Rechtsprechung
| SG Potsdam, 08.04.2016 - S 12 U 115/13 |
Verfahrensgang
- SG Potsdam, 08.04.2016 - S 12 U 115/13
- LSG Berlin-Brandenburg, 30.08.2018 - L 3 U 96/16
Wird zitiert von ... (26)
- OLG Köln, 11.04.2014 - 20 U 70/13
Anforderungen an die Widerspruchsbelehrung bei Abschluss einer fondsgebundenen …
Rn. 60 Ob es einen Grundsatz des nationalen Rechts gibt, der es rechtfertigt, dem Versicherungsnehmer ein Widerspruchsrecht jedenfalls dann zu versagen, wenn der Vertrag beiderseits vollständig abgewickelt ist (so OLG Celle, Beschl. v. 7. Januar 2014 - 8 U 198/13 - und OLG Karlsruhe, Urt. v. 16. Januar 2014 - 12 U 115/13 - im Anschluss an BGH, VersR 2013, 1513), bedarf vorliegend schon deshalb keiner Entscheidung, weil hier Widerspruch und Kündigung zeitgleich ausgesprochen worden sind. - OLG Köln, 02.05.2014 - 20 U 214/12 Rn. 47 Ob es einen Grundsatz des nationalen Rechts gibt, der es rechtfertigt, dem Versicherungsnehmer ein Widerspruchsrecht jedenfalls dann zu versagen, wenn der Vertrag beiderseits vollständig abgewickelt ist (so OLG Celle, Beschl. v. 7. Januar 2014 - 8 U 198/13 - und OLG Karlsruhe, Urt. v. 16. Januar 2014 - 12 U 115/13 - im Anschluss an BGH, VersR 2013, 1513), erscheint dem Senat erwägenswert, bedarf vorliegend aber keiner Entscheidung.
- OLG Köln, 02.05.2014 - 20 U 143/13
Anforderungen an die Widerrufsbelehrung bei Abschluss eines …
Rn. 47 Ob es einen Grundsatz des nationalen Rechts gibt, der es rechtfertigt, dem Versicherungsnehmer ein Widerspruchsrecht jedenfalls dann zu versagen, wenn der Vertrag beiderseits vollständig abgewickelt ist (so OLG Celle, Beschl. v. 7. Januar 2014 - 8 U 198/13 - und OLG Karlsruhe, Urt. v. 16. Januar 2014 - 12 U 115/13 - im Anschluss an BGH, VersR 2013, 1513), erscheint dem Senat erwägenswert, bedarf vorliegend aber keiner Entscheidung.
- OLG Köln, 02.05.2014 - 20 U 6/12
Anforderungen an die Widerrufsbelehrung bei Abschluss eines …
Rn. 48 Ob es einen Grundsatz des nationalen Rechts gibt, der es rechtfertigt, dem Versicherungsnehmer ein Widerspruchsrecht jedenfalls dann zu versagen, wenn der Vertrag - wie vorliegend - beiderseits vollständig abgewickelt ist (so OLG Celle, Beschl. v. 7. Januar 2014 - 8 U 198/13 - und OLG Karlsruhe, Urt. v. 16. Januar 2014 - 12 U 115/13 - im Anschluss an BGH, VersR 2013, 1513), erscheint dem Senat erwägenswert, bedarf aber keiner abschließenden Entscheidung. - OLG Köln, 16.05.2014 - 20 U 31/14
Anforderungen an die Widerspruchsbelehrung bei Abschluss einer …
Rn. 43 Ob es einen Grundsatz des nationalen Rechts gibt, der es rechtfertigt, dem Versicherungsnehmer ein Widerspruchsrecht jedenfalls dann zu versagen, wenn der Vertrag - wie hier - beiderseits vollständig abgewickelt ist (so OLG Celle, Beschl. v. 7. Januar 2014 - 8 U 198/13 - und OLG Karlsruhe, Urt. v. 16. Januar 2014 - 12 U 115/13 - im Anschluss an BGH, VersR 2013, 1513), erscheint dem Senat erwägenswert, bedarf vorliegend aber keiner Entscheidung. - OLG Köln, 02.05.2014 - 20 U 158/13
Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung eines Lebensversicherungsvertrages; …
Rn. 51 Ob es einen Grundsatz des nationalen Rechts gibt, der es rechtfertigt, dem Versicherungsnehmer ein Widerspruchsrecht jedenfalls dann zu versagen, wenn der Vertrag beiderseits vollständig abgewickelt ist (so OLG Celle, Beschl. v. 7. Januar 2014 - 8 U 198/13 - und OLG Karlsruhe, Urt. v. 16. Januar 2014 - 12 U 115/13 - im Anschluss an BGH, VersR 2013, 1513), erscheint dem Senat erwägenswert, ist vorliegend aber unerheblich, weil hier Widerspruch und Kündigung zeitgleich erklärt worden sind. - OLG Düsseldorf, 15.12.2016 - 12 U 10/16
Insolvenzanfechtung des Materialeinkaufs durch einen Strohmann im Vorfeld der …
Die Schuldnerin leistete in dem Zeitraum vom 24.03.2010 bis zum 03.05.2010 an die Beklagte insgesamt Zahlungen in Höhe von 849.500 EUR; hiervon behielt die Beklagte einen Betrag von 16.462,97 EUR als Provision ein, der Gegenstand eines Vorprozesses zwischen dem Kläger und der Beklagten war (vgl. Senatsbeschl. v. 25.08.2014 - I-12 U 115/13), mit dem Restbetrag von 833.037,03 EUR, den der Kläger nunmehr zurückfordert, bezahlte die Beklagte die an sie gerichteten Rechnungen der K. GmbH (Anl. zu Bl. 174 ff.).Dies genüge nicht den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Berufungsbegründung, denn die tatsächlichen Feststellungen des Landgerichts füllten gleichermaßen diejenigen der Anfechtung wegen vorsätzlicher Benachteiligung nach § 133 Abs. 1 S. 1 InsO, die der Senat in dem Verfahren I-12 U 115/13 bereits durch Beschluss vom 25.08.2014 für den "Provisionsanteil" der streitgegenständlichen Zahlungen festgestellt habe.
- OLG Köln, 02.05.2014 - 20 U 4/12
Anforderungen an die Widerspruchsbelehrung beim Abschluss einer …
Rn. 47 Ob es einen Grundsatz des nationalen Rechts gibt, der es rechtfertigt, dem Versicherungsnehmer ein Widerspruchsrecht jedenfalls dann zu versagen, wenn die Verträge - wie vorliegend - beiderseits vollständig abgewickelt sind (so OLG Celle, Beschl. v. 7. Januar 2014 - 8 U 198/13 - und OLG Karlsruhe, Urt. v. 16. Januar 2014 - 12 U 115/13 - im Anschluss an BGH, VersR 2013, 1513), erscheint dem Senat erwägenswert, bedarf aber keiner abschließenden Entscheidung. - OLG Köln, 02.05.2014 - 20 U 204/13
Zulässigkeit der richtlinienkonformen Auslegen der Regelung des § 5a VVG a.F.
Rn. 57 Ob es einen Grundsatz des nationalen Rechts gibt, der es rechtfertigt, dem Versicherungsnehmer ein Widerspruchsrecht jedenfalls dann zu versagen, wenn der Vertrag - wie hier - beiderseits vollständig abgewickelt ist (so OLG Celle, Beschl. v. 7. Januar 2014 - 8 U 198/13 - und OLG Karlsruhe, Urt. v. 16. Januar 2014 - 12 U 115/13 - im Anschluss an BGH, VersR 2013, 1513), erscheint dem Senat erwägenswert, bedarf vorliegend aber keiner Entscheidung. - OLG Köln, 02.05.2014 - 20 U 36/12
Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung eines Lebnsversicherungsvertrages nach dem …
Rn. 48 Ob es einen Grundsatz des nationalen Rechts gibt, der es rechtfertigt, dem Versicherungsnehmer ein Widerspruchsrecht jedenfalls dann zu versagen, wenn die Verträge - wie vorliegend - beiderseits vollständig abgewickelt sind (so OLG Celle, Beschl. v. 7. Januar 2014 - 8 U 198/13 - und OLG Karlsruhe, Urt. v. 16. Januar 2014 - 12 U 115/13 - im Anschluss an BGH, VersR 2013, 1513), erscheint dem Senat erwägenswert, bedarf aber keiner abschließenden Entscheidung. - OLG Köln, 02.05.2014 - 20 U 232/12
Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung eines Lebensversicherungsvertrags nach …
- OLG Köln, 02.05.2014 - 20 U 24/12
Wirksamkeit des Widerspruchs gegen eine Kapitallebensversicherung
- OLG Köln, 02.05.2014 - 20 U 59/13
Anforderungen an die Widerspruchsbelehrung bei einer Kapitallebensversicherung …
- OLG Köln, 02.05.2014 - 20 U 15/12
Wirksamkeit des Widerspruchs gegen eine Kapitallebensversicherung
- OLG Köln, 02.05.2014 - 20 U 132/12
Widerruf des Abschlusses eines Versicherungsvertrages einer Lebensversicherung …
- OLG Köln, 02.05.2014 - 20 U 67/12
Anforderungen an die Widerspruchsbelehrung bei Abschluss eines …
- OLG Köln, 02.05.2014 - 20 U 84/12
Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung eines Lebensversicherungsvertrags nach …
- OLG Köln, 02.05.2014 - 20 U 22/12
Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung eines Versicherungsvertrages; Verzinsliche …
- OLG Köln, 02.05.2014 - 20 U 14/12
Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung eines Lebensversicherungsvertrags nach …
- OLG Köln, 11.04.2014 - 20 U 57/12
Anforderungen an die drucktechnische Hervorhebung der Widerspruchsbelehrung bei …
- OLG Köln, 02.05.2014 - 20 U 12/12
Anforderungen an die Widerspruchsbelehrung beim Anschluss einer …
- OLG Köln, 02.05.2014 - 20 U 3/12
Anforderungen an die Widerspruchsbelehrung bei Abschluss einer …
- OLG Köln, 02.05.2014 - 20 U 56/13
Anforderungen an die Widerspruchsbelehrung bei einer Kapitallebensversicherung …
- OLG Köln, 02.05.2014 - 20 U 74/13
Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung eines Lebensversicherungsvertrages; …
- OLG Köln, 02.05.2014 - 20 U 55/12
Anforderungen an die Widerspruchsbelehrung beim Abschluss einer …
- OLG Köln, 02.05.2014 - 20 U 32/12
Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung eines Lebensversicherungsvertrages; …
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