Rechtsprechung
| KG, 05.11.1984 - 12 U 1192/84 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1984,2691) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 249
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verkehrsunfall; Schadenersatz; KFZ; Reparaturkosten; Werkstatt; Neu für Alt
Papierfundstellen
- VersR 1985, 272
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Düsseldorf, 30.12.2014 - 22 U 130/14
Schadensersatz des Seitenbetreibers bei fehlendem Backup
Der Abzug neu für alt setzt daher zunächst eine messbare Vermögensmehrung voraus, die sich für den Geschädigten wirtschaftlich günstig auswirkt - etwa indem die Lebensdauer einer Sache verlängert oder künftige Aufwendungen erspart werden (…BeckOK/Schubert, BGB, Stand 01.03.2011, § 249 Rn. 141 ff. m.w.N.;… Staudinger/Schiemann, BGB, 2005, § 249 Rn. 176 m.w.N.;… Münchener Kommentar/Oetker, 2012, § 249 Rn. 348 ff. m.w.N.; BGH, Urteil vom 23.03.1959, VI ZR 90/58, NJW 1959, 1078 f.; BGH…, Urteil vom 08.12.1987, VI ZR 53/87, Rn. 25, 28, juris; BGH, Urteil vom 25.10.1996, V ZR 158/95, NJW 1997, 520; BGH…, Urteil vom 07.05.2004, V ZR 77/03, Rn. 15, 17 m.w.N., juris; KG, Urteil vom 05.11.1970, 12 U 724/70, NJW 1971, 142, 144; KG Berlin, Urteil vom 05.11.1984, 12 U 1192/84, juris; Thüringer OLG…, Urteil vom 19.07.2007, 1 U 669/05, Rn. 133, 135, juris; OLG Dresden, Urteil vom 09.06.2009, 5 U 26/09, Ziffer 4. lit. b), juris; AG München, Urteil vom 27.11.2007, 315 C 37424/06, Rn. 14, 16, juris). - OLG Koblenz, 16.06.2025 - 13 U 528/24 Rn. 12 Nachdem der Abzug "Neu für Alt" allerdings eine messbare individuelle Vermögensmehrung für den Geschädigten voraussetzt, hat ein solcher grundsätzlich nicht zu erfolgen, wenn das betreffende Bauteil während der Nutzungszeit des Gebäudes ohne das schädigende Ereignis voraussichtlich nicht hätte erneuert oder neu eingebaut werden müssen (vgl. BGHZ 102, 322 sowie OLG Frankfurt VersR 2013, 451 und KG VersR 1985, 272).
Die Situation des Klägers ist dann nicht anders zu bewerten als bei einer verkehrsunfallbedingten Erneuerung von Fahrzeugteilen, die im Allgemeinen die Lebensdauer des Fahrzeugs erreichen wie z.B. Kotflügel, Stoßstangen, Wagentüren, Motorhaube, Kofferdeckel, Zierleisten, Scheinwerfer, Antennen usw. (vgl. KG VersR 1985, 272 m.w.Nw.).
dejure.org
Übersicht KG
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.