Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 27.07.2010 - 12 U 247/09 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,35655) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- LG Karlsruhe, 20.11.2009 - 6 O 41/09
- OLG Karlsruhe, 27.07.2010 - 12 U 247/09
- BGH, 27.09.2012 - IV ZR 176/10
- BGH, 26.11.2012 - IV ZR 176/10
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Karlsruhe, 30.07.2019 - 12 U 418/14
Abweichen von einer betriebsrentenrechtlichen Stichtagsregelung aus …
Rn. 71 Auch dann, wenn eine Übergangsregelung einer abstrakten Billigkeitskontrolle standhält, kann gemäß § 242 BGB eine Korrektur aufgrund einer besonderen Härte geboten sein (…BGH Beschluss vom 10. März 2010 - IV ZR 333/07 -, Rn. 16, juris;… Beschluss vom 27. September 2012 - IV ZR 182/10 -, Rn. 17, juris; Senat, Urteil vom 27.07.2010 - 12 U 247/09 -, BeckRS 2012, 25256 unter Ziff. II.2.1 m.w.N.). - OLG Köln, 07.04.2014 - 7 U 8/14
Rechtmäßigkeit der Systemumstellung in der Zusatzversorgung des Bundes und der …
So kann es treuwidrig sein, wenn die Beklagte - deren Satzung insoweit auf der Einigung der Tarifvertragsparteien beruht - sich auf die Anwendung der Übergangsregelung auch in Fällen berufen könnte, in denen die nach neuem Satzungsrecht ermittelte Rente erheblich hinter derjenigen zurückbleibt, mit der bei einem Systemverbleib in etwa hätte gerechnet werden können, und besondere Umstände hinzukommen, die diese Einbuße als besondere Härte erscheinen lassen (OLG Karlsruhe, Urteil vom 30.09.2011 - 12 U 75/11 - ; OLG Karlsruhe, Urteil vom 27.07.2010 - 12 U 247/09 - jeweils zitiert nach beck-online).
dejure.org
Übersicht OLG Karlsruhe
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.