(1) Wird bei dem Betrieb einer Schienenbahn oder einer Schwebebahn ein Mensch getötet, der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Betriebsunternehmer dem Geschädigten zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
(2) Die Ersatzpflicht ist ausgeschlossen, wenn der Unfall durch höhere Gewalt verursacht ist.
(3) Die Ersatzpflicht ist ferner ausgeschlossen, wenn eine
| 1. | zur Aufbewahrung angenommene Sache beschädigt wird; | |
| 2. | beförderte Sache beschädigt wird, es sei denn, daß ein Fahrgast sie an sich trägt oder mit sich führt. |
Fassung aufgrund des Zweiten Gesetzes zur Änderung schadensersatzrechtlicher Vorschriften vom 19.07.2002
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.08.2002 | Zweites Gesetz zur Änderung schadensersatzrechtlicher Vorschriften | 19.07.2002 |
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Rechtsprechung zu § 1 HPflG
542 Entscheidungen zu § 1 HPflG in unserer Datenbank:
- OVG Niedersachsen, 24.06.2026 - 11 LC 337/24
Heranziehung zu Kosten eines Feuerwehreinsatzes in Fällen der Gefährdungshaftung ...
- VG Köln, 22.02.2019 - 18 K 11831/16
Zum selben Verfahren:
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.11.2020 - 13 A 1319/19
Erfolglose Berufungen in Bezug auf ein Verfahren zur Genehmigung von Änderungen ...
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.11.2020 - 13 A 1319/19
- OLG Zweibrücken, 19.05.2026 - 1 U 97/25
Verjährungsvorschriften des Mietrechts gemäß § 548 Abs. 1 BGB
Zum selben Verfahren:
- LG Frankenthal, 07.08.2025 - 7 O 407/21
Verjährungsvorschriften des Mietrechts gemäß § 548 Abs. 1 BGB
- LG Frankenthal, 07.08.2025 - 7 O 407/21
- OLG Saarbrücken, 28.07.2023 - 3 U 10/23
Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall mit einer Schienenbahn
- LG Oldenburg, 01.12.2023 - 2 O 2383/15
Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld aufgrund von Verletzungen durch ...
- OLG Celle, 31.01.2024 - 14 U 58/23
Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall; Wirkung eines ...
- AG Brandenburg, 22.05.2025 - 33 C 53/24
- AG Brandenburg, 24.01.2025 - 30 C 75/24
Verkehrsunfall durch starkes Abbremsen des Vorausfahrenden
Querverweise
Auf § 1 HPflG verweisen folgende Vorschriften:
Redaktionelle Querverweise zu § 1 HPflG:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Recht der Schuldverhältnisse
- Einzelne Schuldverhältnisse
- Unerlaubte Handlungen
- § 823 (Schadensersatzpflicht)
- Einführungsgesetz BGB (EGBGB)
- Verhältnis des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu den Landesgesetzen
- Art. 105
- Übergangsvorschriften aus Anlaß jüngerer Änderungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs und dieses Einführungsgesetzes
- Art. 229 § 8 (Weitere Überleitungsvorschriften) (zu §§ 1 ff)
- Straßenverkehrsgesetz (StVG)
- II. - Haftpflicht
- § 17 IV (Schadensverursachung durch mehrere Kraftfahrzeuge)