Rechtsprechung
| OLG Celle, 10.02.1983 - 12 U 35/82 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1983, 1063
Wird zitiert von ... (6)
- OLG Hamm, 19.10.1999 - 29 U 7/99
Schulden werden gemeinsam zurück gezahlt
Insoweit gilt, daß die nach Beendigung der Lebensgemeinschaft fälligen Raten nach dem jeweiligen Verwendungszweck des Darlehens aufzuteilen sind (vgl. OLG Celle NJW 1983, 1063 (1064);… sinngemäß auch Palandt-Diederichsen, BGB, 58. Aufl. vor § 1297 Rz. 19). - OLG Stuttgart, 09.02.2011 - 3 W 73/10
Zeugenbeweis: Rechtsmittel gegen ein Zwischenurteil über eine …
Wird der Hochzeitstermin auf Dauer einverständlich aufgeschoben (z.B. um eine bestehende Witwenversorgung nicht zu verlieren), bedeutet dies die Beendigung des Verlöbnisses (OLG Celle NJW 1983, 1063;… Roth in Münchener Kommentar zum BGB, 5. Aufl. 2010, § 1279 Rn. 9). - OLG Köln, 07.12.1994 - 13 W 62/94
Gesamtschuldnerausgleich für Ratenkredit nach Beendigung nichtehelicher …
Hinsichtlich der Höhe des von der Antragstellerin geltend gemachten Freistellungsanpruchs hat sich das Landgericht davon leiten lassen, daß nach Beendigung der Verbindung - der Parteien, die nach dem unwidersprochen gebliebenen Vorbringen des Antragsgegners bis Ende 1993 in einer eheähnlichen Gemeinschaft gelebt haben, die hier in Rede stehende gemeinsame Kreditverbindlichkeit bei der C.bank im Innenverhältnis der Parteien - abweichend von der bis zur Beendigung der Lebensgemeinschaft praktizierten hälftigen Tilgung der Raten durch jeden von ihnen und abweichend von der Hilfsregel des § 426 Abs. 1 BGB - in dem Verhältnis zu tilgen sei, wie ihnen die Darlehnsbeträge zugute gekommen sind (vgl. BGH, NJW 1981, 1502 ; OLG Celle, NJW 1983, 1063; OLG Frankfurt, NJW 1985, 810; OLG Karlsruhe, NJW-RR 1994, 1157).
- OLG Karlsruhe, 03.10.1985 - 4 U 51/84
Nichteheliche Lebensgemeinschaft; Darlehensverpflichtung; Unentgeltliche …
Soweit durch die mißverständlichen Ausführungen des Oberlandesgerichts Celle (NJW 1983, 1063, 1064 re. - OLG Frankfurt, 26.05.1999 - 19 U 98/98
Bewilligung der Löschung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit; Anpassung …
Der Bundesgerichtshof hat hervorgehoben (NJW 1996, 2727), daß der Grundsatz, daß die Parteien einer gescheiterten nichtehelichen Lebensgemeinschaft in der Regel ihre persönlichen und wirtschaftlichen Leistungen nicht gegeneinander aufrechnen können, auch der Annahme entgegensteht, dieses Scheitern lasse die Geschäftsgrundlage für die bisher erbrachten Leistungen entfallen (zum Grundsatz der Nichtausgleichsfähigkeit von Zuwendungen im Rahmen der nichtehelichen Lebensgemeinschaft vgl. auch: BGH NJW 1997, 3371; NJW 1980, 1520; OLG Köln FamRZ 1997, 1113 [OLG Köln 22.11.1996 - 11 U 107/96]; OLG Celle NJW 1983, 1063 [OLG Celle 10.02.1983 - 12 U 35/82]; OLG Frankfurt NJW 1982, 1885; OLG Düsseldorf NJW-RR 1997, 1497 [OLG Düsseldorf 31.01.1997 - 7 U 59/96]). - OLG Bremen, 04.02.1999 - 6 W 22/98 Danach ist die gemeinsame Kreditverbindlichkeit der Parteien nach Beendigung der nichtehelichen Lebensgemeinschaft im Innenverhältnis von ihnen nur in dem Verhältnis zu tilgen, in dem ihnen die Darlehensbeträge zugute gekommen sind (BGH v. 24.3.1980 - II ZR 191/79, BGHZ 77, 55, 58 f = MDR 1980, 736 = FamRZ 1980, 664 f; OLG Köln v. 7.12.1994 - 13 W 62/94, NJW-RR 1995, 1282; OLG Karlsruhe v. 11.2.1993 - 11 U 20/92, FamRZ 1994, 377 = NJW-RR 1994, 1157; OLG Celle v. 10.2.1983 - 12 U 35/82, NJW 1983, 1063).
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