Rechtsprechung
| KG, 26.07.2010 - 12 U 188/09 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 7 Abs 5 StVO, § 9 Abs 1 S 2 StVO, § 41 Abs 1 Anl 2 Zeichen 297 StVO, § 522 Abs 2 S 1 ZPO
Haftung bei Kfz-Unfall: Kollision innerhalb eines Kreisverkehres im Zusammenhang mit einem Fahrstreifenwechsel; Wechsel des Fahrstreifens durch Weiterfahren im Kreisverkehr - verkehrslexikon.de
Zum Fahrverhalten und zum Fahrstreifenwechsel beim Abbiegen aus dem Kreisverkehr
- IWW
- rabüro.de
Zum Fahrverhalten in einem Kreisverkehr
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Haftungsverteilung bei Kollision eines innerhalb des Kreisverkehrs auf einem aus dem Kreisverkehr herausführenden Fahrstreifen weiterfahrenden Fahrzeugs mit einem anderen Fahrzeug
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Haftungsverteilung bei Kollision eines innerhalb des Kreisverkehrs auf einem aus dem Kreisverkehr herausführenden Fahrstreifen weiterfahrenden Fahrzeugs mit einem anderen Fahrzeug
Verfahrensgang
- LG Berlin - 24 O 378/06
- KG, 26.07.2010 - 12 U 188/09
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (5)
- KG, 26.01.2009 - 12 U 255/07
Haftungsverteilung bei Kfz-Unfall im Kreisverkehr mit Rechtsabbiegerspur
Auszug aus KG, 26.07.2010 - 12 U 188/09
Sähe man aber schon die Einmündung der Straße des 17. Juni als folgende Einmündung an, geböte der Pfeil für die nächstfolgende Ausfahrt in den Spreeweg nicht mehr die Befolgung der Fahrtrichtung, sondern wäre nur eine Empfehlung (vgl. Senat, NZV 2009, 498).Dies führt dazu, dass der Kläger, der diesen Fahrstreifen zum Abbiegen benutzen wollte, sich nicht möglichst weit rechts einordnen musste (vgl. Senat, NZV 2009, 498).
- KG, 10.12.2007 - 12 U 33/07
Kfz-Unfall: Beweis des ersten Anscheins beim Auffahren auf ein vom Fahrbahnrand …
Auszug aus KG, 26.07.2010 - 12 U 188/09
Rn. 21 3. Da es in unmittelbarem örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit dem Fahrstreifwechsel der Beklagten zu 1) zu dem Unfall gekommen ist, spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass die Beklagte zu 1) die gemäß § 7 Abs. 5 StVO geforderten besonderen Sorgfaltspflichten nicht beachtet hat (vgl. Senat, NZV 2008, 622; NZV 2004, 28, 29).Die Betriebsgefahr des anderen Unfallbeteiligten tritt hinter dem erheblichen Verschulden des Fahrstreifenwechslers zurück (Senat, Beschluss vom 21. Januar 2010 - 12 U 50/09, BeckRS 2010, 10185; NZV 2008, 622; KG (22. ZS), Urteil vom 12. Juni 2003 - 22 U 134/02, BeckRS 2003, 30320613).
- KG, 06.03.2003 - 12 U 229/01
Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision eines angetrunkenen …
Auszug aus KG, 26.07.2010 - 12 U 188/09
Rn. 21 3. Da es in unmittelbarem örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit dem Fahrstreifwechsel der Beklagten zu 1) zu dem Unfall gekommen ist, spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass die Beklagte zu 1) die gemäß § 7 Abs. 5 StVO geforderten besonderen Sorgfaltspflichten nicht beachtet hat (vgl. Senat, NZV 2008, 622; NZV 2004, 28, 29). - KG, 21.01.2010 - 12 U 50/09
Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision eines Fahrstreifenwechslers mit …
Auszug aus KG, 26.07.2010 - 12 U 188/09
Die Betriebsgefahr des anderen Unfallbeteiligten tritt hinter dem erheblichen Verschulden des Fahrstreifenwechslers zurück (Senat, Beschluss vom 21. Januar 2010 - 12 U 50/09, BeckRS 2010, 10185; NZV 2008, 622; KG (22. ZS), Urteil vom 12. Juni 2003 - 22 U 134/02, BeckRS 2003, 30320613). - KG, 12.06.2003 - 22 U 134/02
Auffahrunfall: Haftung bei Kollision des nachfolgenden Fahrzeugs mit dem …
Auszug aus KG, 26.07.2010 - 12 U 188/09
Die Betriebsgefahr des anderen Unfallbeteiligten tritt hinter dem erheblichen Verschulden des Fahrstreifenwechslers zurück (Senat, Beschluss vom 21. Januar 2010 - 12 U 50/09, BeckRS 2010, 10185; NZV 2008, 622; KG (22. ZS), Urteil vom 12. Juni 2003 - 22 U 134/02, BeckRS 2003, 30320613).
- LG Berlin, 21.02.2013 - 41 S 117/12
Haftung bei Kfz-Unfall: Verbindlichkeit von auf der Fahrbahn markierten …
Das Kammergericht hat sich zwar nicht dieser Haftungsverteilung, wohl aber der Ansicht, es handele sich lediglich um Fahrempfehlungen, angeschlossen (KG, Urteil vom 26. Januar 2009 - 12 U 255/07, NZV 2009, 498) und vertritt sie seitdem nicht nur für den ..., sondern generell für entsprechend gestaltete Straßenkreuzungen/-einmündungen, so auch für den ... (vgl. z.B. KG, Urteil vom 29. März 2012 - 22 U 131/11, Schaden-Praxis 2012, 315, zit. nach juris; für den Großen Stern hat das Kammergericht die Frage in einem Beschluss vom 26. Juli 2010 - 12 U 188/09, zit. nach juris, zwar offen gelassen, die gegenteilige Ansicht der Zivilkammer 42 des Landgerichts jedoch als zweifelhaft bezeichnet). - OLG München, 26.04.2013 - 10 U 357/12
Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Alleinige Haftung des Spurwechslers bei …
9 Da die Kollision in einem unmittelbaren zeitlichen und örtlichen Zusammenhang mit dem Spurwechsel steht, spricht der Anscheinsbeweis für die Missachtung der Sorgfaltspflichten, die für den Spurwechsler gelten (OLG Bremen VersR 97, 253; KG NZV 04, 28; KG VRR 2010, 402;… Burmann/Heß/Jahnke/Janker-Heß Straßenverkehrsrecht 22. Aufl., § 7 StVO Rz. 25). - OLG Saarbrücken, 08.08.2025 - 3 U 8/25
Bedeutung der Pfeilmarkierungen im Verkehrskreisel Bismarckbrücke in Saarbrücken
Rn. 20 aa) Das Landgericht hat das Fahrmanöver des Erstbeklagten den hohen Sorgfaltsanforderungen des § 7 Abs. 5 StVO unterworfen (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 26. Juli 2010 - 12 U 188/09, juris).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".