen Amtes sowie die in mehreren obergerichtlichen Urteilen herangezogenen Nachweise verwertet, ohne sie zuvor in das vorliegende Verfahren eingeführt zu haben (vgl. Hess. VGH, B. v. 02.02.1987 - 10 TH 61/87 -).
  • VGH Hessen, 06.08.1990 - 12 TH 929/89

    Zustellung eines gerichtlichen Beschlusses an früheren Prozeßbevollmächtigten …

    Rn. 5 Insbesondere ist die Feststellung der offensichtlichen Unbegründetheit der Asylanträge in den der Abschiebungsandrohung zugrundeliegenden Bescheiden des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge vom 26. April 1988 nach der im vorliegenden Verfahren -- soll die offensichtliche Unbegründetheit bejaht werden -- gebotenen erschöpfenden Überprüfung (vgl. BVerfG, 02.05.1984, -- 2 BvR 1413/83 -- BVerfGE 67, 43, 62 = EZAR 632 Nr. 1; Hess. VGH, 28.08.1985 -- 10 TH 1561/85 --, EZAR 226 Nr. 7 = ESVGH 36, 21; Hess. VGH, 17.09.1987 -- 12 TH 79/87 --) als zutreffend zu erachten; die Ablehnung der Asylanträge drängt sich nämlich geradezu auf, weil sich das Asylbegehren der Antragsteller auch nach der insoweit maßgeblichen Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Beschwerdeentscheidung (vgl. dazu: Hess. VGH, 22.12.1987 -- 12 TH 2452/87 --, InfAuslR 1988, 265 m.w.N.) als eindeutig aussichtslos darstellt.

    Denn die Antragsteller hatten jedenfalls im gerichtlichen Verfahren die Möglichkeit, ihr Asylbegehren schriftsätzlich zu begründen, und haben hiervon auch Gebrauch gemacht; dieses Vorbringen hat der Senat sämtlich zu berücksichtigen, denn maßgebend für die in vorliegendem Verfahren -- soll die offensichtliche Unbegründetheit bejaht werden -- gebotene erschöpfende Überprüfung (BVerfG, 02.05.1984 -- 2 BvR 1413/83 --, BVerfGE 67, 43, 62 = EZAR 632 Nr. 1; Hess. VGH, 28.08.1985 -- 10 TH 1561/85 --, EZAR 226 Nr. 7 = ESVGH 36, 21; Hess. VGH, 17.09.1987 -- 12 TH 79/87 --) ist die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Beschwerdeentscheidung (vgl. dazu Hess. VGH, 22.12.1987 -- 12 TH 2452/87 --, InfAuslR 1988, 265 m.w.N.).

  • VGH Hessen, 08.12.1988 - 12 TH 3584/88

    Ausreisefrist bei offensichtlich unbegründetem Asylantrag und Anordnung der …

    Rn. 3 Allerdings ist die Feststellung der offensichtlichen Unbegründetheit des Asylantrags in dem der Abschiebungsandrohung zugrundeliegenden Bescheid des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge vom 17. Dezember 1987 nach der im vorliegenden Verfahren -- soll die offensichtliche Unbegründetheit bejaht werden -- gebotenen erschöpfenden Überprüfung (vgl. BVerfG, 02.05.1984, BVerfGE 67, 43, 62 = EZAR 632 Nr. 1; Hess. VGH, 28.08.1985 -- 10 TH 1561/85 --, EZAR 226 Nr. 7 = ESVGH 26, 21; Hess. VGH, 17.09.1987 -- 12 TH 79/87 --) als zutreffend zu erachten; die Ablehnung des Asylantrags drängt sich nämlich geradezu auf, weil sich das Asylbegehren des Antragstellers auch nach der insoweit maßgeblichen Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Beschwerdeentscheidung (vgl. dazu: Hess. VGH, 22.12.1987 -- 12 TH 2452/87 -- m.w.N.) als eindeutig aussichtslos darstellt.
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