Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 19.11.2009 - 12 U 33/09 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Judicialis
LuftVG § 25; ; LuftVG § 25 Abs. 1 S. 1; ; ZPO § 520 Abs. 3; ; ZPO § 531 Abs. 2; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 823 Abs. 2; ; VVG § 61 a.F.
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Potsdam, 17.12.2008 - 4 O 132/04
- OLG Brandenburg, 19.11.2009 - 12 U 33/09
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 20.06.1978 - VI ZR 15/77
Kurzschluß in der Nähe des Brandherdes - § 286 ZPO, Anscheinsbeweis, …
Auszug aus OLG Brandenburg, 19.11.2009 - 12 U 33/09
Die in diesem Zusammenhang von der Beklagten in Bezug genommene Entscheidung des BGH in NJW 1978, 2032, beinhaltet eine Verletzung von Unfallverhütungsvorschriften. - BVerwG, 20.10.1993 - 11 C 43.92
Voraussetzungen für die Erteilung einer Allgemeinerlaubnis für Starts und …
Auszug aus OLG Brandenburg, 19.11.2009 - 12 U 33/09
Deshalb erfolgt die Erteilung einer Erlaubnis nicht, wenn der Antragsteller nicht über dasjenige Maß an fliegerischem Können und Wissen verfügt, das notwendig ist, um die geplanten Außenstarts und -landungen sicher zu bewältigen (BVerwG NZV 1994, 165 f).
- OLG Düsseldorf, 22.11.2016 - 24 U 40/16
Pflichten des Mieters eines Hubschraubers
Außerdem nimmt er eine andere rechtliche Bewertung in Bezug auf das Fehlverhalten des Beklagten beim Startvorgang, insbesondere in Bezug auf die Kausalität für das Unfallgeschehen, und die Einstufung der Pflichtwidrigkeit als grobe Fahrlässigkeit vor (Vgl. OLG Brandenburg, Urteil vom 19.11.2009 - 12 U 33/09, juris, Rdnr. 15).Zusätzlich muss der Pilot über dasjenige Maß an fliegerischem Können und Wissen verfügen, das notwendig ist, um den geplanten Außenstart sicher zu bewältigen (Vgl. BVerwG…, Urteil vom 20.10.1993 - 11 C 43/92, juris Rdnr. 10; OLG Brandenburg, Urteil vom 19.11.2009 - 12 U 33/09, juris, Rdnr. 25).
Rn. 88 Grob fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt, schon einfachste, ganz naheliegende Überlegungen nicht anstellt und das nicht beachtet, was im konkreten Fall jedermann einleuchten musste (ständige Rechtsprechung seit BGH, Urteil vom 11.05.1953 - IV ZR 170/52, BGHZ 10, 14, 16; OLG Hamm…, Urteil vom 21.10.2011 - I-20 U 41/11, juris Rdnr. 30, VersR 2012, 479, 481;… Prölss/Martin-Armbruster, VVG-Kommentar, 29. Auflage, 2015, § 81 Rdnr. 30; OLG Brandenburg, Urteil vom 19.11.2009 - 12 U 33/09, juris Rdnr. 23).
Es lässt sich aber nach der Lebenserfahrung kein Grundsatz aufstellen, wonach ein ungenehmigter Außenstart typischerweise zum Entstehen eines Unfalls beim Start oder in räumlichem und zeitlichem Zusammenhang damit beigetragen haben muss (Vgl. Brandenburg. OLG, Urteil vom 19.11.2009 - 12 U 33/09, juris, Rdnr. 27).
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