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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 20.05.1994 - 12 TH 986/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,2193
VGH Hessen, 20.05.1994 - 12 TH 986/94 (https://dejure.org/1994,2193)
VGH Hessen, Entscheidung vom 20.05.1994 - 12 TH 986/94 (https://dejure.org/1994,2193)
VGH Hessen, Entscheidung vom 20. Mai 1994 - 12 TH 986/94 (https://dejure.org/1994,2193)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 6 EWGAssRBes 1/80, § 14 Abs 2 AuslG
    (Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis nach EWGAssRBes 1/80 Art 6 Abs 1 - ordnungsgemäße Beschäftigung)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ARB 1/80 Art. 6; AuslG § 14 Abs. 2
    Ausländerrecht: Anspruch auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis nach ARB 1/80

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zustimmung einer ordnungsgemäßen Beschäftigung im Sinne des Art. 6 Abs. 1 des Beschlusses Nr. 1/80 des Assoziationsrats EWG/Türkei ; Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltsgenehmigung für die Dauer einer noch laufenden Arbeitserlaubnis; Aufenthalt in Deutschland ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 16.12.1992 - C-237/91

    Kus / Landeshauptstadt Wiesbaden

    Auszug aus VGH Hessen, 20.05.1994 - 12 TH 986/94
    Gemäß Art. 6 Abs. 1 1. Gedankenstrich ARB kann ein türkischer Arbeitnehmer nicht nur die Verlängerung seiner Arbeitserlaubnis, sondern auch die Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung verlangen, wenn er mindestens ein Jahr ordnungsgemäß bei dem gleichen Arbeitgeber beschäftigt war und über einen Arbeitsplatz verfügt (EuGH, 16.12.1992 - C-237/91 -, EZAR 810 Nr. 7 = NVwZ 1993, 258).

    Eine ordnungsgemäße Beschäftigung im Sinne von Art. 6 ARB setzt eine gesicherte und nicht nur vorläufige Position auf dem Arbeitsmarkt voraus, ist also dann nicht gegeben, wenn ein türkischer Arbeitnehmer sich lediglich verfahrensbedingt vorläufig im Bundesgebiet aufhalten darf (EuGH, 20.09.1990 - C-192/89 -, EZAR 811 Nr. 11 = NVwZ 1991, 255); eine ordnungsgemäße Beschäftigung kann nur ausüben, wer sowohl über ein nicht nur vorübergehendes Aufenthaltsrecht als auch über eine gesicherte und nicht nur vorläufige Position auf dem Arbeitsmarkt verfügt (vgl. EuGH, 16.12.1992, a.a.O.).

  • EuGH, 20.09.1990 - C-192/89

    Sevince / Staatssecretaris van Justitie

    Auszug aus VGH Hessen, 20.05.1994 - 12 TH 986/94
    Eine ordnungsgemäße Beschäftigung im Sinne von Art. 6 ARB setzt eine gesicherte und nicht nur vorläufige Position auf dem Arbeitsmarkt voraus, ist also dann nicht gegeben, wenn ein türkischer Arbeitnehmer sich lediglich verfahrensbedingt vorläufig im Bundesgebiet aufhalten darf (EuGH, 20.09.1990 - C-192/89 -, EZAR 811 Nr. 11 = NVwZ 1991, 255); eine ordnungsgemäße Beschäftigung kann nur ausüben, wer sowohl über ein nicht nur vorübergehendes Aufenthaltsrecht als auch über eine gesicherte und nicht nur vorläufige Position auf dem Arbeitsmarkt verfügt (…vgl. EuGH, 16.12.1992, a.a.O.).
  • BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83

    Verfassungsmäßigkeit des Sofortvollzuges aufenthaltsbeendender Anordnungen gegen …

    Auszug aus VGH Hessen, 20.05.1994 - 12 TH 986/94
    Die Nichtverlängerung der Aufenthaltserlaubnis ist nämlich offensichtlich rechtmäßig, und im Hinblick darauf rechtfertigen es öffentliche Belange, welche die persönlichen Interessen des Antragstellers überwiegen und über das den angegriffenen Verwaltungsakt selbst rechtfertigende Interesse hinausgehen, den Rechtsschutzanspruch des Antragstellers einstweilen zurückzustellen, um unaufschiebbare Maßnahmen im Interesse des allgemeinen Wohls rechtzeitig in die Wege zu leiten (BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83 -, BVerfGE 69, 220 = EZAR 622 Nr. 1; Hess. VGH, 22.09.1988 - 12 TH 836/88 -, EZAR 622 Nr. 6 = InfAuslR 1989, 14).
  • VGH Hessen, 22.09.1988 - 12 TH 836/88

    Befristete Aufenthaltserlaubnis und vorläufiger Rechtsschutz; Umgehung der …

    Auszug aus VGH Hessen, 20.05.1994 - 12 TH 986/94
    Die Nichtverlängerung der Aufenthaltserlaubnis ist nämlich offensichtlich rechtmäßig, und im Hinblick darauf rechtfertigen es öffentliche Belange, welche die persönlichen Interessen des Antragstellers überwiegen und über das den angegriffenen Verwaltungsakt selbst rechtfertigende Interesse hinausgehen, den Rechtsschutzanspruch des Antragstellers einstweilen zurückzustellen, um unaufschiebbare Maßnahmen im Interesse des allgemeinen Wohls rechtzeitig in die Wege zu leiten (BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83 -, BVerfGE 69, 220 = EZAR 622 Nr. 1; Hess. VGH, 22.09.1988 - 12 TH 836/88 -, EZAR 622 Nr. 6 = InfAuslR 1989, 14).
  • VGH Hessen, 25.05.1993 - 13 TH 1869/92

    Ausreisefrist: Ankündigung der Abschiebung drei Monate vorher zur Vorbereitung …

    Auszug aus VGH Hessen, 20.05.1994 - 12 TH 986/94
    Zwar hat das Verwaltungsgericht zu Recht die Bestimmung der Ausreisefrist in dem ursprünglichen Bescheid vom 15. März 1993 beanstandet (vgl. dazu Hess. VGH, 25.05.1993 - 13 TH 1869/92 -, EZAR 041 Nr. 1 = InfAuslR 1993, 331; Hess. VGH, 08.12.1993 - 12 TH 1558/93 -), eine Abwägung der beiderseitigen Interessen rechtfertigt aber nach Auffassung des Senats im vorliegenden Fall nicht die Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen die Abschiebungsandrohung.
  • VGH Hessen, 15.12.1993 - 12 TH 2030/93

    ASSOZIATIONSRATSBESCHLUß; Massgeblicher Zeitpunkt zur Beurteilung der Frage, ob …

    Auszug aus VGH Hessen, 20.05.1994 - 12 TH 986/94
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Frage, ob ein türkischer Staatsangehöriger diese Voraussetzungen erfüllt, ist der des Erlasses einer die Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis versagenden oder in anderer Weise aufenthaltsbeendend wirkenden ausländerrechtlichen Verfügung (Hess. VGH, 15.12.1993 - 12 TH 2030/93 -, EZAR 025 Nr. 8 = InfAuslR 1994, 94 = 1994, 173).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.10.2007 - 11 S 2967/06

    Wirkungen der nachträglichen zeitlichen Beschränkung der Aufenthaltserlaubnis; …

    In der Rechtsprechung deutscher Verwaltungsgerichte wird im Anschluss daran im Wesentlichen auf den Einklang mit den arbeitserlaubnis- und aufenthaltsrechtlichen Vorschriften abgestellt (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.01.1995 - 1 C 2.94 - BVerwGE 97, 301; HessVGH, Beschluss vom 20.05.1994 - 12 TH 986/94 - InfAuslR 1994, 307 ).
  • VGH Hessen, 29.03.1995 - 12 TH 2856/94

    Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung: maßgeblicher Zeitpunkt für die …

    Eine ordnungsgemäße Beschäftigung kann dabei aber nur ausüben, wer sowohl über ein nicht nur vorübergehendes Aufenthaltsrecht als auch über eine gesicherte und nicht nur vorläufige Position auf dem Arbeitsmarkt verfügt (…vgl. EuGH, 16.12.1992, a.a.O.), so daß dies nur dann gegeben ist, wenn sowohl die Zustimmung der Ausländerbehörde als auch des Arbeitsamts vorliegen, soweit Aufenthalt oder Erwerbstätigkeit nicht ohne Genehmigung gestattet sind (vgl. Hess. VGH, 20.05.1994 - 12 TH 986/94 - vgl. auch BVerwG, 24.01.1995 - 1 C 2.94 -).
  • VGH Hessen, 22.05.1996 - 12 TG 657/96

    Verlängerung der einem türkischen Spezialitätenkoch aufgrund AAV § 4 Abs 4 …

    Dies verlangt, daß sowohl die Zustimmung der Ausländerbehörde zum Aufenthalt als auch die des Arbeitsamtes zur Erwerbstätigkeit vorliegen müssen, soweit Aufenthalt oder Erwerbstätigkeit nicht ohne Genehmigung gestattet sind (vgl. Hess. VGH, 20.05.1994 - 12 TH 986/94 - BVerwG, 24.01.1995 - 1 C 2/94 -, EZAR 025 Nr. 12 = NVwZ 1995, 1110).
  • VGH Hessen, 26.06.1998 - 6 UZ 592/98

    Zulassung eines Rechtsmittels wegen Abweichung zwecks Sicherung der …

    Rn. 10 Entgegen der Auffassung der Kläger weicht das angegriffene Urteil hinsichtlich der Benennung des Zielstaats nicht von den Entscheidungen des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 24. Februar 1994 - 13 TH 836/93 - (AuAS 1994, 98) und vom 20. Mai 1994 - 12 TH 986/94 - (InfAuslR 1994, 307 = GewArch 1994, 350 = AuAS 1994, 2) ab.
  • VGH Hessen, 21.09.1998 - 6 TG 2276/97

    Kein Vertrauensschutz bei einer durch Täuschung erlangten Aufenthaltserlaubnis …

    Die Ordnungsmäßigkeit der Beschäftigung setzt nämlich eine gesicherte und nicht nur vorläufige Position des Betroffenen auf dem Arbeitsmarkt und damit das Bestehen eines nicht bestrittenen Aufenthaltsrechts voraus (st. Rspr. EuGH, 20.09.1990 - C 192/89 -, Slg. 1990, I-3461; 16.12.1992 - C 237/91 -, Slg. 1992, I-6781; 06.06.1995 - C 434/93 -, Slg. 1995, I-1475; BVerwG, 24.01.1995 - 1 C 2.94 -, EZAR 025 Nr. 12; Hess. VGH, 20.05.1994 - 12 TH 986/94 -).
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