Rechtsprechung
| KG, 12.12.1985 - 12 U 3606/84 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Mitverschulden; Fahrzeug; Insasse; Beifahrer; Anschnallen; Anschnallpflicht
Wird zitiert von ...
- OLG Karlsruhe, 23.08.1989 - 1 U 347/88
Angurten; Anschnallen; Mitverschulden; Haftung; Verkehrsunfall
Weitere Rechtsprechung zur Bemessung der Mithaftungsquote: OLG Frankfurt (Urteil Ä 1 U 24/85 Ä v. 21.11.85, in VersR 1987, 670) mit Abwägungskriterien (u. a. Unfallhergang u. -verschulden) und 50 %-Quote im Falle einer Beifahrerin, ferner (Urteil Ä 17 U 160/82 Ä v 4 6 86, in VRS 73, 171) mit 50 %-Quote zu Lasten einer am Kopf schwer verletzten Fahrerin: Kammergericht (Urteil Ä 12 U 3606/84 Ä v. 12.12.85, in VerkMitt 1986, 35 und Ä 12 U 1314/85 Ä v 16.12.85, in VerkMitt 1986, 35) jeweils mit Erwägungen zur Mithaftung eines Pkw-Insassen, ohne Regelquote, bei deliktischer Verantwortlichkeit des Unfallverursachers: OLG München (Urteil Ä 10 U 2344/84 Ä v 30.11.84, in VersR 1985, 868) mit Abwägungskriterien und 50 %-Quote zu Lasten einer Fahrerin mit Gesichtsverletzungen; LG Ravensburg (Urteil Ä1 O 1514/85 Ä v 19.1. 88, in DAR 1988, 166) mit 2/3-Quote zu Lasten eines schwer am Kopf verletzten Beifahrers.
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