Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 17.06.2014 - 12 U 36/14 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Baden-Württemberg
§ 1 Nr 1 AHB, § 5 Nr 1 AHB
Betriebshaftpflichtversicherung: Deckungsschutz für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen Verformung der Kellerwände infolge Verfüllarbeiten nach Ablauf der versicherten Zeit - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Baugrube zu früh verfüllt: Haftpflichtversicherung muss Deckungsschutz gewähren!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Versicherungsschutz in der Haftpflichtversicherung nicht nur bei Erkennbarkeit des Schadens während der versicherten Zeit
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Schadenereignis in der Betriebshaftpflichtversicherung nach "alten" AHB
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Versicherungsschutz in der Haftpflichtversicherung nicht nur bei Erkennbarkeit des Schadens während der versicherten Zeit
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Umfang der Einstandspflicht des Betriebshaftpflichtversicherers eines Bauunternehmers; Auslegung allgemeiner Versicherungsbedingungen
Besprechungen u.ä. (2)
- Jurion (Entscheidungsbesprechung)
Versicherungsschutz in der Haftpflichtversicherung nicht nur bei Erkennbarkeit des Schadens während der versicherten Zeit
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Was ist ein Schadensereignis? (IBR 2014, 580)
Verfahrensgang
- LG Mannheim, 19.12.2013 - 9 O 206/13
- OLG Karlsruhe, 17.06.2014 - 12 U 36/14
Papierfundstellen
- MDR 2014, 1086
- VersR 2014, 1450
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (8)
- BGH, 26.03.2014 - IV ZR 422/12
Betriebshaftpflichtversicherung für einen Ofenbaumeister: Haftung des …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.06.2014 - 12 U 36/14
Rn. 22 1. Der Senat hat die auch hier zugrunde liegende Regelung in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die sich wegen des Fehlens des Satzes 3 wesentlich von denjenigen unterscheiden, über die der Bundesgerichtshofs im Urteil vom 26. März 2014 entschieden hat (VersR 2014, 625), dahin ausgelegt, dass es sich bei dem Schadensereignis um ein solches handeln müsse, das auf ein Verhalten des Versicherungsnehmers zurückzuführen und geeignet sein müsse, den geltend gemachten Anspruch auszulösen; der durchschnittliche Versicherungsnehmer werde unter dem Schadensereignis ein Ereignis verstehen, dass die zeitlich spätere Schädigung herbeigeführt habe. - BGH, 06.03.1996 - IV ZR 275/95
Beschädigung des ziehenden Pkw durch einen Camping-Anhänger
Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.06.2014 - 12 U 36/14
Die Entstehungsgeschichte der ihm vorgelegten Versicherungsbedingungen pflegt dem durchschnittlichen Versicherungsnehmer nicht bekannt zu sein; von ihm kann daher auch nicht erwartet werden, dass er Überlegungen dazu anstellt, welcher Zweck mit einer bestimmten Umformulierung der Bedingungen verfolgt worden ist (vgl. hierzu auch BGH NJW-RR 1996, 857, juris-Rn. 11). - BGH, 29.09.2004 - IV ZR 162/02
Begriff des Sachschadens in der Industriehaftpflichtversicherung
Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.06.2014 - 12 U 36/14
Rn. 25 a) Aus der Nichtzulassungsentscheidung des Bundesgerichtshofs (VersR 2005, 110) zu einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln (VersR 2002, 1231) kann die Beklagte eine ihr günstigere Beurteilung nicht herleiten.
- OLG Karlsruhe, 01.07.2004 - 12 U 117/04
Betriebshaftpflichtversicherung: Begriff des "Schadenereignisses"; …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.06.2014 - 12 U 36/14
Diese Frage hat das Landgericht auf der Grundlage des Senatsurteils vom 1. Juli 2004 (NJW-RR 2004, 1331) zu Recht bejaht. - OLG Köln, 30.04.2002 - 9 U 110/01
Positive Vertragsverletzung des Vertrages durch falsche Angabe der Temperatur; …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.06.2014 - 12 U 36/14
Rn. 25 a) Aus der Nichtzulassungsentscheidung des Bundesgerichtshofs (VersR 2005, 110) zu einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln (VersR 2002, 1231) kann die Beklagte eine ihr günstigere Beurteilung nicht herleiten. - OLG Nürnberg, 26.05.1994 - 8 U 658/94
Abstellen auf den in den Versicherungszeitraum fallenden "Verstoß" und nicht auf …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.06.2014 - 12 U 36/14
Die Entscheidung des OLG Nürnberg vom 26. Mai 1994 (VersR 1994, 1462) stützt das Beklagtenvorbringen schon deshalb nicht, weil sie eine mit anderen Bedingungen abgeschlossene Berufshaftpflichtversicherung eines Bauingenieurs betraf. - OLG Oldenburg, 15.09.1999 - 2 U 111/99
Anspruch des Betreibers einer chemischen Reinigung auf Versicherungsleistungen …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.06.2014 - 12 U 36/14
Rn. 26 b) Die von der Beklagten weiter herangezogene und durch Nichtannahme der Revision bestätigte Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg (VersR 2001, 229) stützt den Standpunkt der Beklagten ebenfalls nicht. - OLG München, 08.04.2003 - 25 U 4991/02
Schaden nach Versicherungsende: Versicherungsschutz?
Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.06.2014 - 12 U 36/14
In eine ähnliche Richtung geht die von der Beklagten ebenfalls herangezogene Entscheidung des Oberlandesgerichts München (NJOZ 2003, 1698); bei dieser lag zugrunde, dass ein in versicherter Zeit hergestelltes und ausgeliefertes Fahrzeug ein Folgeereignis nach Ende des Versicherungsschutzes, nämlich einen Brand, ausgelöst hatte.
- OLG Karlsruhe, 10.03.2015 - 12 U 289/14
Betriebshaftpflichtversicherung: Zeitpunkt des Schadensereignisses bei einem …
Rn. 40 ee) Soweit die Parteien sich erstinstanzlich auf die Senatsentscheidung vom 01.07.2004 (12 U 117/04, NJW-RR 2004, 1331), welche der Senat mit Urteil vom 17.06.2014 ( 12 U 36/14 , VersR 2014, 1450 ) fortgesetzt hat, berufen haben, kommt es hierauf nicht an.Die den Entscheidungen zugrunde liegende Versicherungsklausel unterscheidet sich maßgeblich von der hier verwendeten, worauf der Senat auch hingewiesen hat ( VersR 2014, 1450 Rn. 22 ).
- OLG Düsseldorf, 19.10.2018 - 4 U 10/18
Baustelle in Schottland: Versicherung muss für "breach of contract" einstehen!
Ein Ereignis ist noch nicht in einem intern gebliebenen Fehlverhalten zu sehen, sondern erst dann anzunehmen, wenn eine Handlung oder ein Unterlassen im Verhältnis zum Geschädigten die haftungsrechtlich maßgebende Ursache für die Schädigung und die Schädigungsfolgen setzt (OLG Karlsruhe, Urteil vom 17. Juni 2014 - 12 U 36/14 -, Rn. 22, juris; OLG Stuttgart…, Urteil vom 28. April 2005 - 7 U 209/04 -, Rn. 25, juris; ).
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Rechtsprechung
| OLG Naumburg, 23.12.2014 - 12 U 36/14 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 253 BGB, § 254 Abs 1 S 1 BGB, § 823 Abs 1 BGB
Schmerzensgeldbemessung: Berücksichtigung der Verhältnisse des Heimatlandes des Geschädigten; Außenknöchelbruch des linken Sprunggelenks - ra.de
- rechtsportal.de
BGB § 253
Bemessung des Schmerzensgeldes bei ausländischem Wohnsitz des Beschuldigten - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- iprspr.mpipriv.de (Auszüge)
BGB § 823; EGBGB Art. 40; EGBGB Art. 41
Außervertragliche Schuldverhältnisse --> Unerlaubte Handlungen, Gefährdungshaftung - Wolters Kluwer (Leitsatz)
Bemessung des Schmerzensgeldes bei ausländischem Wohnsitz des Beschuldigten
Verfahrensgang
- LG Magdeburg, 28.01.2014 - 11 O 1422/09
- OLG Naumburg, 23.12.2014 - 12 U 36/14
Papierfundstellen
- VersR 2016, 265
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (10)
- OLG Brandenburg, 23.07.2009 - 12 U 29/09
Haftung bei Verkehrsunfall: Mitverschulden eines ansonsten schuldlosen …
Auszug aus OLG Naumburg, 23.12.2014 - 12 U 36/14
Vielmehr stellt das Mitverschulden bei der Festsetzung des Schmerzensgeldes lediglich ein Bemessungselement neben anderen dar, wobei sich die einzelnen Bemessungselemente je nach den konkreten Umständen des Einzelfalles unterschiedlich auswirken können (vgl. BGH, NZV 1991, 305; OLG Brandenburg, MDR 2009, 1274; OLG Zweibrücken, NJW-RR 2014, 33).Zu berücksichtigen ist - wie ausgeführt - auch ein etwaiges Mitwirken des Verschuldens des Verletzten (z.B. OLG Brandenburg, MDR 2009, 1274).
- BGH, 15.07.2008 - VI ZR 105/07
Verbindlichkeit der Regelungen des internationalen Privatrechts; …
Auszug aus OLG Naumburg, 23.12.2014 - 12 U 36/14
Diese Rechtsvorschriften gelten auch dann, wenn das zivilrechtliche Haftungsrecht und das Sozialversicherungsrecht für Arbeitsunfälle dem Recht verschiedener Mitgliedsstaaten zu entnehmen ist (vgl. BGHZ 177, 237; BGH, NJW 2007, 1754).Sowohl ein Auseinanderfallen von Deliktsrecht (nach deutschem Recht) und Sozialversicherungsrecht (nach auswärtigem Recht) ist möglich als auch das Fehlen einer Haftungsfreistellung nach dem ausländischen Recht, obwohl der Tatort in Deutschland war (vgl. BGHZ 177, 237; BGH, NJW 2007, 1754; beide ohne eine offensichtliche Unvereinbarkeit mit wesentlichen Grundsätzen des deutschen Rechts auch nur zu erörtern).
- BGH, 07.11.2006 - VI ZR 211/05
Haftungsprivilegierung bei Arbeitsunfällen unter Arbeitnehmern aus einem anderen …
Auszug aus OLG Naumburg, 23.12.2014 - 12 U 36/14
Diese Rechtsvorschriften gelten auch dann, wenn das zivilrechtliche Haftungsrecht und das Sozialversicherungsrecht für Arbeitsunfälle dem Recht verschiedener Mitgliedsstaaten zu entnehmen ist (vgl. BGHZ 177, 237; BGH, NJW 2007, 1754).Sowohl ein Auseinanderfallen von Deliktsrecht (nach deutschem Recht) und Sozialversicherungsrecht (nach auswärtigem Recht) ist möglich als auch das Fehlen einer Haftungsfreistellung nach dem ausländischen Recht, obwohl der Tatort in Deutschland war (vgl. BGHZ 177, 237; BGH, NJW 2007, 1754; beide ohne eine offensichtliche Unvereinbarkeit mit wesentlichen Grundsätzen des deutschen Rechts auch nur zu erörtern).
- OLG Koblenz, 15.10.2001 - 12 U 2123/98
Schmerzensgeld: Darlegungslast hinsichtlich einer Hepatitis-Infektion während …
Auszug aus OLG Naumburg, 23.12.2014 - 12 U 36/14
Zwar können diesbezüglich gegebenenfalls die Verhältnisse des Landes zu berücksichtigen sein, in dem der Geschädigte seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat (z. B. OLG Frankfurt, ZfS 2004, 452; OLG Koblenz, NJW-RR 2002, 1030; OLG Köln, VersR 1993, 977; KG, VersR 2002, 1567; OLG München, VersR 1984, 745).Dies meint den möglichen Einsatz des Schmerzensgeldes zu gleichen Konditionen, also unter Berücksichtigung vergleichbarer Wirtschafts- und Kaufkraftverhältnisse (vgl. z.B. OLG Koblenz, NJW-RR 2002, 1030).
- OLG Zweibrücken, 02.08.2013 - 2 UF 30/13
Auszug aus OLG Naumburg, 23.12.2014 - 12 U 36/14
Vielmehr stellt das Mitverschulden bei der Festsetzung des Schmerzensgeldes lediglich ein Bemessungselement neben anderen dar, wobei sich die einzelnen Bemessungselemente je nach den konkreten Umständen des Einzelfalles unterschiedlich auswirken können (vgl. BGH, NZV 1991, 305; OLG Brandenburg, MDR 2009, 1274; OLG Zweibrücken, NJW-RR 2014, 33). - KG, 23.04.2001 - 12 U 971/00
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines …
Auszug aus OLG Naumburg, 23.12.2014 - 12 U 36/14
Zwar können diesbezüglich gegebenenfalls die Verhältnisse des Landes zu berücksichtigen sein, in dem der Geschädigte seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat (z. B. OLG Frankfurt, ZfS 2004, 452; OLG Koblenz, NJW-RR 2002, 1030; OLG Köln, VersR 1993, 977; KG, VersR 2002, 1567; OLG München, VersR 1984, 745). - BGH, 12.03.1991 - VI ZR 173/90
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines …
Auszug aus OLG Naumburg, 23.12.2014 - 12 U 36/14
Vielmehr stellt das Mitverschulden bei der Festsetzung des Schmerzensgeldes lediglich ein Bemessungselement neben anderen dar, wobei sich die einzelnen Bemessungselemente je nach den konkreten Umständen des Einzelfalles unterschiedlich auswirken können (vgl. BGH, NZV 1991, 305; OLG Brandenburg, MDR 2009, 1274; OLG Zweibrücken, NJW-RR 2014, 33). - BGH, 24.03.1987 - VI ZR 112/86
Rüge der Nichterfüllung ausländischen Rechts
Auszug aus OLG Naumburg, 23.12.2014 - 12 U 36/14
Soweit der Beklagte zu 3) ausgeführt hat, dass selbst bei Anknüpfung an deutsches Recht die ausländischen Regeln (hier die niederländische Rechtsprechung) zu beachten sei, liegt dem ein unzutreffendes Verständnis des von ihm zitierten Urteils des Bundesgerichtshofs (NJW 1988, 648) zugrunde. - OLG Köln, 27.05.1993 - 12 U 230/92
Verkehrsunfall; Fahrer; Türkei; Zulassung; Versicherung; Deutschland; Anwendung; …
Auszug aus OLG Naumburg, 23.12.2014 - 12 U 36/14
Zwar können diesbezüglich gegebenenfalls die Verhältnisse des Landes zu berücksichtigen sein, in dem der Geschädigte seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat (z. B. OLG Frankfurt, ZfS 2004, 452; OLG Koblenz, NJW-RR 2002, 1030; OLG Köln, VersR 1993, 977; KG, VersR 2002, 1567; OLG München, VersR 1984, 745). - OLG München, 10.12.1982 - 10 U 3675/82
Zumessungskriterien bei Schmerzensgeldansprüchen nach portugiesischem Recht wegen …
Auszug aus OLG Naumburg, 23.12.2014 - 12 U 36/14
Zwar können diesbezüglich gegebenenfalls die Verhältnisse des Landes zu berücksichtigen sein, in dem der Geschädigte seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat (z. B. OLG Frankfurt, ZfS 2004, 452; OLG Koblenz, NJW-RR 2002, 1030; OLG Köln, VersR 1993, 977; KG, VersR 2002, 1567; OLG München, VersR 1984, 745).
- OLG Saarbrücken, 22.12.2022 - 4 U 116/21
Umfang der Verkehrssicherungspflicht des Trägers der Straßenbaulast hinsichtlich …
Rn. 41 In vergleichbaren Fällen wurden von der Rechtsprechung Schmerzensgelder in der Größenordnung von etwa 5.000,-- EUR als angemessen angesehen (…vgl. OLG Naumburg, Urt. v. 12.12.2013 - 2 U 25/13, NJW-RR 2014, 661 - 663, juris Rdn. 15 f - 5.000,-- EUR; OLG Naumburg, Urt. v. 23.12.2014 - 12 U 36/14, VersR 2016, 265 - 267, juris Rdn. 25 - 6.000,-- EUR, wegen 1/3 Mitverschuldens 4.000,-- EUR).
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