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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 22.12.1987 - 12 TP 2454/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,5846
VGH Hessen, 22.12.1987 - 12 TP 2454/87 (https://dejure.org/1987,5846)
VGH Hessen, Entscheidung vom 22.12.1987 - 12 TP 2454/87 (https://dejure.org/1987,5846)
VGH Hessen, Entscheidung vom 22. Dezember 1987 - 12 TP 2454/87 (https://dejure.org/1987,5846)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (7)

  • VGH Hessen, 22.12.1987 - 12 TH 2452/87

    Zur Frage der offensichtlichen Unbegründetheit eines Asylbewerbers bei …

    Auszug aus VGH Hessen, 22.12.1987 - 12 TP 2454/87
    Der Senat hat in seinem Beschluß vom heutigen Tage in der Sache 12 TH 2452/87 näher dargelegt, daß das Asylbegehren des Antragstellers wegen der schlüssig vorgetragenen Nachfluchttatbestände jedenfalls nicht offensichtlich unbegründet sei, weil nicht ausgeschlossen werden könne, daß die betreffenden Aktivitäten des Antragstellers dem türkischen Staat bekanntgeworden seien und ihm deshalb bei seiner Rückkehr politisch motivierte Verfolgung drohe, und weil der Senat noch nicht grundsätzlich entschieden habe, ob und unter welchen Voraussetzungen selbstgeschaffene Nachfluchttatbestände asylrechtlich relevant seien.

    Seinerzeit war nämlich über den Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO noch nicht entschieden; insbesondere war die Ausreisefrist noch nicht - was erst durch die heutige stattgebende Senatsentscheidung in der Sache 12 TH 2452/87 über § 11 Abs. 3 AsylVfG ausgelöst worden ist - kraft Gesetzes auf einen Monat nach Eintritt der Unanfechtbarkeit der Ablehnung des Asylantrags verlängert worden, wie dies der in § 28 Abs. 2 AsylVfG vorgesehenen Mindestfrist entspricht.

  • VGH Hessen, 01.12.1987 - 12 TP 2840/87

    PROZEßKOSTENHILFE; MAßGEBENDER ZEITPUNKT; BESCHWERDEVERFAHREN

    Auszug aus VGH Hessen, 22.12.1987 - 12 TP 2454/87
    Hat sich das Verwaltungsgericht hieran gehalten und die Entscheidung über den Prozeßkostenhilfeantrag nicht ungebührlich verzögert, so bleibt auch für die Überprüfung der gesetzlichen Voraussetzungen für die Gewährung von Prozeßkostenhilfe im Beschwerdeverfahren die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Entscheidung des Verwaltungsgerichts maßgebend, weil eine eventuelle Prozeßkostenhilfegewährung von da an wirken soll (Hess . VGH , a . a . O . , u. B. v. 21.10.1987 - 12 TP 2521/87 -, v. 01.12.1987 - 12 TP 2840/87 - u. v. 02.12.1987 - 12 TP 2520/87 -).

    Indessen ist zu beachten, daß sich die den maßgebenden Zeitpunkt bestimmende Entscheidung des Verwaltungsgerichts nicht in der erstmaligen Beschlußfassung über den Prozeßkostenhilfeantrag erschöpft; sie schließt vielmehr auch die Beschlußfassung über die eventuelle Abhilfe der hiergegen eingelegten Beschwerde ein; Änderungen der Sach- und Rechtslage zugunsten des Antragstellers, die in der Zwischenzeit eintreten, sind deshalb zu berücksichtigen, freilich nur mit der Folge, daß frühestens ab Eintritt der betreffenden Änderung Prozeßkostenhilfe bewilligt werden kann (Hess. VGH, B, v. 01.12.1987 - 12 TP 2840/87 -).

  • VGH Hessen, 03.09.1982 - X TE 11/82
    Auszug aus VGH Hessen, 22.12.1987 - 12 TP 2454/87
    Rn. 2 Über einen Prozeßkostenhilfeantrag ist zu entscheiden, sobald der Antragsteller die erforderlichen Unterlagen über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 117 Abs. 2 und 4 ZPO eingereicht hat und der Gegner des zugrundeliegenden Hauptsacheverfahrens gemäß § 118 Abs. 1 Satz 1 ZPO gehört ist (Hess. VGH, B. v. 03.09.1982 - X TE 11/82 -).

    Hat das Verwaltungsgericht dagegen die Entscheidung über den Prozeßkostenhilfeantrag ungebührlich verzögert, so ist für das Beschwerdeverfahren der Zeitpunkt rechtlich maßgebend, in dem das Verwaltungsgericht hätte entscheiden müssen, sofern sich in der Zeit bis zur tatsächlichen Entscheidung des Verwaltungsgerichts die Sach- und Rechtslage zum Nachteil des Antragstellers verändert hat (Hess. VGH, B. v. 03.09.1982 - X TE 11/82 -).

  • BVerwG, 17.02.1986 - 1 B 30.86

    Asylrecht - Abschiebungsandrohung

    Auszug aus VGH Hessen, 22.12.1987 - 12 TP 2454/87
    Zwar kommt es im Rahmen der Anfechtungsklage gegen eine Abschiebungsandrohung i.S.d. § 11 Abs. 2 i.V.m. § 10 Abs. 2 AsylVfG nicht darauf an, ob das Asylgesuch offensichtlich unbegründet ist; vielmehr ist, sofern die Abschiebungsandrohung nicht an sonstigen Rechtsfehlern leidet, die gegen sie gerichtete Anfechtungsklage abzuweisen, wenn die auf Asylanerkennung gerichtete Verpflichtungsklage ebenfalls abgewiesen wird (BVerwG, B. v. 17.02.1986, EZAR 631 Nr. 2, DVBl. 1986, 518).
  • VGH Hessen, 23.06.1989 - 10 UE 967/84

    Ahmadi, Pakistan; vorübergehende Rückkehr in den Verfolgerstaat

    Auszug aus VGH Hessen, 22.12.1987 - 12 TP 2454/87
    Hiervon kann lediglich bei Klagen gegen Ausreiseaufforderungen und Abschiebungsandrohungen nach § 28 Abs. 1 Satz 1 AsylVfG, die Rede sein, wenn sich die Angriffe des Asylbewerbers in einem Verbundverfahren nach § 30 AsylVfG in der Behauptung erschöpfen, der Asylantrag sei zu Unrecht abgelehnt worden (Hess. VGH, B. v. 14.08.1984 - 10 UE 967/84 - u.v. 28.10.1987 - 12 TE 1883/.86 -, EZAR 221 Nr. 28, m.w.N.).
  • VGH Hessen, 28.10.1987 - 12 TE 1883/86

    Rechtsschutzbedürfnis für Anfechtungsklage gegen die Anordnung …

    Auszug aus VGH Hessen, 22.12.1987 - 12 TP 2454/87
    Denn anders als bei den aufenthaltsbeendenden Maßnahmen nach § 28 Abs. 1 Satz 1 AsylVfG endet die Ausreisefrist bei den auf § 11 Abs. 2 i.V.m. § 10 Abs. 2 AsylVfG gestützten Abschiebungsandrohungen nicht frühestens einen Monat nach Eintritt der Unanfechtbarkeit der Ablehnung des Asylantrags (§ 28 Abs. 2 AsylVfG) mit der Folge, daß sie mit Eintritt der Rechtskraft einer der Asylklage stattgebenden Entscheidung gegenstandslos werden (Hess. VGH, B. v. 28.10.1987 - 12 TE 1883/86 -, a.a.O., m.w.N.), sondern - nach pflichtgemäßem Ermessen der Ausländerbehörde - schon vor dem unanfechtbaren Abschluß des Asylverfahrens, nämlich hier grundsätzlich (abgesehen von dem Fall einer Antragstellung nach § 80 Abs. 5 VwGO) am 25.03.1987.
  • VGH Hessen, 21.10.1987 - 12 TP 2521/87

    PROZEßKOSTENHILFE; BESCHWERDEVERFAHREN; MAßGEBENDER ZEITPUNKT

    Auszug aus VGH Hessen, 22.12.1987 - 12 TP 2454/87
    Hat sich das Verwaltungsgericht hieran gehalten und die Entscheidung über den Prozeßkostenhilfeantrag nicht ungebührlich verzögert, so bleibt auch für die Überprüfung der gesetzlichen Voraussetzungen für die Gewährung von Prozeßkostenhilfe im Beschwerdeverfahren die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Entscheidung des Verwaltungsgerichts maßgebend, weil eine eventuelle Prozeßkostenhilfegewährung von da an wirken soll (Hess . VGH , a . a . O . , u. B. v. 21.10.1987 - 12 TP 2521/87 -, v. 01.12.1987 - 12 TP 2840/87 - u. v. 02.12.1987 - 12 TP 2520/87 -).
  • VGH Hessen, 08.11.1988 - 12 TP 1096/88

    Prozeßkostenhilfe für Klage gegen Abschiebungsandrohung vor Anordnung der …

    Hat sich das Verwaltungsgericht hieran gehalten und die Entscheidung über den Prozeßkostenhilfeantrag nicht ohne sachlichen Grund verzögert, so bleibt auch für die Überprüfung der gesetzlichen Voraussetzungen für die Gewährung von Prozeßkostenhilfe im Beschwerdeverfahren die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Entscheidung des Verwaltungsgerichts maßgebend, weil eine eventuelle Prozeßkostenhilfebewilligung von da an wirken soll (Hess. VGH, 03.09.1982 - X TE 11/82 -, 21.10.1987 - 12 TP 2521/87 -, 01.12.1987 - 12 TP 2840/87 -, 02.12.1987 - 12 TP 2520/87 - u. 22.12.1987 - 12 TP 2454/87 -).

    Demgegenüber kann das nach § 10 Abs. 3 Sätze 3 bis 5 AsylVfG i.V.m. § 80 Abs. 5 VwGO statthafte Antragsverfahren jedenfalls nur dann Erfolg haben, wenn die fragliche Abschiebungsandrohung nicht infolge Ablaufs der Klagefrist bestandskräftig geworden ist (Hess. VGH, 22.12.1987 - 12 TP 2454/87 -).

    Es wäre daher - auch vom Ergebnis her - unvertretbar, wollte man dem Asylbewerber, der die Kosten der Prozeßführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann, lediglich für den asylrechtlichen Teil des Hauptsacheverfahrens und für das Antragsverfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO bei hinreichender Erfolgsaussicht seiner Rechtsverfolgung in bezug auf das Offensichtlichkeitsurteil des Bundesamts Prozeßkostenhilfe gewähren, obgleich er jedenfalls dann, wenn - wie in der Regel - über seinen Eilantrag nicht vor Ablauf der Klagefrist entschieden werden kann, auch gegen die Abschiebungsandrohung nach § 11 Abs. 2 i.V.m. § 10 Abs. 2 AsylVfG Klage erheben muß (Hess. VGH, 22.12.1987 - 12 TP 2454/87 -).

  • VGH Hessen, 08.11.1988 - 12 D 6278/88

    Prozeßkostenhilfe für Klage gegen Abschiebungsandrohung nach Anordnung der …

    Diese Betrachtungsweise gebietet sich nämlich nur, solange dem ebenfalls gestellten Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO noch nicht entsprochen ist (Hess. VGH, 22.12.1987 - 12 TP 2454/87 - und 08.11.1988 - 12 TP 1096/88 -).
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