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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 04.03.1999 - 12 U 264/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,16681
OLG Karlsruhe, 04.03.1999 - 12 U 264/98 (https://dejure.org/1999,16681)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 04.03.1999 - 12 U 264/98 (https://dejure.org/1999,16681)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 04. März 1999 - 12 U 264/98 (https://dejure.org/1999,16681)
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Brandenburg, 20.02.2002 - 14 U 56/01

    Risikoausschluss bei Kfz-Vollkaskoversicherung auf Grund grober Fahrlässigkeit …

    Ein Zusammenstoß mit Haarwild ist jedoch Voraussetzung für einen Anspruch auf Ersatz des Fahrzeugschadens nach dieser Vorschrift (BGH VersR 1997, 351; r + s 1992, 77, 82; OLG Karlsruhe r + s 1999, 404).
  • OLG Karlsruhe, 07.10.2005 - 10 U 53/05
    Soweit das Landgericht zur Begründung seiner dem entgegenstehenden Auffassung, der Beklagte habe auch in subjektiver Hinsicht grob fahrlässig gehandelt, auf zwei Urteile des BGH (Urteil vom 18.12.1996, IV ZR 321/95, zitiert nach Juris) und des Oberlandesgerichts Karlsruhe (Urteil vom 04.03.1999, 12 U 264/98, zitiert nach Juris) verweist, vermag der Senat dem nicht zu folgen.
  • OLG Brandenburg, 18.04.2001 - 14 U 64/00

    Rettungskostenersatz bei Ausweichmanöver zur Vermeidung eines Zusammenstoßes mit …

    Ein Zusammenstoß mit dem Haarwild ist jedoch nach Wortlaut und Sinn dieser Vorschrift Voraussetzung für einen Ersatzanspruch (BGH VersR 1997, 351; r + s 1992, 77, 82; OLG Karlsruhe r + s 1999, 404).
  • LG Coburg, 16.01.2002 - 21 O 745/01

    Wildschaden - Erstattungspflicht der Versicherung bei Rettungshandlung

    Mit der Teilkasko ist indessen aber nicht das Leben des Tieres sondern der Wert des Fahrzeuges versichert, so dass vom vertraglichen Schutzzweck her gesehen Motive des Tierschutzes in die Abwägung nicht mit einbezogen werden können (so auch OLG Karlsruhe in r+s 99, 404).
  • OLG München, 27.09.2002 - 10 U 5645/01
    Ein Anspruch aus dem Gesichtspunkt des Ersatzes der Rettungskosten (§§ 62, 63 VVG) besteht nicht (BGH VersR 97, 351 m. w. N.; OLG Karlsruhe 12 U 264/98 im ADAJur-Report DAR 9/02).
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