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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 03.07.2003 - 12 U 32/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,4072
OLG Karlsruhe, 03.07.2003 - 12 U 32/03 (https://dejure.org/2003,4072)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 03.07.2003 - 12 U 32/03 (https://dejure.org/2003,4072)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 03. Juli 2003 - 12 U 32/03 (https://dejure.org/2003,4072)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Sexprobleme nach dem Herzinfarkt - Private Krankenversicherung muss für Viagra zahlen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erstattung verauslagter Kosten für das Medikament Viagra; Feststellung, dass die Krankenversicherung künftig verpflichtet ist, die Kosten eines Medikaments auf Grund des Krankenversicherungsvertrages zu erstatten; Erektilen Dysfunktion als behandlungsbedürftige Krankheit ...

Sonstiges

  • faz.net (Pressebericht mit Bezug zur Entscheidung, 09.04.2007)

    Privatpatienten erstreiten sich eine bessere Behandlung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 3279
  • VersR 2003, 1432
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 10.07.1996 - IV ZR 133/95

    Der BGH zur medizinisch notwendigen Heilbehandlung von AIDS

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.07.2003 - 12 U 32/03
    Notwendig ist die Behandlung, wenn es aufgrund dieser Befunde vertretbar war, die Vornahme der ärztlichen Behandlung als notwendig anzusehen (BGH VersR 1996, 1224; 1991, 987, 1979, 221).
  • BGH, 29.05.1991 - IV ZR 151/90

    Darlegungs- und Beweislast des Versicherers bei Leistungskürzungen in der …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.07.2003 - 12 U 32/03
    Notwendig ist die Behandlung, wenn es aufgrund dieser Befunde vertretbar war, die Vornahme der ärztlichen Behandlung als notwendig anzusehen (BGH VersR 1996, 1224; 1991, 987, 1979, 221).
  • BGH, 17.12.1986 - IVa ZR 78/85

    Erstattungsfähigkeit der Kosten einer künstlichen Befruchtung in der privaten …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.07.2003 - 12 U 32/03
    Danach hat ein Versicherer grundsätzlich für die Kosten einzustehen, die dadurch entstehen, dass die zur Verfügung stehende und angewandte Behandlungsmethode nach medizinischen Erkenntnissen geeignet ist, die Krankheit zu heilen, zu lindern oder ihrer Verschlimmerung entgegen zu wirken (BGH VersR 1987, 278).
  • BSG, 28.01.1999 - B 3 KR 4/98 R

    Krankenversicherung - Umfang der häuslichen Krankenpflege - Zusammenhang zwischen …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.07.2003 - 12 U 32/03
    Ein berechtigtes Interesse an einer Feststellung ergibt sich daher nicht allein daraus, dass der Versicherer von vorn herein Leistungen unter medizinischem Blickwinkel ablehnt, sondern ist an das Vorliegen weiterer Voraussetzungen geknüpft, etwa den Umstand, dass das finanzielle Risiko der vom Arzt vorgeschlagenen Heilbehandlung für den Versicherten untragbar ist (OLG Stuttgart OLGR 1998, 23; vgl. auch BSGE 83, 254).
  • OLG München, 08.08.2000 - 25 U 4628/99

    Anspruch auf Erstattung des Präparats "Viagra"; Medizinisch notwendige …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.07.2003 - 12 U 32/03
    Das Präparat Viagra ist den Ausführungen des Sachverständigen Prof. Dr. St. zufolge ein spezifisches Medikament zur Behandlung dieser Erkrankung und stellt entgegen der Behauptung der Beklagten kein (bloßes) Stärkungsmittel im Sinne von Ziff. 1, 1.1 des TarifG 1 dar (vgl. auch OLG München VersR 2001, 577).
  • AG Landsberg/Lech, 19.10.2017 - 2 C 587/15

    Leistungen, Krankheit, Erkrankung, Krankenversicherung, Rechtsanwaltskosten, …

    Das ist allgemein dann der Fall, wenn eine wissenschaftlich anerkannte Behandlungsmethode zur Verfügung steht, die geeignet ist, die Krankheit zu heilen, zu bessern oder zu lindern (OLG Karlsruhe, Urteil vom 03.07.2003 12 U 32/03), wobei durch die Anknüpfung der Beurteilung an den Zeitpunkt der Behandlung die Frage der medizinischen Notwendigkeit damit auch immer abhängig ist von den jeweiligen Stand der medizinischen Wissenschaft.
  • VG Frankfurt/Main, 12.08.2003 - 10 E 5407/01

    Sozialhilfe; Viagra als Heilmittel

    Rn. 20 - aus der Zivilgerichtsbarkeit bei Prozessen gegen eine private Krankenversicherung: OLG München 08.08.2000 - 25 U 4628/99 - NJW 2000, 3432[unter Aufhebung eines Urteils des LG München I 05.07.1999 - 30 O 896/99 - VersR 1999, 1402]; OLG Karlsruhe 03.07.2003 - 12 U 32/03 - erektile Dysfunktion ist Folge einer anderen Krankheit,.
  • LG Mannheim, 04.03.2008 - 8 O 320/07

    Anspruch gegen eine private Krankenversicherung auf Erstattung der Kosten für …

    Insbesondere hat daher bei der Beurteilung der medizinischen Notwendigkeit einer ärztlichen Behandiungsmaßnahme auch das damit verbundene Risiko grundsätzlich in die Abwägung einzufließen, so dass namentlich solche Behandlungen, die mit einem übergroßen Risiko eines letalen Ausgangs oder schwerwiegender gesundheitlicher Folgen verbunden sind, nicht mehr als medizinisch notwendig charakterisiert werden können (OLG Karlsruhe, NJW 2003, 3279).
  • LG Köln, 20.08.2003 - 23 O 57/02

    Notwendigkeit, medizinisch, Viagra, Medikament

    Die Rechtsprechung hat deshalb der erektilen Dysfunktion keinen Krankheitswert beigemessen ( vgl. LG München, r+s 99, 427; AG München, NVersZ 00, 83; AG Dortmund, NJW-RR 01, 1609; a.A. OLG München, VersR 01, 577für den Fall einer Dysfunktion bei Diabetes; OLG Karlsruhe, Urteil vom 3.7.2003 - 12 U 32/03).
  • AG Winsen, 05.02.2014 - 27 C 1402/13

    PKV - Mittel für altersbedingte erektile Dysfunktion

    Die Rechtsprechung hat deshalb der erektilen Dysfunktion keinen Krankheitswert beigemessen ( vgl. LG München, r+s 99, 427; AG München, NVersZ 00, 83; AG Dortmund, NJW-RR 01, 1609; a.A. OLG München, VersR 01, 577 für den Fall einer Dysfunktion bei Diabetes; OLG Karlsruhe, Urteil vom 3.7.2003 - 12 U 32/03).
  • AG Springe, 10.01.2019 - 4 C 70/16

    Krankheitskostenvollversicherung - Kostenersatz für Laser-assistierte …

    Das ist allgemein dann der Fall, wenn eine wissenschaftlich anerkannte Behandlungsmethode zur Verfügung steht, die geeignet ist, die Krankheit zu heilen, zu bessern oder zu lindern (OLG Karlsruhe, Urteil vom 03.07.2003 12 U 32/03), wobei durch die Anknüpfung der Beurteilung an den Zeitpunkt der Behandlung die Frage der medizinischen Notwendigkeit damit auch immer abhängig ist von den jeweiligen Stand der medizinischen Wissenschaft Steht die Eignung der Behandlung, eine Krankheit zu heilen oder zu lindem nach medizinischen Erkenntnissen fest, folgt daraus in der Regel auch die Eintrittspflicht des Versicherers (BGH, Urteil vom 21.09.2005, IV ZR 113/04).
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