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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 20.05.2016 - 12 U 126/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,14451
OLG Hamm, 20.05.2016 - 12 U 126/15 (https://dejure.org/2016,14451)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.05.2016 - 12 U 126/15 (https://dejure.org/2016,14451)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. Mai 2016 - 12 U 126/15 (https://dejure.org/2016,14451)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • kanzlei.biz

    Namensschutz der Polizei für Domains mit Wortbestandteil "polizei"

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 12; BGB § 1004
    Polizei; Zuordnung; Zuordnungsverwirrung; Gebrauch; Namensschutz

  • rechtsportal.de

    BGB § 12 ; BGB § 1004
    Umfang des Namensschutzes der Behördenbezeichnung "Polizei"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (19)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Nur Polizei darf Polizei heißen

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Namensrecht für die Polizei: Nur Polizei darf Polizei heißen

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Namensrecht: Nur Polizei darf Polizei heißen

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Nur die Polizei darf Polizei heißen

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Begriff Polizei ist namensrechtlich vor Zuordnungsverwirrung geschützt - Land NRW mit Unterlassungsklage gegen "Polizei-Beratung-Jugendschutz" erfolgreich

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Begriff "Polizei" ist der Polizeibehörde vorbehalten

  • heise.de (Pressebericht, 20.06.2016)

    Private dürfen keine Domains mit "Polizei" verwenden

  • lto.de (Kurzinformation)

    Unternehmensdomain: "Polizei" als Name geschützt

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Begriff "Polizei" genießt Namensschutz nach § 12 BGB

  • mueller.legal (Pressemitteilung)

    Nur Polizei darf Polizei heißen

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Namensschutz für die Polizei - Internetdomain eines privaten Anbieters darf den Begriff Polizei nicht benützen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Erforderliche Freigabe der Domain "Polizei-Jugendschutz.de" durch Internetportalbetreiber

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Domain "polizei-jugendschutz.de" verletzt Namensrechte der Polizei

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    POLIZEI als Name geschützt?

  • medienrecht-krefeld.de (Kurzinformation)

    Namensrecht: Privater Anbieter darf nicht mit Polizei firmieren

  • tw-law.de (Kurzinformation)

    Namensschutz: Begriff Polizei als Name geschützt

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Es gibt nur staatliche "Polizei"

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Domain "polizei-jugendschutz.de" verletzt Namensrechte der Polizei

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Umfang des Namensschutzes der Behördenbezeichnung "Polizei"

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2016, 691
  • K&R 2016, 617
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 21.09.2006 - I ZR 201/03

    solingen. info

    Auszug aus OLG Hamm, 20.05.2016 - 12 U 126/15
    Eine unberechtigte Namensanmaßung ist gegeben, wenn ein Dritter, der kein Recht zur Namensführung hat, unbefugt den gleichen Namen wie der Namensträger gebraucht, dadurch eine Zuordnungsverwirrung eintritt und schutzwürdige Interessen des Berechtigten verletzt werden (vgl. BGH, NJW 2007, 682, "solingen.info").

    Wird ein fremder Name als Internet-Adresse benutzt, liegen die Voraussetzungen einer Namensanmaßung regelmäßig vor (vgl. BGH, NJW 2007, 682).

  • OLG Köln, 30.09.2005 - 20 U 45/05

    Anspruch auf Freigabe einer Internet-Domain; Kennzeichnungs- und Namensfunktion …

    Auszug aus OLG Hamm, 20.05.2016 - 12 U 126/15
    Rn. 31 Anders als bei den Domains "Marine.de" (vgl. LG Hamburg, CR 2001, 131) und "mahngericht.de" (vgl. OLG Köln, NJW-RR 2006, 187) lässt der Begriff "Polizei" eine eindeutige Zuordnung auch zur Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen zu.
  • LG Hannover, 12.09.2001 - 7 O 349/01

    Ansprüche aus dem Namensrecht des Bundesministeriums der Verteidigung; Nutzung …

    Auszug aus OLG Hamm, 20.05.2016 - 12 U 126/15
    Rn. 34 allgemeinen Sprachgebrauch in der Bundesrepublik werden nämlich unter dem Begriff "Polizei" die jeweiligen Polizeibehörden des Landes und des Bundes, gegebenenfalls auch in ihrer Gesamtheit, verstanden (vgl. LG Hannover, CR 2001, 860 zur Domain "verteidigungsministerium.de").
  • LG Bochum, 30.06.2015 - 17 O 44/15

    Anspruch eines Bundeslandes gegen den Betreiber einer Website mit dem Inhalt von …

    Auszug aus OLG Hamm, 20.05.2016 - 12 U 126/15
    Rn. 21 unter Abänderung des am 30.06.2015 verkündeten Urteils des Landgerichts Bochum, Az. I-17 O 44/15 die Klage abzuweisen.
  • LG Hamburg, 13.10.2000 - 416 O 129/00

    Kein Anspruch des Bunds auf Übertragung der Domain "marine.de"

    Auszug aus OLG Hamm, 20.05.2016 - 12 U 126/15
    Rn. 31 Anders als bei den Domains "Marine.de" (vgl. LG Hamburg, CR 2001, 131) und "mahngericht.de" (vgl. OLG Köln, NJW-RR 2006, 187) lässt der Begriff "Polizei" eine eindeutige Zuordnung auch zur Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen zu.
  • BPatG, 25.06.2002 - 27 W (pat) 176/00
    Auszug aus OLG Hamm, 20.05.2016 - 12 U 126/15
    Rn. 35 Dafür spricht im Übrigen insbesondere auch die von der Beklagten im Zusammenhang mit dem Markenschutz herangezogene Entscheidung des Bundespatentgerichts (vgl. BPatG, Beschluss vom 25.06.2002, - 27 W (pat) 176/00 -, zitiert nach juris).
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