Rechtsprechung
| OLG Naumburg, 20.10.2014 - 12 U 38/14 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 823 Abs 1 BGB, § 1 HaftPflG
Haftung eines Bahnbetriebsunternehmens bei Sturzunfall eines Fahrradfahrers: Anforderungen an die Verkehrssicherungspflichten an einem ordnungsgemäß beschilderten Bahnübergang; besondere Hinweispflicht bei allgemeinen Gefahren - verkehrslexikon.de
Sturzunfall eines Fahrradfahrers auf einem Bahnüergang
Kurzfassungen/Presse (5)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Radunfall beim Überfahren von Spurrillen eines Bahnübergangs
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Radunfall am Bahnübergang - Radfahrerin ist dafür trotz zu breiter Schienen-Spurrillen selbst verantwortlich
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Umfang der Verkehrssicherungspflicht des Bahnnetzbetreibers im Zusammenhang mit einem Bahnübergang
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Umfang der Verkehrssicherungspflicht des Bahnnetzbetreibers im Zusammenhang mit einem Bahnübergang
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Haftungsbegründende Verkehrssicherungspflicht eines Bahnnetzbetreibers i.R. eines Radunfalls beim Überfahren von Spurrillen eines Bahnübergangs
Verfahrensgang
- LG Dessau-Roßlau, 31.01.2014 - 4 O 749/12
- OLG Naumburg, 20.10.2014 - 12 U 38/14
Papierfundstellen
- NJW 2015, 1396
- MDR 2015, 332
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (8)
- OLG Hamm, 16.06.1997 - 13 U 13/97
Auszug aus OLG Naumburg, 20.10.2014 - 12 U 38/14
Ein Unfall, der nur durch eine Betriebsanlage und nicht durch den Bahnbetrieb als solchen verursacht wird, ist jedoch kein Betriebsunfall (z. B. BGH, VersR 1958, 609; OLG Hamm, NZV 1998, 154;… Kaufmann, in: Geigel, Haftpflichtprozess, Kapitel 26 Rdn. 24).Sie haben diese daher hinzunehmen und müssen sich mit ihrer Fahrweise darauf einzustellen (z. B. OLG Koblenz, DAR 2001, 460; OLG Hamm, VersR 1983, 466; OLG Hamm, NZV 1998, 154).
- OLG Koblenz, 16.09.1982 - 14 W 459/82
Auszug aus OLG Naumburg, 20.10.2014 - 12 U 38/14
Sie haben diese daher hinzunehmen und müssen sich mit ihrer Fahrweise darauf einzustellen (z. B. OLG Koblenz, DAR 2001, 460; OLG Hamm, VersR 1983, 466; OLG Hamm, NZV 1998, 154).Es wird daher, auch ohne dass Sicherungsmaßnahmen ergriffen oder auch nur verlangt werden können, von Radfahrern erwartet, dass sie diesen erkennbaren Gefahren durch geeignete Fahrweise begegnen (z. B. OLG Hamm, VersR 1983, 466).
- BGH, 15.07.2003 - VI ZR 155/02
Verkehrssicherungspflicht des Betreibers eines Sägewerks
Auszug aus OLG Naumburg, 20.10.2014 - 12 U 38/14
Denn eine Verkehrssicherung, die jeden Unfall ausschließt, ist nicht erreichbar (z. B. BGH VersR 2003, 1319; VersR 2007, 762).
- BGH, 21.06.1979 - III ZR 58/78
Schadenersatzpflicht eines Landschaftsverbandes für die sachwidrige und …
Auszug aus OLG Naumburg, 20.10.2014 - 12 U 38/14
Der Verkehrssicherungspflichtige muss in geeigneter und objektiv zumutbarer Weise nur diejenigen Gefahren ausräumen und erforderlichenfalls vor ihnen warnen, die für den Benutzer, der die erforderliche Sorgfalt walten lässt, nicht oder nicht rechtzeitig erkennbar sind und auf die er sich nicht oder nicht rechtzeitig einzurichten vermag (z. B. BGH VersR 1979, 1055; VersR 1980, 946;… Wellner, in: Geigel, a.a.O., 14. Kap., Rdnr. 44). - BGH, 10.07.1980 - III ZR 58/79
Verkehrssicherungspflicht bei einer Straße; Sichtbehinderung durch eine Hecke auf …
Auszug aus OLG Naumburg, 20.10.2014 - 12 U 38/14
Der Verkehrssicherungspflichtige muss in geeigneter und objektiv zumutbarer Weise nur diejenigen Gefahren ausräumen und erforderlichenfalls vor ihnen warnen, die für den Benutzer, der die erforderliche Sorgfalt walten lässt, nicht oder nicht rechtzeitig erkennbar sind und auf die er sich nicht oder nicht rechtzeitig einzurichten vermag (z. B. BGH VersR 1979, 1055; VersR 1980, 946;… Wellner, in: Geigel, a.a.O., 14. Kap., Rdnr. 44). - OLG Stuttgart, 01.10.2003 - 4 U 118/03
Grenzen der Verkehrssicherungspflichten einer baden-württembergischen Gemeinde …
Auszug aus OLG Naumburg, 20.10.2014 - 12 U 38/14
Dabei ist im Bereich von Schienen nicht nur durch die Schienenkörper selbst, sondern erfahrungsgemäß insbesondere auch durch die Anbindung des Straßenbelags an die Schienen mit besonderen Gefahren zu rechnen (z. B. OLG Stuttgart, VersR 2004, 215). - OLG Koblenz, 13.05.1998 - 1 U 105/97
Frostaufbruch bei Bürgersteig - §§ 823, 839 BGB, Verkehrssicherungspflicht
Auszug aus OLG Naumburg, 20.10.2014 - 12 U 38/14
Denn die Verkehrssicherungspflicht dient nicht dazu, das allgemeine Lebensrisiko auf den Sicherungspflichtigen abzuwälzen (z. B. OLG Koblenz, MDR 1999, 39). - LG Dessau-Roßlau, 31.01.2014 - 4 O 749/12
Haftung eines Eisenbahnbetreibers bei Sturzunfall eines Fahrradfahrers: …
Auszug aus OLG Naumburg, 20.10.2014 - 12 U 38/14
Rn. 9 unter Abänderung des am 31. Januar 2014 verkündeten Urteils des Landgerichts Dessau-Roßlau, Geschäftsnummer: 4 O 749/12 , die Klage abzuweisen.
- LG Flensburg, 30.03.2023 - 7 O 115/22
Verkehrssicherungspflicht und Haftung des Trägers der Straßenbaulast nach einem …
Rn. 31 Nach gefestigter Rechtsprechung der Obergerichte ergeben sich aus der Verlegung von Bahngleisen auf einer Straße insbesondere für Zweiradfahrer bestimmte Gefahren, insbesondere eine geringere Haftfähigkeit der Reifen und hierdurch bedingte Rutschgefahr sowie die Gefahr, mit den Reifen in die Schienenspur geraten zu können und dadurch die Lenkfähigkeit zu verlieren (OLG Naumburg, NJW 2015, 1396; OLG Saarbrücken, BeckRS 2014, 2984).Dies geschieht üblicherweise dadurch, dass die Schienen bzw. Spurrillen mit angemessener Geschwindigkeit in einem geeigneten Winkel überfahren werden, der optimal 90 Grad beträgt, aber auch deutlich kleiner sein kann (OLG Naumburg, NJW 2015, 1396).
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