Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 21.03.1996 - 12 U 168/95 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- jurawelt.com
Erstattung von Implantaten bei privater Krankenversicherung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Zahnärztekammer Nordrhein
, S. 14 (Leitsatz / Kurzmitteilung)
§ 1 GOZ - Notwendig
Teil einer Urteilssammlung im PDF-Format - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Medizinisch notwendige Behandlung; Vertretbare Behandlung; Objektiver medizinischer Befund; Kostengesichtspunkte; Implantatversorgung des Oberkiefers; Teleskopkronenversorgung; Kostendifferenz; Kostengünstigere Behandlungsmethode; Schadensminderungspflicht
Papierfundstellen
- VersR 1997, 562
Wird zitiert von ... (5)
- LG Stuttgart, 15.07.2002 - 27 O 304/01
Krankenversicherung: Medizinische Notwendigkeit von Zahnimplantaten; Begriff der …
Diese muss in fundierter und nachvollziehbarer Weise das zugrundeliegende Leiden diagnostisch hinreichend erfassen und eine ihm adäquate, geeignete Therapie anwenden (OLG Köln VersR 98, 88 ff; OLG Köln VersR 95, 1177 ff; OLG Karlsruhe VersR 97, 562 ff).Rn. 25 Das OLG Köln hat in seiner Entscheidung vom 13. Juli 95 (VersR 95, 1177 ff) ebenso wie das OLG Karlsruhe (VersR 97, 562 ff) entscheidend auf die Höhe der Behandlungskosten abgestellt.
- LG Frankfurt/Main, 16.07.1998 - 24 S 394/97 So hat das OLG Karlsruhe in seiner Entscheidung vom 21.03.96 (VersR 1997, 562 [564]) selbst bei fast doppelten Kosten eine Überschreitung um ein Vielfaches verneint.
Nach dieser - und nach der Beurteilung der Kammer zutreffenden - Ansicht ist er daher im Rahmen der ihm nach § 62 WG obliegenden Schadensminderungspflicht nicht gezwungen, in jedem Fall die kostengünstigere Behandlungsmaßnahme in Anspruch zu nehmen (s. OLG Karlsruhe VersR 1997, 562).
- OLG Karlsruhe, 02.03.2006 - 12 U 244/05
Krankheitskostenversicherung: Nachweis der Unterbringung in einer "gemischten …
Zum Zeitpunkt der Aufnahme der Klägerin war es nach den objektiven medizinischen Befunden und Erkenntnissen vertretbar (Senat VersR 1997, 562; BGH VersR 1991, 987), die Klägerin zum Zweck der Diagnose und zur Durchführung der Heilmaßnahmen in stationäre Behandlung zu nehmen. - LG Saarbrücken, 05.12.2001 - 12 O 319/99
Implantationsbehandlung als medizinisch notwendig anerkannt!
Eine Heilbehandlung ist dann medizinisch notwendig im Sinne von § 178 b VVG und den Versicherungsbedingungen, wenn es nach objektiv medizinischen Befunden und Erkenntnissen zum Zeitpunkt der Vornahme der ärztlichen Maßnahme vertretbar ist, sie als notwendig anzusehen (vergl. u.a. BGH, NJW 96, 3074 (3075) m.w.N., OLG Koblenz, 10 U 604/99 (VersR 2001, 1417 f), OLG Köln 5 U 88/96 (VersR 1997, 729 f), OLG Karlsruhe r+s 1996, 370 ff).Hinsichtlich der Frage der höheren Kostenverursachung durch die beabsichtigte Implantation ist entsprechend der Rechtsprechung des OLG Karlsruhe (Urteil vom 21.3.1996 ? 12 U 168/95 r+s 1996, 370 ff), der sich das erkennende Gericht anschließt, darauf abzustellen, dass wie vorliegend gegeben, bei einer Kostenrelation, bei der die bevorzugte Heilbehandlung gegenüber der kostengünstigeren Maßnahme nicht um ein Vielfaches teurer ist, damit nicht die Notwendigkeit der beabsichtigten Heilmaßnahme zu verneinen ist.
- OLG Köln, 22.10.1997 - 5 U 94/97
Medizinische Notwendigkeit implantologischer Leistungen
Rn. 8 Die Entscheidung des OLG Karlsruhe vom 21. März 1996 (VersR 1997, 562ff), auf die sich die Klägerin beruft, gibt dem Senat keinen Grund, von dieser Beurteilung abzuweichen.
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Rechtsprechung
| OLG Hamm, 05.07.1996 - 12 U 168/95 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Vereinbarung der VOB/B-Nachtragsaufträge; Voraussetzungen für Teilschlußzahlungen; "isolierte Inhaltskontrolle" einzelner Bestimmungen der VOB/B
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Für Nachträge gilt auch das Hauptvertragswerk! (IBR 1997, 100)
Papierfundstellen
- BauR 1997, 472
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Düsseldorf, 21.11.2014 - 22 U 37/14
Urkalkulation nicht vorgelegt: Nachträge werden nicht vergütet!
Dies gilt auch für den Fall, dass die VOB/B nicht als Ganzes vereinbart ist (vgl. BGH, Urteil vom 23.05.1996, VII ZR 245/94, NJW 1996, 2158, 2159; OLG Hamm, Urteil vom 07.05.1996, 12 U 168/95, BauR 1997, 472;… Ingenstau/Korbion-Keldungs, a.a.O., 18. Auflage 2003, § 2 Abs. 6, VOB/B Rn 16 a.E.), denn die Versäumung der Ankündigung hat nur dann einen Anspruchsverlust des Auftragnehmers zur Folge, wenn und soweit die Ankündigung berechtigten Schutzinteressen des Auftraggebers dient und ihre Versäumung unentschuldigt ist, so dass diese Rechtsfolge den Auftragnehmer dann nicht i.S.v. §§ 305 ff. BGB unangemessen benachteiligt, sondern dem Kooperationscharakter des Bauvertrages entspricht (vgl. BGH…, Urteil vom 23.05.1996, a.a.O.). - OLG Zweibrücken, 25.11.2011 - 2 U 11/11
Bauvertrag: Vertragliche Einbeziehung der VOB bei Auslage des VOB-Textes zur …
Rn. 33 Die Vereinbarung gilt auch für den Nachfolgeauftrag bezüglich der Sanitärgegenstände vom 30. Juni 2006 (OLG Hamm BauR 1997, 472). - OLG Schleswig, 11.11.1999 - 2 U 8/99
Kosten für die Erneuerung eines Regenwasserkanals und Schmutzwasserkanals; …
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| OLG Frankfurt, 31.05.1996 - 12 U 168/95 |
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Architekt hat keinen Vorauszahlungsanspruch! (IBR 1996, 520)
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